Neubauten mit PV-Anlagen

Egal ob du ein Mehrparteien- oder Einfamilienhaus baust: Über das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) erhältst du eine Förderung für dein Effizienzhaus in Form eines zinsvergünstigten Kredits. Wir erklären das Förderprogramm, verraten, wie viel Geld es für welche Effizienzhaus-Standards gibt – und wie du an die Förderung kommst.

von Anna

Gebäude sollen energieeffizienter werden. Weil das manche besser können als andere gibt es Effizienzhausklassen. Je besser der Effizienzhaus-Standard ist, desto üppiger fällt die Förderung aus. Die Kriterien, um einen bestimmten Effizienzhausstandard zu erreichen, werden dabei schärfer. Denn der Gebäudebereich ist für einen großen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich, soll aber bis  2050 klimaneutral werden. Im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) wird deshalb der energieeffiziente Neubau gefördert. Allerdings ist die Förderlandschaft sehr dynamisch. Sie steht und fällt mit dem politischen Wind und der Frage, wie schnell Fördertöpfe abgegriffen sind.

Das ist das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN).

Für die Neubauförderung gibt es seit März 2023 das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN). Die Förderung besteht aus einem zinsvergünstigten Kredit und gilt sowohl für den Bau sowie den Ersterwerb eines Neubaus. Der KFN-Fördertopf soll jedes Jahr mit 750 Millionen Euro aufgefüllt werden. Das Programm besteht dabei aus drei Programmen:

  • Programm 297: klimafreundliche Neubauten zur Selbstnutzung. 
  • Programm 298:  Klimafreundliche Neubauten zur Vermietung. 
  • Programm 299: Klimafreundliche Neubauten Nichtwohngebäude.

Die Kriterien, um den KfW-Neubau-Kredit zu erhalten. 

Um den KfW-Kredit zu erhalten, muss dein Haus mindestens die Kriterien des Energieeffizienzstandards 40 erfüllen. Ist dein Gebäude zusätzlich mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert, fällt der Kredit höher aus. Neubauten mit dem Effizienzstandard 55 und darüber werden nicht mehr gefördert. 

Was ist ein Effizienzhaus-Standard?

Ein KfW-Effizienzhaus 40 verbraucht nur 40 % des Gesamtenergiebedarfs eines von der KfW definierten Referenzgebäudes, dem KfW-Standard 100. Dieser Standard entspricht den Effizienz-Anforderungen, die jedes Gebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland erfüllen muss. 

So bemisst sich der Effizienzstandard. 

Im GEG sind die früher geltenden Gesetze, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengefasst. Das GEG definiert die Kennzahlen und ermittelt die Referenzwerte, an denen sich Bauherr:innen von KfW-Effizienzhäusern orientieren. Der Effizienzstandard eines Gebäudes wird immer an zwei Kriterien festgemacht: Dem Gesamtenergiebedarf, der über den Primärenergiebedarf definiert wird. Und an der Wärmedämmung der Gebäudehülle, die über den Transmissionswärmeverlust bestimmt wird. 

Das ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gibt es als PLUS- und PREMIUM-Standard. Das Siegel zertifiziert, dass beim Bau bestimmte ökologische, ökonomische und soziokulturelle Anforderungen berücksichtigt wurden. Dazu zählen zum Beispiel der Einsatz von erneuerbaren Energien, umweltfreundliche Baumaterialien oder etwa Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Beim PREMIUM-Siegel werden besonders viele Maßnahmen berücksichtigt.

Eine weitere Voraussetzung für den Kredit ist, dass das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden darf. Außerdem muss dein Bau- oder Kaufvorhaben von einem:r Energieeffizienz-Expert:in begleitet werden.

Tabelle: Effizienzhaus-Standards auf einen Blick. Im Neubau wird nur noch der Effizienzstandard 40 gefördert.

Energie-Effizienzhaus-Standard Bedingung
55 Es werden nur 55 % des Primärenergiebedarfs benötigt.
55 EE Zusätzlich stammen mindestens 55 % des Energiebedarfs für das Gebäude aus erneuerbaren Energien.
55 NH Zusätzlich wurde für das Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
40 Es werden nur 40 % des Primärenergiebedarfs benötigt.
40 EE Zusätzlich stammen mindestens 55 % des Energiebedarfs für das Gebäude aus erneuerbaren Energien.
40 NH Zusätzlich wurde für das Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
40 Plus Es müssen gebäudenah Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert werden.

So viel Geld gibt’s beim Förderprogramm Klimaneutraler Neubau. 

Für Neubauten, die die Kriterien eines Effizienzhauses 40 erfüllen stehen Fördersummen von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit bereit. Gebäude, die mit dem Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" zertifiziert werden, erhalten Förderungen von maximal 150.000 Euro pro Einheit. Als Wohneinheit zählt dabei eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus. 

