Fragen und Antworten.
Ökogas.

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  • Wer kann Wirklich Ökogas von Polarstern beziehen?

    Wirklich Ökogas von Polarstern kann von jedem Haushalt in Deutschland bezogen werden, der an das Erdgasnetz angeschlossen ist und seinen Gasversorger frei wählen kann. Gewerbekunden, die eine haushaltsähnliche Verbrauchsstruktur haben gehören ebenfalls dazu. Solltest du einen Verbrauch haben, der 50.000 kWh im Jahr übersteigt, melde dich bitte für ein individuelles Angebot direkt bei uns.

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  • Woher kommt Wirklich Ökogas von Polarstern?

    Wirklich Ökogas von Polarstern stammt aus verschiedenen europäischen Biogasanlagen. Polarstern kennt jeden seiner Biogasanlagen-Partner und hat direkte Vertragsbeziehungen mit ihnen. Das ist uns wichtig, weil wir und unsere Kunden so wissen, woher das Gas kommt und wir sicherstellen können, dass wichtige Erzeugungskriterien erfüllt sind. Dazu gehört u.a. dass wir keine Energie aus Gülle nutzen, weil dies die Massentierhaltung unterstützt, die wir entschieden ablehnen.

    Wir haben vier verschiedene Tarife: Wirklich Ökogas Klassik, Wirklich Ökogas Vegan, Wirklich Ökogas GEG und Wirklich Ökogas Flex. Sie unterscheiden sich durch die eingesetzten Ressourcen bei der Erzeugung von Ökogas und im Fall von Wirklich Ökogas Flex im monatlich variablen Arbeitspreis. Während bei Wirklich Ökogas Klassik ausschließlich Abfall- und Reststoffe eingesetzt werden z.B. Abfälle der Zuckerproduktion sowie Biogas aus Kläranlagen, stecken in Wirklich Ökogas Vegan und Wirklich Ökogas GEG weitere pflanzliche Ressourcen drin. Nur so können wir die Anforderungen an vegane Produkte, die keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten sollen (auch keinen Joghurt aus dem Restmüll u.ä.) oder die GEG-Kriterien erfüllen.

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  • Wird für die Herstellung des Ökogases Gülle aus Massentierhaltung genutzt?

    Nein. Polarstern ist ein an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientiertes Unternehmen. Wir sind gegen Massentierhaltung und nehmen von Anlagenbetreibern auch kein Biogas ab, das diese unterstützt.

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  • Wieso ist Wirklich Ökogas von Polarstern klimafreundlicher als bisherige Gasangebote?

    Über 60 % der Ökogastarife sind sogenannte Klimatarife, bei denen die verursachten CO2-Emissionen lediglich kompensiert werden. Erneuerbare Energien sind nicht Bestandteil dieser Tarife. Das hat eine Analyse der angebotenen Ökogastarife in den 15 größten deutschen Städten ergeben, durchgeführt von Polarstern im Herbst 2023. Tarife, in denen zumindest ein Teil aus erneuerbaren Energien stammt, machen nur 30 % aller Ökogastarife aus. Und lediglich kleiner Teil von unter 10 % basiert komplett aus Rest-/Abfallstoffen oder pflanzlichen Quellen, so wie Wirklich Ökogas von Polarstern. Ist Erdgas in einem Ökogastarif enthalten, ist es klimaschädlicher als reines Ökogas. Zusätzlich investiert Polarstern stets für jede verbrauchte Kilowattstunde Ökogas 0,21 Cent (netto) in Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie 20 Euro pro Kund:in jährlich in die weltweite Energiewende. Dadurch werden noch einmal weitere Treibhausgasemissionen vermieden.

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  • Was genau zertifiziert der TÜV beim Ökogas?

    Im Rahmen der TÜV-Zertifizierung der Biogas-Produkte werden sämtliche Bezugsverträge sowie die Mengenbilanzen überprüft. Berücksichtigt werden bei der Prozess-Zertifizierung insbesondere der Einsatz von Biomasse aus biogenen Reststoffen, das Anlagen- und Betriebskonzept, die Verwendung akkreditierter Messsysteme, die minimale Freisetzung klimaschädlicher Stoffe sowie die Einspeisung von Biogas und somit die Verdrängung von fossilen Energieträgern. Im Fokus der Produkt-Zertifizierung stehen die eindeutige Ausweisung des Ortes, an dem Biogas produziert wird, die Ausweisung eines klima- und umweltfreundlichen Biogas-Produktes sowie die mengenmäßige Übereinstimmung von eingespeistem und verkauftem Biogas.

