Die technische Voraussetzung für die Belieferung mit Wirklich Autostrom Plus ist die Anerkennung der Ladestation als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG durch den örtlichen Netzbetreiber, welcher auch die Unterbrechungszeiten vorgibt. Der Strombedarf der Elektroladestation wird dabei über einen separaten, steuerbaren Zähler erfasst. Bitte kontaktiere deinen örtlichen Netzbetreiber und stimme mit diesem den Einbau eines separaten Zählers ab.
Die Elektromobilität wird auf vielfältige Weise gefördert: Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es beim Kauf eines Elektroautos einen Umweltbonus. Und eine KfW-Förderung für privat genutzte Ladestationen unterstützen die Installation einer effizienten Ladeinfrastruktur. Außerdem sind Besitzer:innen von Elektroautos für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, sofern die Erstzulassung bis Ende 2025 erfolgt. Außerdem lohnt sich auch ein Blick auf spezielle Förderangebote seitens Kommunen und Gemeinden zu werfen.