Fragen und Antworten.
Zähler.

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  • Wo ist mein Zähler? Wo steht die Zählernummer?

    Damit wir dich erfolgreich von deinem alten Energieversorger abmelden können, brauchen wir deine Zählernummer. Du findest sie auf der letzten Stromrechnung deines bisherigen Energieversorgers oder auf dem Übergabeprotokoll, das du beim Einzug bekommen hast. Wenn du die Papiere gerade nicht parat hast, kannst du deine Zählernummer direkt von deinem Zähler ablesen.

    Dein Zähler ist im Keller, in deiner Wohnung oder im Treppenhaus. In Mehrparteienhäusern gibt es einen eigenen Zählerraum. Dein Zähler ist mit deiner Wohnungsnummer oder deinem Namen gekennzeichnet und eindeutig deiner Wohneinheit zugeordnet.

    Die Zählernummer findest du dann entweder unter – oder über dem Strichcode. Bei einem analogen Zähler kannst du die Zählernummer ganz leicht vom Zählerstand unterscheiden: Der Zählerstand besteht aus aneinandergereihten Zahlenrädchen. Diese Nummer ist also NICHT die Zählernummer. Vor der Zählernummer steht meist „Eigentum“, „Eigentum der Stadtwerke xyz“, „Nr.“ oder „No“.

    Gerne kannst du uns auch ein Foto von deinem Zähler schicken, dann finden wir gemeinsam deine Zählernummer heraus.

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  • Brauche ich einen neuen Zähler für Ökostrom oder Ökogas?

    Nein, du behältst deinen alten Zähler. Wir müssen keine neue Technik bei dir installieren.

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  • Kann ich auch mit einem Zwei-Tarif-Zähler Polarstern Ökostrom beziehen?

    Selbstverständlich kannst du auch so einen Zähler nutzen. Dafür gibt es sogar einen Spezialtarif. Damit nutzt du Wirklich Ökostrom nachts oder zu anderen Nebenzeiten zu besonders günstigen Konditionen. Denn bestimmte Abgaben auf den Nachtstrompreis werden zu diesen Zeiten nicht erhoben. Wir organisieren deinen Wechsel zu Wirklich Ökostrom aus 100 % deutscher Wasser- und Solarkraft zu einem günstigen HT/NT-Tarif. Schreib uns an spezialtarife@polarstern-energie.de oder ruf an unter 089 309 042 911.

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  • Wenn der lokale Energieversorger die Gas- und Stromzähler in meiner Wohnung / in meinem Haus installiert hat, bin ich dann verpflichtet, dort Kunde zu werden?

    Nein. Netzbetrieb und Versorgung sind in Deutschland seit der Liberalisierung der Strommärkte getrennt. Auch wenn der Netzbetreiber des lokalen Versorgers deinen Zähler eingebaut hat, hast du immer noch die Wahl und bist zu keinem Vertragsabschluss mit dem lokalen Versorgungsunternehmen verpflichtet.

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  • Wer liest den Zähler ab?

    In der Regel wird der Zählerstand weiterhin einmal im Jahr von deinem Netzbetreiber abgelesen. Polarstern zahlt ihm dafür eine Gebühr.

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  • Wer liest den Zähler ab, wenn der Strom- oder Gaspreis erhöht werden sollte?

    Sollte sich der Preis unserer Energie ändern, muss dein Verbrauch zwischenabgerechnet werden. Wir berechnen dazu deinen Zählerstand auf Basis deines Tagesdurchschnittsverbrauchs. Natürlich hast du auch die Möglichkeit, deinen Zählerstand selbst abzulesen und uns zu übermitteln.

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  • Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?

    Das geht am besten telefonisch unter 089 309 042 914 oder per abrechnung@service.polarstern-energie.de. Idealerweise hast du deine Kundennummer und die Nummer deines Zählers zur Hand.

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  • Darf der Zählerstand geschätzt werden?

    Ja, neben Außendienst- und Selbstablesung darf dein Netzbetreiber als Eigentümer des Zählers deinen Zählerstand auch schätzen. Wir haben darauf keinen Einfluss und können daher leider auch keinen Hinweis auf die Herkunft des Zählerstandes in die Abrechnung aufnehmen.

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  • Was mache ich, wenn ich das Gefühl habe, dass mein Zähler nicht richtig funktioniert?

    Am besten rufst du uns direkt an. Wir können eine Zählerüberprüfung durch deinen örtlichen Netzbetreiber organisieren. Wird allerdings kein Defekt festgestellt, erhebt der Netzbetreiber eine Aufwandsentschädigung für die Prüfung die im zwei- bis sogar dreistelligen Bereich liegen kann. Diese Kosten müssten wir dir nach der Überprüfung leider in Rechnung stellen.

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  • An wen kann ich mich wenden, wenn der Zähler gewartet, ausgebaut oder repariert werden muss?

    Für den Ausbau, die Wartung oder für Reparaturen deines Zählers ist nach wie vor dein lokaler Netzbetreiber zuständig. Er ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes zuständig – unabhängig davon, welche Energie über sein Netz transportiert wird. Polarstern hat mit den Netzbetreibern dafür einen Vertrag über Netznutzung und Service abgeschlossen.

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Du hast noch Fragen? Her damit!

Du erreichst uns telefonisch montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
Aus dem Festnetz zum Ortstarif unter 089 309 042 911 oder schreibe uns eine E-Mail an hallo@polarstern-energie.de.