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  • Welche Gas-Umlagen gibt es nun?

    Im Zuge der Energiekrise wurden neue Umlagen erhoben und bestehende preislich angehoben. Seither gab es verschiedene Änderungen.

    Aktuell gilt:

    Bilanzierungsumlage: ab dem 1. Oktober 2023 liegt sie bei 0 EUR/MWh.

    Konvertierungsumlage: ab dem 1. Oktober 2023 liegt sie bei 0 EUR/MWh.

    Gasspeicherumlage: Seit dem 1.1.2024 liegt die Gasspeicherumlage bei 0,186 ct/kWh.

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  • Fällt die Gas-Umlage auch für Wirklich Ökogas an?

    Nach aktuellem Stand sind alle Gaskund:innen von der Gas-Umlage betroffen, unabhängig von dem durch ihren Versorger tatsächlich beschafften Gas. Das betrifft auch unsere Wirklich Ökogas-Kund:innen.

    Wichtig, die Gasumlage, die ursprünglich mit 2,419 Cent je Kilowattstunde angesetzt war, wird es nach einer politischen Entscheidung am 29.9.2022 nun doch nicht (!) geben.

    Bestehen bleibt die Gasspeicherumlage. Kund:innen sehen diese Umlage seit 1.10.2022 auf ihrer Gasabrechnung. Sie beträgt ab dem 1. Juli 2023 gültige Gasspeicherumlage 1,45 EUR/MWh.

    Politisch betrachtet werden die Umlagen auf alle Gaskund:innen als faire Lösung gesehen: Es zahlt wie gesagt nicht je­de:r das, was beim eigenen Versorger und seiner Lieferanten anfällt, sondern alle zahlen den Durchschnitt. Es trifft somit nicht einige extrem und andere kaum, sondern alle moderat, so das politische Kalkül.

    Dass die Gas-Umlagen unsere Ökogas-Kund:innen trifft, bedauern wir sehr. Schließlich haben sie sich mit uns bewusst für Biogas entschieden und dafür auch mehr bezahlt in der Vergangenheit als für damals billiges Erdgas. Das Angebot von Biogas zur Versorgung war schon immer knapp und ist es nun durch die Gaskrise einmal mehr. So steigen auch für Biogas-Kund:innen die Kosten.

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  • Wieso wirkt sich die Ausnahmesituation im Gasmarkt auch auf meine Ökogas-Versorgung aus?

    Die Energiemärkte sind vernetzt und aus der Gasleitung fließt immer ein Gasmix. Es ist also eine Mischung an Gas aus verschiedenen Quellen, aus fossilen Ressourcen genauso wie aus erneuerbaren Quellen. Mit der Entscheidung für Wirklich Ökogas sorgen unsere Kund:innen dafür, dass in der Höhe ihres Bedarfs erneuerbares Gas genutzt und eingespeist wird anstelle von Erdgas.

    Die Vernetzung der Energiemärkte hat zur Folge, dass bei Engpässen im Gasnetz, alle Gaskund:innen betroffen sind. Das gleiche gilt, wenn eine Energiequelle teurer wird wie eben fossile Energie. Dann steigt das Interesse an alternativen Gasangeboten. Am Ende bildet sich der Preis im Handel auf dem Gasmarkt für Erd- genauso wie für Biogas.

    Wir haben seitens Polarstern einen Großteil unserer Energie über längerfristige Verträge mit unseren Partnerkraftwerken beschafft, allerdings als wachsendes Unternehmen natürlich nie alles und auch nicht über zig Jahre im Voraus. Und so schlagen sich die wahnsinnigen Preissteigerungen auch auf unsere Preise für Ökogas nieder, weil die Preise für Ökogas steigen.

    Die Entscheidung für Ökogas ist und bleibt wichtig. Denn wir brauchen dringender denn je zügig mehr erneuerbare Energien im Energiemarkt, um die Strom- und Wärmeversorgung unabhängig von Russland sicherzustellen. Das unterstützen all unsere Kund:innen, da wir für jede verkaufte Kilowattstunde in den Ausbau der erneuerbaren Energien investieren. Ohne mehr Ökoenergie werden die Kosten steigen, allgemein und immer stärker auch als Folge der Klimakrise steigen.

