
BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude einfach erklärt.

Bis 2045 will die Regierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Doch noch sind rund 75 % der Gebäude in Europa ineffizient. Genau deshalb unterstützt dich die Regierung, wenn du in ein energieeffizientes Haus investierst. Die Förderungen zur Energieeffizienz sind in einem Programm zusammengefasst: der BEG. Was du fördern lassen kannst, wie hoch die Förderungen von KfW und BAFA sind und wie du an sie rankommst, erfährst du hier.
von Michael. - Lesezeit: 6 Minuten
Inhalt:
- BEG: Aus vielen Förderprogrammen wird eins.
- Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
- So hoch sind die Förderungen für Einzelmaßnahmen.
- So hoch sind die Förderungen für Sanierungen.
- Neu im BEG: Zusatzklassen und -Förderungen.
- Wie du herausfindest, welche Förderung für dich infrage kommt.
- Wie du deine Förderung beantragst.
Die beste Zeit in Effizienz zu investieren, ist jetzt.
Wer selbst mit Immobilien zu tun hat oder ein eigenes Eigenheim besitzt, weiß längst, dass Klimaschutz etwas ist, das nicht nur CO2 spart, sondern auch Geld. Schließlich senkt eine Dämmung, eine neue Heiztechnik oder eine Heizungsoptimierung entscheidend den Heizenergieverbrauch. So eine Investition muss man aber erst mal stemmen. Und das ist gar nicht so einfach, vor allem als Privatperson. Wenn aber niemand in die Effizienz investiert, kommt es zum Sanierungsstau, und die Klimaziele rücken in wohl noch weitere Ferne.
Bis 2045 will Deutschland einen möglichst klimaneutralen Gebäudebestand haben. Derzeit werden laut Deutscher Energie Agentur (dena) aber noch rund 35 % des Endenergieverbrauchs und etwa 30 % der CO2-Emissionen in Deutschland in den Gebäuden verursacht. Damit sich der Markt bewegt, fördert die Bundesregierung so ziemlich alles, was ein Gebäude energieeffizienter und klimafreundlicher macht. Von Neubauten über Photovoltaik bis zu Wärmepumpen.
Zuletzt gab es viel Unmut, weil gefragte Förderprogramme wie die des KfW-Effizienzhaus 40 und KfW-Effizienzhaus 40 Plus sowie der EE-Klasse für den Neubau eingestellt wurden. Die Nachfrage war so groß, dass die Fördertöpfe bereits erschöpft sind. 2023 soll es eine neue Förderung geben.
BEG-Förderung 2022: Aus vielen Programmen wird eins.
Bis 2021 gab es für diese Förderungen gleich mehrere Programme. Es gab das Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren, es gab das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Ein ziemlicher Salat an Anlaufstellen und Anträgen.
Um die Sache zu vereinfachen, wurden die Programme zu einem gebündelt: der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Mit dem BEG reicht künftig ein Antrag aus, um Förderangebote zu kombinieren. Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude ist dabei in drei Bereiche gegliedert.
- BEG WG: Steht für Effizienzhausförderung für Wohngebäude. Wahlweise als Förderkredit mit Tilgungszuschuss oder direktem Zuschuss von der KfW.
- BEG NWG: Steht für Effizienzhausförderung für Nichtwohngebäude. Wahlweise als Förderkredit mit Tilgungszuschuss oder direktem Zuschuss von der KfW.
- BEG EM: Steht für Einzelmaßnahmenförderung. Diese kann man über die KfW oder als Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurde im Juli 2022 deutlich verändert. Die Neuerungen sind bei der KfW zum 28.7.2022 und beim BAFA zum 15.08.2022 in Kraft getreten. Für dich heißt das, dass vor allem die Fördersätze insgesamt gesunken sind und ein neuer „Heizungs-Tausch-Bonus“ kommt.
Die wichtigsten Neuerungen seit Sommer 2022:
- Insgesamt werden alle Fördersätze reduziert, neue Boni eingeführt und die Förderung von Gasheizungen komplett beendet.
- Einzelmaßnahmen werden von der KfW nicht mehr durch Kredite gefördert. Die BAFA-Förderung hierfür bleibt aber bestehen.
- Es wird ein "Heizungs-Tausch-Bonus" von 10 % eingeführt, der die bisherige "Öl-Austausch-Prämie" ersetzt.
- Förderungen für fossile Heizungsanlagen werden komplett eingestellt. Das gilt auch für Gas-Hybrid-Heizungen sowie Heizungen des Typs “Renewable-Ready”.
- Die Zuschüsse der KfW werden komplett eingestellt.
Änderungen bei Sanierung und Neubau (BEG WG und BEG NWG):
- Der Fördersatz im Neubau bei Erreichen des Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit NH-Klasse (QNG) wird ab sofort noch weiter auf 5 % gekürzt.
- Die KfW-Zuschussförderung für Sanierungen von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) zum Effizienzhaus/-gebäude wurde eingestellt.