Die Förderung wird über zinsvergünstigte Kredite während der ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit abgewickelt. Tilgungszuschüsse wie bei vergangenen Förderprogrammen gibt es allerdings nicht mehr. Bei der Förderung werden nicht nur der Bau oder Kauf des Gebäudes berücksichtigt, sondern auch die Beratung durch Energieeffizienz- und Nachhaltigkeits-Expert:innen sowie die QNG-Zertifizierung. 

So läuft die Förderung ab. 

Die Förderung erhältst du in Form eines zinsvergünstigten Kredits. Du kannst dich dabei zwischen zwei Finanzierungsarten entscheiden: einem Annuitätendarlehen – oder einem endfälligen Darlehen. Beim Annuitätendarlehen zahlst du anfangs in der tilgungsfreien Zeit nur die Zinsen. Nach der tilgungsfreien Zeit zahlst du den Kredit in Monatsraten zurück. Beim endfälligen Darlehen zahlst du während der gesamten Kreditlaufzeit nur die Zinsen und musst am Ende den gesamten Kreditbetrag auf einen Schlag zurückzahlen. Beispiel: lässt du dein Einfamilienhaus mit 100.000 Euro fördern, zahlst du bei einer Laufzeit von 10 Jahren in der tilgungsfreien Zeit, die 1 bis 2 Jahre dauert, nur die Zinsen von 0,28 %. Erst nach der tilgungsfreien Zeit fallen die Monatsraten an. Weitere Möglichkeiten findest du in der Tabelle der KfW:

Annuitätendarlehen. 

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297).

Laufzeit Zinsbindung

Tilgungsfreie

Anlaufzeit

Sollzins pro Jahr

(effektiver Jahreszins)

4 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 0,17 % (0,17 %)
11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 1,28 % (1,29 %)
26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 1,45 % (1,46 %)

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298).

Laufzeit Zinsbindung

Tilgungsfreie

Anlaufzeit

Sollzins pro Jahr

(effektiver Jahreszins)

4 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 0,77 % (0,77 %)
11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 1,69 % (1,70 %)
26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 1,83 % (1,85 %)

Endfälliges Darlehen. 

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbsnutzung (297).

Laufzeit und Zinsbindung

Sollzins pro Jahr

(effektiver Jahreszins)

4 bis 10 Jahre 1,54 % (1,55 %)

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Laufzeit und Zinsbindung

Sollzins pro Jahr

(effektiver Jahreszins)

4 bis 10 Jahre 1,91 % (1,93 %)

So kommst du an die Förderung. 

Beratung hinzuziehen.

Um an die Förderung zu kommen, musst du ein:e Energieeffizienz-Expert:in beauftragen, die Planung und den Bau deines Vorhabens zu begleiten. Die Expertin oder der Experte stellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für dich aus, die du brauchst, um den Förderkredit zu beantragen. Expert:innen in deiner Nähe findest du bei energie-effizienz-experten.de, indem du deine Postleitzahl eingibst. Möchtest du die Effizienzstufe 40 mit QNG-Siegel erreichen, ist zusätzlich die Beratung durch eine:n Nachhaltigkeits-Berater:in erforderlich. 

Finanzierungspartner finden. 

Um den Kredit zu beantragen, brauchst du natürlich einen Finanzierungspartner. Am besten wendest du dich ganz klassisch an deine eigene Bank. Zum Termin bringst du die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die von der Effizienzberatung erhalten hast. Fang erst mit weiteren Maßnahmen an, wenn deine Förderung durch die KfW bestätigt ist. Ist die Bestätigung da, kannst du den Kreditvertrag mit deiner Bank abschließen und Verträge mit Baupartnern abschließen. Wenn der Bau fertig ist, stellt dein:r Energieeffizienz-Expert:in eine „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) aus, die du bei deiner Bank einreichen musst. 

Diese Förderungen gibt es nicht mehr. 

Oft werden noch Programme gesucht, die es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) längst nicht mehr gibt, weil die Fördertöpfe längst erschöpft sind. Dazu zählen etwa der Effizienzstandard KfW 40 Plus, KfW 40 NH (Nachhaltigkeit) und KfW 40 EE (Erneuerbare Energien).

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet noch viel mehr Möglichkeiten. 

Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das BEG vereint die früheren Förderprogramme KfW Programm Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren. Das BEG hat die Förderlandschaft wesentlich vereinfacht, weil hier alle Möglichkeiten zusammengefasst sind und für bestimmte Vorhaben ein Antrag ausreicht. Die BEG Förderung besteht aus drei Teilprogrammen: BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude, BEG Einzelmaßnahmen. Ein Zuschuss für einzelne Maßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch erhältst du vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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