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  • Eigentlich brauche ich Gas nur zum Kochen. Lohnt es sich trotzdem zu Wirklich Ökogas von Polarstern zu wechseln?

    Warum nicht? Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist. Aber am besten prüfst du unser Angebot über den Ökogas-Preisrechner auf unserer Website oder lässt dich telefonisch von uns beraten.

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  • Wie viel Gas verbraucht man im Jahr nur zum Kochen?

    Der durchschnittliche Jahresverbrauch eines Haushalts von Gas nur zum Kochen liegt bei ca. 1.000 kWh.

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  • Werden für Polarstern nachwachsende Rohstoffe angebaut?

    Wir haben Anfang 2021 unser Wirklich Ökogas-Angebot erweitert und bieten seither vier Varianten an. Je nachdem, welches Wirklich Ökogas-Angebot du beziehst und was dir wichtig ist, sind pflanzliche Quellen enthalten. Für Wirklich Ökogas Vegan und Wirklich Ökogas GEG beispielsweise beziehen wir Biogas aus Anlagen, die auch pflanzliche Quellen (u.a. Energiepflanzen) nutzen. So können wir ausschließen, dass Anteile tierischen Ursprungs enthalten sind.

    Allgemein ist der Mehrwert pflanzlicher Rohstoffe auch dahingehend zu beurteilen, ob die Energiepflanzen in eine sinnvolle Fruchtfolge integriert, an den Standort angepasst sind und die Biodiversität unterstützen. Nicht vergessen darf man die Bedeutung von Energiepflanzen im Sinne des Klimaschutzes.

    Unser Ziel ist es, endliches, fossiles Erdgas mit seinen hohen Treibhausgasemissionen im Wärmemarkt durch mehr Biogas zu ersetzen – vor allem überall dort, wo keine andere Alternative wie Wärmepumpen eingesetzt werden können. Mehr Klimaschutz brauchen wir alle - Menschen, Tieren und Pflanzen. Schließlich verändert der Klimawandel immer stärker auch die landwirtschaftliche Erzeugung und die nutzbaren Flächen.

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  • Wie kann ich mir sicher sein, dass wirklich Ökogas aus meinen Leitungen kommt?

    Wer zu Ökogas wechselt, bekommt weiterhin ein Gasmix aus der Leitung. Es gibt keine eigenen Leitungen für verschiedene Gasqualitäten. Das macht aber nichts. Wichtig ist allein, dass in derselben Menge Ökogas produziert und anstelle von Erdgas verwendet wird, wie du Gas verbrauchst. Auf diese Weise wird fossiles Erdgas im Gasnetz durch Ökogas ersetzt. Mit jedem neuen Ökogaskunden enthält das Gasnetz also mehr Ökogas und weniger Erdgas.

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  • Wer garantiert mir, dass wirklich Ökogas produziert und anstelle von Erdgas verbraucht wird?

    Alle vier Varianten von Wirklich Ökogas werden regelmäßig durch den TÜV Nord zertifiziert. Der TÜV Nord kontrolliert für dich, dass tatsächlich die Menge Ökogas, die du verbrauchst, auch produziert und anstelle von Erdgas verwendet wird.

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  • Was bewirkt mein Wechsel zu Wirklich Ökogas von Polarstern?

    Mit deinem Wechsel zu Polarstern bewirkst du eine ganze Menge: Du sparst CO2, unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien hier und weltweit und noch viel mehr. Unser Impact-Rechner zeigt dir anschaulich, was du alles veränderst. Zum Guten – eh klar!

    Hier eine kleine Zusammenfassung deines Impacts:

    Mit Wirklich Ökogas beziehst du von Polarstern 100 % Ökogas, das die Energiewende im Wärmemarkt ein ganzes Stück voranbringt. Damit ist unser Ökogas ausgesprochen klima- und umweltfreundlich – zertifiziert vom TÜV Nord; ein typischer Haushalt spart damit tonnenweise CO2. Polarstern unterstützt mit Wirklich Ökogas auch die langfristige Unabhängigkeit Europas von Energieimporten etwa aus Russland, die immer knapper und unsicherer werden.