- Die Förderung für das Effizienzhaus 100 wurde ebenfalls eingestellt.
- Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) bei der Effizienzhausförderung wurde gestrichen.
- Eine weitere Änderung kommt zum 22.09.2022. Ab Herbst 2022 gibt es einen Bonus für "Worst-Performance-Buildings". Es wird ein Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn diese Gebäude auf das Effizienz-Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55 saniert werden.
Neue & gestrichene Förderungen bei Gasheizungen und Wärmepumpen:
- Es wird ein Wärmepumpen-Bonus eingeführt. Allerdings nur für effiziente Wärmepumpen, die Grundwasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzen.
- Gestrichen werden "jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen".
- Dafür wird ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel eingeführt.
Stand: 19. August 2022
BAFA und KfW: Die Anlaufstellen der BEG-Förderungen für Neubauten und Effizienzhäuser.
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Das BAFA ist Anlaufstelle für direkte Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen. Die KfW kommt ins Spiel, wenn man energieeffizient bauen und sanieren möchte, etwa mit einer PV-Anlage, und dafür einen Kredit braucht.
So hoch sind die Förderungen für effiziente Gebäude.
- Bei Einzelmaßnahmen.
- Bei umfassenden Energieeffizienz-Vorhaben.
BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen durch das BAFA.
Für einen direkten Zuschuss für Einzelmaßnahmen (EM) wendest du dich ans BAFA. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Investition in neue Anlagentechnik und Heizungsoptimierungen werden mit jeweils 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Neue Wärmeerzeuger werden sogar mit bis zu 45 % der förderfähigen Kosten gefördert.
Die Tabelle des BAFA gibt eine Übersicht über die Förderungen bei den Einzelmaßnahmen. Die Auszahlung von Einzelmaßnahmen ist übrigens nicht an die Bedingung geknüpft, ein Gebäude auf einen höheren Effizienzstandard zu pimpen. Das heißt, es werden effiziente Einzelmaßnahmen damit unterstützt.
So viel musst du für eine Förderung mindestens selbst investieren.
Zu berücksichtigen ist, dass es bei den Förderungen ein Mindestinvestitionsvolumen gibt. Es liegt bei 2.000 Euro brutto und der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung liegen die Mindestinvestitionskosten bei 300 Euro.
So hoch sind die BEG-Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Für Effizienzhausförderungen für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) ist die KfW zuständig. Die KfW kommt also immer ins Spiel, wenn du ein neues Effizienzhaus baust oder kaufst, ein bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus sanierst oder wenn du ein frisch saniertes Effizienzhaus erwirbst.
Je besser der Effizienzstandard, desto höher ist die Förderung.
Damit aus einem Gebäude ein KfW-Effizienzhaus wird, müssen viele Maßnahmen durchgeführt werden. Eine hohe Effizienz wird aus dem Zusammenspiel aus erneuerbaren Energien, Dämmung und Anlagentechniken erreicht – zum Beispiel mit Wärmepumpen, Solarenergieanlagen oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Effizienzstandards für Immobilien kurz erklärt.
Der Effizienzstandard von Gebäuden wird an zwei Kriterien festgemacht: Einerseits am Gesamtenergiebedarf, der über den Primärenergiebedarf definiert wird. Andererseits an der Wärmedämmung der Gebäudehülle, die über den Transmissionswärmeverlust bestimmt wird. Die Werte selbst stehen für die Höhe des Primärenergiebedarfs im Vergleich zu einem Referenzgebäude, dem KfW-Effizienzhaus 100. Dieses entspricht den Kriterien der Energiesparverordnung (EnEV), die jedes Gebäude in Deutschland erfüllen muss.
Ein KfW-Effizienzhaus 40 verbraucht also nur 40 % des Gesamtenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Natürlich müssen die Gebäude auch bestimmte Standards zur Wärmedämmung erfüllen. Teilweise sind die Förderungen echt ordentlich. Seit April 2022 fördert die KfW das Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (KfW 40 EE), das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (KfW 40 NH) und das Effizienzhaus 40 Plus.
Bisherige BEG-Förderung wird ab 2023 durch ein neues Programm abgelöst.
Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es für den Neubau zahlreiche Förderprogramme nicht mehr, so auch KfW 40 EE. Stand Juli 2022 werden im Rahmen der Neubauförderung nur Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse bearbeitet. Zum Jahresbeginn 2023 will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Neubau-Förderung grundsätzlich neu aufstellen. Ab dann soll es ein neues Förderprogramm geben.
Neu im BEG: Zusatzklassen und -Förderungen.
Als das BEG eingeführt wurde, kamen die Effizienzhausklassen EE und NH neu dazu. Aktuell werden wie gesagt im Neubau nur noch Neubauprojekte der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse gefördert. Grundsätzlich aber hier einmal die Übersicht, was genau mit der EE-Klasse und der NH-Klasse gemeint ist. Welche Standards das sind.
Effizienzhaus EE.
