✔ Versorgung einer oder mehrerer Parteien. Im Eigenverbrauch oder im Mieterstrom.
✔ Mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge – im Eigenverbrauch.
✔ Mit Voll- oder Überschusseinspeisung. Und mit Einspeisevergütung.
Bundesweit angeboten wird das KfW-Programm für Erneuerbare Energien mit einem zinsgünstigen Kredit – Standard (270) (Stand September 2022). Auch gibt es von Banken oftmals spezielle Kredite sowie zinsgünstige Finanzierungsangebote von Gemeinden, Städten oder Bundesländern. Genauso lohnt sich eine steuerliche Betrachtung der PV-Anlage durch die Steuerberatung.
Die Einspeisevergütung für überschüssig erzeugten Solarstrom, der nicht direkt vor Ort genutzt wird, richtet sich nach der Größe der Anlage in Kilowatt Peak (kWp). Mit der EEG Novelle 2023 wird zudem unterschieden, ob es sich um eine volleinspeisende oder eine teileinspeisende Photovoltaikanlage handelt. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Höhe der Einspeisevergütung. Die Vergütungssätze unterliegen einer Degression, die bis Anfang 2024 ausgesetzt ist. Danach sinkt sie halbjährlich um 1 %.
PV-Anlage zur Volleinspeisung oder zum Direktverbrauch?
Mit dem EEG 2023 wird sowohl der Mieterstromzuschlag als auch die Vergütung für die reine Volleinspeisung des erzeugten Stroms erhöht. Auch Anlagen mit über 100 kWp erhalten nun die Mieterstromförderung. Zudem wird die mengenmäßige Begrenzung der jährlich geförderten Mieterstromprojekte aufgehoben. All das macht große Photovoltaikanlagen attraktiv. Die lokale Nutzung der erzeugten Energie ist mit Blick auf hohe Netzstromkosten und zunehmender Elektrifizierung auch in der Wärme und in der Mobilität von großem Vorteil – wirtschaftlich und mit Blick auf das Klima. Mit dem Contractingmodell erleichtert es Polarstern Immobilienbesitzer:innen Solarstrom zu erzeugen und effizient zu nutzen sowie den eigenen Aufwand personell und finanziell stark zu reduzieren.