    Zudem fördern wir für jede genutzte Kilowattstunde und für jede:n Kund:in jährlich den Ausbau erneuerbarer Energien weltweit. Mit unseren Initiativen in Ländern des Globalen Südens leisten wir damit starke Impulse für mehr Selbstbestimmung und Unabhängigkeit, stärken die lokale Wirtschaft, verbessern das Leben der Menschen vor Ort und bekämpfen Fluchtursachen.

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  • Wie setzt sich der Preis für Wirklich Ökogas zusammen?

    Unsere Kosten für Verwaltung, Messung und Abrechnung sowie die Kosten für unser Engagement in Ländern des Globalen Südens decken wir über die monatliche Grundgebühr. Der Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde ist abhängig von den sich nach Ort und Verbrauch unterscheidenden Netznutzungsgebühren. Deshalb nennen wir hier die genauen Zahlen anhand eines Beispiels für Wirklich Ökogas Klassik.

    Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh liegt die Grundgebühr in München bei 13,40 Euro/Monat und der Arbeitspreis bei 11,93 Cent/kWh (Stand 01.10.2023).

    Der Arbeitspreis setzt sich zusammen aus:

    • Energiebeschaffung und Vermarktung: 8,454 Cent
    • Netznutzungsgebühren: 1,2168 Cent
    • Bilanzierungsumlage: 0,00 Cent
    • Gasspeicherumlage: 0,145 Cent
    • CO2-Abgabe: 0,5442 Cent
    • Energiesteuer: 0,55 Cent
    • Konzessionsabgabe: 0,03 Cent
    • Neuanlagenförderung: 0,21 Cent
    • Umsatzsteuer: 0,78 Cent

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  • Wie kann ich meinen Gasverbrauch schätzen?

    Bei der Schätzung deines Gasverbrauchs kannst du dich an deinem Vorjahresverbrauch orientieren. Solltest du diesen nicht kennen, orientier dich einfach an deiner Wohnfläche:

    • 30 qm - 3.750 kWh/Jahr
    • 50 qm – 6.250 kWh/Jahr
    • 100 qm - 12.500 kWh/Jahr
    • 150 qm - 18.750 kWh/Jahr
    • 180 qm - 22.500 kWh/Jahr

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  • Warum wird mein Gasverbrauch in kWh abgerechnet?

    Dein Gaszähler misst deinen Verbrauch in Kubikmeter (m³), die Jahresabrechnung erfolgt aber in Kilowattstunden (kWh) – das erscheint auf den ersten Blick verwirrend. Es dient einer fairen und genauen Abrechnung und wird von allen Verbänden so empfohlen. Der Hintergrund: Die Leistung (oder, umgangssprachlich, der Energiegehalt) des gelieferten Erdgases ist pro Kubikmeter nicht überall gleich. So wird erst über Temperatur, Druck und Brennwert des Gases die tatsächliche Leistung ermittelt und in kWh ausgewiesen. Das bedeutet: Du bezahlst nur für die Energie, die du bekommen hast – nicht mehr und nicht weniger.

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  • Wie rechne ich meinen Verbrauch von kWh in m³ oder von m³ in kWh um?

    Für die Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) und umgekehrt benötigst du einen Umrechnungsfaktor, der sich aus dem Brennwert und der so genannten Zustandszahl zusammensetzt. Du findest den Umrechnungsfaktor in deiner letzten Gasabrechnung. Multiplizierst du deinen Verbrauch in m³ mit dem Umrechnungsfaktor, erhältst du den Verbrauchswert in kWh. Willst du kWh in m³ umrechnen, musst du deinen Verbrauch in kWh durch den Umrechnungsfaktor teilen.

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  • Kann ich für die Verstromung von Wirklich Ökogas von Polarstern in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) EEG-Förderung erhalten?

    Da wir Biogas europaweit einspeisen, geht das leider nicht. Die Förderung durch das deutsche EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für aus dem Gasnetz entnommenes Biogas gilt nur für Gas, das im Geltungsbereich des Gesetzes in Deutschland eingespeist wurde. Wir arbeiten daran, dass sich das ändert.

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  • Kann ich durch den Bezug von Wirklich Ökogas die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen?

    Ja, Polarsterns Wirklich Ökogas GEG besteht zu 100 % aus Biogas. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Seit 1.1.2024 gilt das für Neubauten in Neubaugebieten und schrittweise für Heizungen in immer mehr Gebäuden. Um diese 65-%-Pflicht zu erfüllen, kann Wärme aus Biomasse genutzt werden, sprich Biogas/Biomethan.