Die Effizienzklasse EE steht für Erneuerbare Energien und gilt sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung von Altbauten. Stand Juli 2022 gibt es diese Förderung jedoch nur noch für Sanierungsprojekte. Um den Standard zu erreichen, müssen mindestens 55 % der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dafür sind viele Mittel recht:
- Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme oder die Abwärme von Abwasser.
- Eigene Erzeugung von Ökostrom zur Wärmeerzeugung
- Verfeuerung fester oder gasförmiger Biomasse
- Fernwärme, wenn sie zu über 55 % aus den erwähnten Wärmeerzeugungstechniken stammt.
Effizienzhaus NH.
Die Effizienzklasse NH steht für Nachhaltigkeit und gilt nur für Neubauten. Auch hier gibt es die höheren Förderungen und Zuschüsse. Für diese Effizienzklasse musst du deine neue Immobilie mit einem staatlichen Qualitätssiegel für Nachhaltigkeit zertifizieren lassen, das von einer unabhängigen Stelle vergeben wird. Es gibt das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ und das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“. Die Kriterien umfassen sowohl ökologische, als auch besondere soziokulturelle und ökonomische Punkte. Welche Kriterien dein Gebäude erfüllen muss, um mit dem Siegel ausgezeichnet zu werden, erfährst du im Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude und für einen ersten Überblick besuchst du die Seite nachhaltigesbauen.de.
Wie du herausfindest, welche Förderung für dich infrage kommt.
Wenn deine Sanierungs- oder Kaufpläne konkret werden, wirst du immer mit einer Fachberatung zusammenarbeiten. Für einen ersten Eindruck, was für dich infrage kommen könnte, gibt es aber noch den Förderwegweiser Energieeffizienz. Der ist ziemlich selbsterklärend. Du klickst einfach immer auf das Icon, das auf deine Situation zutrifft. Wenn du beispielsweise als Privatperson in eine Erneuerbare-Energien-Heizung investieren willst, schickt dich der Förderwegweiser zu den Einzelmaßnahmen des BEG. Gleichzeitig begleitet dich der Förderwegweiser bei den bürokratischen Anforderungen – zum Beispiel, welche Dokumente für die Antragstellung beim BAFA erforderlich sind. Wenn du hingegen ein Haus komplett sanieren möchtest und dafür einen Kredit mit Tilgungszuschuss brauchst, schickt dich das Tool zur KfW. Jedes Programm ist an andere Bedingungen geknüpft, die du zuerst prüfen solltest. Wenn dir jetzt schon eine Frage unter den Nägel brennt, kannst du direkt die Fragen und Antworten zur BEG zurate ziehen – oder bei der KfW unter der 0800 539 9002 anrufen.
Wie und wo du deine BEG-Förderung beantragst.
Antrag beim BAFA.
Wenn du eine Einzelmaßnahme mit einem direkten Zuschuss fördern lassen möchtest, stellst du deinen Förderantrag über ein Online-Formular beim BAFA. Und zwar bevor (!) du einen Vertrag etwa mit einer Baufirma abschließt oder eine Leistung beauftragst. Sobald du deinen Antrag gestellt hast, kannst du theoretisch auch loslegen, bevor dein Gesuch geprüft ist. Allerdings trägst du dann erst mal das finanzielle Risiko. Außerdem kann eine Weile vergehen, bis dein Antrag geprüft ist. Wenn alles passt, bekommst du einen Zuwendungsbescheid.
Ans Fördergeld kommst du dann, indem du die Rechnungen und Verwendungsnachweise online einreichst. Wenn das BAFA geprüft hat, dass deine Maßnahme im Einklang mit dem BEG steht, zahlt es den Zuschuss aus. Beim BAFA findest du ein Merkblatt zur Antragstellung. Und mit einem Klick auf den nächsten Button kommst du zum Antragsformular
Hier geht's zum AntragsformularNicht vergessen: Ökoenergie nutzen.
Dein Haus kann noch so gut gedämmt, deine Heizung noch so effizient sein – ohne echte Ökoenergie verursachst du weiter Treibhausgase, und die ganze Anstrengung war umsonst. Beispiel Wärmepumpe: Betreibst du sie mit konventionellem Strom verdoppelt sich nicht nur der Stromverbrauch im Haushalt, sondern die CO2-Emissionen gleich dazu.
Wenn du einen guten Partner für erneuerbare Energie suchst: Komm zu uns, Polarstern! Egal ob Wirklich Ökostrom für den Haushalt, ein Stromtarif für Wärmepumpen, Autostrom oder Wirklich Ökogas zum Heizen. Unsere Energie ist immer zu 100 % aus erneuerbaren Energien aus wirklich nachhaltiger Erzeugung. Von deinem Gebäude aus treibst du die Energiewende weltweit voran. Mit jeder Kilowattstunde Wirklich Ökostrom investieren wir 1 Cent in den Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa. Und jeder Wechsel sorgt dafür, dass auch die Energiewende in Kambodscha und Madagaskar vorankommen. Denn dafür sind wir angetreten: Um mit Energie die Welt zu verändern. Dabei?