    Polarsterns Wirklich Ökogas GEG erfüllt die GEG-Kriterien:

    Für den Einsatz von Biomethan als erneuerbare Energie gilt nach § 71f GEG und § 22 GEG u.a. die folgende Vorgabe, dass die Menge des entnommenen Biomethans im Wärmeäquivalent am Ende eines Kalenderjahres muss der Menge von Gas aus Biomasse entsprechen, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist.

    Gleichzeitig müssen Massenbilanzsysteme für den gesamten Transport und Vertrieb des Biomethans von seiner Herstellung über seine Einspeisung in das Erdgasnetz und seinen Transport bis zu seiner Entnahme aus dem Erdgasnetz vorliegen.

    Eine Anerkennung von Biomethanmengen (massenbilanziell) aus dem europäischen Ausland ist im GEG möglich.

    Wann und für wen gilt nun die 65-%-Regel beim Heizen?

    1. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens nach dem 30. Juni 2026.
    2. In Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern spätestens nach dem 30. Juni 2028.
    3. ABER: Gibt es in einer Kommune früher eine Wärmeplanung, wird der Einbau von Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.
    4. Und im Neubau: Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten – gültig für Bauanträge ab Januar 2024.

    Und wohnst du in einem bestehenden Gebäude mit Gasheizung, denk daran: Ab 2045 ist kein normales Erdgas mehr zugelassen. Das heißt auch in Bestandsgebäuden wird ab 2029 stufenweise auf erneuerbare Brennstoffe umgestellt mit verpflichtenden Mindestanteil im Brennstoff an Biomasse (Biogas, Biodiesel, e-Fuels) oder Wasserstoff:

    1. ab 1. Januar 2029 15 %,
    2. ab 1. Januar 2035 30 %,
    3. ab 1. Januar 2040 60 %
    4. ab 1. Januar 2045 100 %.

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  • Bietet ihr auch Flüssiggas an?

    Nein, das tun wir bisher nicht. Wir versorgen unsere Kunden ausschließlich über die bestehenden Versorgungsnetze.

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  • Was ist Biogas?

    Der Energieträger kann aus Rest- und Abfallstoffen, aus pflanzlichen Rohstoffen (Energiepflanzen) oder aus Gülle gewonnen werden. Die Erzeugung von Biogas erfolgt in einer Biogasanlage durch anaerobe Vergärung in so genannten Fermentern. Es entsteht ein Gasgemisch, das sich aus Methan, Kohlendioxid, geringen Mengen an Stickstoff, Schwefelwasserstoff und anderen Gasen zusammensetzt. Bei der Verbrennung von Biogas wird so viel Kohlendioxid freigesetzt, wie die zur Herstellung genutzte Biomasse zuvor der Atmosphäre entzogen hat.

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  • Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Biogas und Ökogas?

    Biogas ist der Überbegriff für methanreiches Gas aus Biomasse wie pflanzlichen Rohstoffen, biogenen Abfall- und Reststoffen oder Gülle. Ökogas ist nach unserem Verständnis der Überbegriff für mehr oder weniger klimafreundliche Gasprodukte. Wichtig: Der Begriff Ökogas ist nicht geschützt, so dass heute rund 80 % der angebotenen Ökogastarife so genannte Klimatarife sind, die komplett auf fossilem Erdgas basieren. Sie gleichen die verursachten CO2-Emissionen lediglich aus. Eine Energiewende im Wärmemarkt wird damit nicht unterstützt. Achte daher beim Wechsel zu Ökogas darauf, dass auch wirklich Biogas im Tarif enthalten ist – idealerweise 100 %, so wie bei Wirklich Ökogas von Polarstern.

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  • Was sind die Unterschiede zwischen Ökogas und Erdgas?

    Ökogas ist nach unserem Verständnis der Überbegriff für mehr oder weniger klimafreundliche Gasprodukte aus mehr oder weniger Biogas. Während bei der Erdgasgewinnung viele Treibhausgase freigesetzt werden, die eigentlich im Erdinneren gebunden waren, wird bei der Verbrennung von Biogas nur so viel CO2 freigesetzt, wie zur Herstellung der Biomasse zuvor der Atmosphäre entzogen wurden. Je mehr Biogas ein Ökogas-Angebot enthält, desto weniger Treibhausgase werden freigesetzt. Das Ökogas von Polarstern enthält zum Beispiel stets 100 % Biogas.

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  • Hat Polarstern eigene Biogasanlagen?

    Nein, wir arbeiten hier mit Partnern in Europa zusammen, mit denen wir direkte Vertragsbeziehungen haben. Für jede Kilowattstunde Biogas investieren wir für dich 0,21 Cent (netto) in den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie zusätzlich 20 Euro pro Kund:in jährlich in weltweite Energiewende-Initiativen in Ländern des Globalen Südens.

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  • Wie sieht der Gasmix in Deutschland aus?

    Deutschland ist bei Gas weitestgehend von Importen abhängig. Nur ein kleiner Teil des Erdgases stammt aus heimischen Quellen. Während früher ein Großteil der Gas-Importe Deutschlands aus Russland kam, hat sich das seit der russischen Invasion in der Ukraine geändert. Gas aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien hat die fast komplett kompensiert. Biogas im Erdgasnetz spielt noch eine untergeordnete Rolle.

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  • Wird Wirklich Ökogas von Polarstern in das Verteilungs- oder Transportnetz eingespeist?

    Das hängt von den jeweiligen Verträgen mit unseren Partnern ab. In den meisten Fällen wird das Gas in Verteilungs- und Transportnetze eingespeist. Im Grunde ist das aber „egal“, weil es für den Klimaschutz entscheidend ist, dass durch das Biogas fossiles Erdgas verdrängt wird. Wo genau und an welcher Stelle im Gasnetz das passiert, spielt in der Wirkung letztlich keine Rolle. Wichtig ist allein, dass insgesamt genau deine Verbrauchsmenge als Ökogas produziert und anstelle von Erdgas verwendet wird. Und das zertifiziert in unserem Fall der TÜV Nord. Du kannst dir das europäische Gasnetz als See vorstellen. Er enthält durch deinen Wechsel zu Ökogas weniger Erdgas. Und mit jedem:r neuen Ökogaskund:in wird der Gassee ein bisschen „sauberer“.

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  • Ist der Gasmarkt liberalisiert?

    Der deutsche Gasmarkt ist genauso lange liberalisiert wie der Telekommunikations- und der Strommarkt. Seit 1998 hat die etablierte Gaswirtschaft es aber erfolgreich verstanden, den Prozess der Liberalisierung zu unterlaufen und so zu gestalten, dass Wettbewerb – entgegen der gesetzlichen Bestimmungen – bis heute kaum stattfindet. Erst seit Einführung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und Gründung der Bundesnetzagentur als oberster Regulierungsbehörde im Jahr 2005 entstehen allmählich Rahmenbedingungen, die neuen Anbietern den Markteintritt ermöglichen.

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  • Was steckt hinter der CO2-Steuer für fossile Brennstoffe?

    Wer andere mit fossiler Energie versorgt, sprich Heizöl oder Erdgas nutzt, muss durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine CO2-Abgabe zahlen. Konkret muss der Händler oder der Produzent ein Emissionszertifikat bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt erwerben. Bisher wurden diese Kosten über die Tarife an den Tarifvertragspartner des Energieversorgers weitergereicht. Durch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz werden nun auch die Vermieter:innen zur Kasse gebeten. Ziel ist es, die energetische Sanierungsquote zu erhöhen.

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  • Wieso weist Polarstern CO2-Kosten in seinen Ökogas-Rechnungen aus?

    Durch das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) sind wir als Energieversorger verpflichtet, die CO2-Kosten auf den Rechnungen unserer Kund:innen auszuweisen. Obgleich wir 100 % Ökostrom und Ökogas liefern und direkte Verträge mit den Ökokraftwerken dazu haben, sind wir durch die gesetzlichen Kriterien gezwungen, CO2-Abgaben für unser Ökogasangebot zu zahlen. Leider wird die Qualität unseres Wirklich Ökogas bisher nicht vom Gesetzgeber anerkannt, obgleich uns der TÜV Nord zertifiziert, dass unser Ökogas vollständig aus Biogas und biogenen Reststoffen stammt und energetisch die gleiche Menge an fossilem Erdgas verdrängt. Es ist in seiner Treibhausgasbilanz nahezu klimaneutral.

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  • Warum fällt der CO2-Preis auch für Wirklich Ökogas an?

    Die gesetzlichen Kriterien des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sind so gestaltet, dass unsere Wirklich Ökogastarife leider nicht von den CO2-Kosten befreit sind. Und das, obwohl uns der TÜV Nord zertifiziert, dass unser Ökogas vollständig aus Biogas aus biogenen Reststoffen stammt und es energetisch die gleiche Menge an fossilem Erdgas verdrängt. Es ist in seiner Treibhausgasbilanz nahezu klimaneutral. Selbst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bewertet in seinem "Informationsblatt CO2-Faktoren" die CO2-Äquivalente von Biogas deutlich klimabewusster als die von Erdgas.

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  • Wer trägt die CO2-Kosten?

    Die CO2-Kosten sind Teil des Gastarifs. Sie werden auf den Rechnungen unserer Kund:innen ausgewiesen, da die Kosten für Kohlendioxid zwischen Mieter:in und Vermieter:in nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden. Wie genau Aufteilung der CO2-Kosten erfolgt, das hat der Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Anteile werden abhängig vom Energiestandard des Gebäudes berechnet. Das heißt, je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes ist, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für Vermieter:innen. Weitere Informationen zur Aufteilung der CO2-Kosten gibt es in der verlinkten Pressemeldung zum Gesetz. Und auch ein Online-Tool der Bundesregierung hilft bei der Berechnung, wie die Kosten aufzuteilen sind.

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  • Werden die CO2-Kosten immer zwischen Mieter:in und Vermieter:in aufgeteilt?

    Nein, das hängt vom Energiestandard des Gebäudes ab. Je energieeffizienter es ist, umso höher ist der Anteil, den der:die Mieter:in tragen muss. Laut Gesetz ist der Energiestandard EH55 sehr gut. Es hat einen Kohlendioxidausstoß von weniger als 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. In diesem Fall müssen die Vermieter:innen keine CO2-Kosten tragen. Informationen dazu auch in der Pressemeldung der Bundesregierung. Und es gibt auch ein Online-Tool zur Berechnung angefallener CO2-Kosten und zur Aufteilung von der Regierung.

    Hinweis: Bei gewerblichen Wohnungen – also bei Geschäften und Büros gibt es noch kein Stufenmodell. Die Eigenschaften der Gebäude sind sehr verschieden und die Datenlage ist noch zu dünn für eine einheitliche Regelung. Das Stufenmodell für Gewerbe soll 2025 folgen. Gut zu wissen: Die CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter:in und Mieter:in wird in der Regel erst mit den in 2024 erstellten Abrechnungen notwendig. Mieter:innen haben nach Erhalt der Energierechnung 12 Monate Zeit, die Erstattung durch den:die Vermieter:in schriftlich geltend zu machen.

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  • Wie entwickelt sich die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe?

    Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Preis pro Tonne CO2 von derzeit 30 Euro (Stand 2023) auf dann 35 Euro. Ab dem Jahr 2026 soll der Preis durch Versteigerungen ermittelt werden und sich in einem Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro bewegen.

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  • Wie wird der CO2-Ausstoß der Wohnung berechnet?

    Dazu brauchst du den Emissionsfaktor des gelieferten Gases in kg CO2/kWh. Er steht auf deiner Rechnung und wird auf deine Wohnung bezogen, damit du die Einstufung des Gebäudes in das 10-Stufenmodell vornehmen kannst: (dein Energieverbrauch * Emissionsfaktor s. Rechnung) / deine Wohnfläche

    CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr [CO2/m²/a]Anteil Mieter:inAnteil Vermieter:in
    < 12 kg100 %0 %
    12 bis < 17 kg90 %10 %
    17 bis < 22 kg80 %20 %
    22 bis < 27 kg70 %30 %
    27 bis < 32 kg60 %40 %
    32 bis < 37 kg50 %50 %
    37 bis < 42 kg40 %60 %
    42 bis < 47 kg30 %70 %
    47 bis < 52 kg20 %80 %
    ≥ 52 kg5 %95 %

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Du erreichst uns telefonisch montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
Aus dem Festnetz zum Ortstarif unter 089 309 042 911 oder schreibe uns eine E-Mail an hallo@polarstern-energie.de.