Du bekommst deine erste Rechnung von Polarstern i.d.R. zum selben Zeitpunkt, an dem du bisher deine Rechnung von deinem Energieversorger bekommen hast. Denn nicht der Energieversorger legt den Zeitpunkt der Ablesung des Zählerstandes fest, sondern der zuständige Netzbetreiber. Und dein Netzbetreiber bleibt trotz Versorgerwechsel gleich, folglich bleibt es auch beim gleichen Abrechnungszeitraum. Wenn du einen anderen Abrechnungsturnus wünscht, sprich einfach mit uns, telefonisch unter 089 309 042 914 oder per E-Mail an [email protected].
Wenn du wissen möchtest, was dein aktueller Strompreis oder Gaspreis bei Polarstern ist, gibt es dafür zwei Möglichkeiten, wo du das richtige Dokument zum Preisstand findest.
Entweder du suchst in deinem E-Mail-Postfach nach der letzten Nachricht von [email protected], die mit dem Betreff „Jahresabrechnung“ bzw. „Abrechnung“ oder aber „Ihr Tarif ab…“ kam. Im Anhang befindet sich das Dokument mit der Info zu dem für deinen Vertrag geltenden Strompreis oder Gaspreis.
Oder, du holst dir diese Unterlagen aus deinem Kundenkonto. Logge dich dazu im Kundenbereich ein und klicke in der Navigation auf „Account“. Scrolle ganz nach unten zu den Downloads. Suche hier nach dem letzten Abrechnungsdokument, oder der letzten Tarifanpassung, und öffne das PDF.
In der Jahresabrechnung siehst du im Abschnitt „Verbrauchsabrechnung“ zu welchem Arbeitspreis wir deine Verbrauchskosten berechnet haben. Mit diesem Verbrauchspreis rechnen wir deinen Energiebedarf aktuell ab.
Die Berechnung deines Abschlags erfolgt auf Grundlage des von dir angegebenen durchschnittlichen Jahresverbrauchs. Unser Ziel ist es, deine Abschläge so zu berechnen, dass sie möglichst genau deinem tatsächlichen Verbrauch entsprechen und am Ende des Jahres keine hohe Nachzahlung anfällt.
Anhand der Zählerstände führen wir mit dir nach rund drei Monaten einen Verbrauchs-Check durch, um die monatlichen Abschläge deinem tatsächlichen Strombedarf anzupassen.
Gut zu wissen: So oder so zahlst du bei uns immer nur das, was du wirklich verbrauchst. Die Abrechnung basierend auf den Zählerständen erfolgt in der Jahresabrechnung. Verbrauchst du weniger als angegeben, wird dir der Differenzbetrag selbstverständlich mit der Jahresabrechnung zurückerstattet. Die Abschläge für das nächste Jahr werden dann entsprechend angepasst:
Tatsächlicher Verbrauch (Jahresverbrauch x Arbeitspreis) / 12 + monatlicher Grundpreis. Zum Beispiel: (2000 kWh x 0,2528 Euro) / 12 + 9,60 = 52 Euro.
Am schnellsten kannst du deinen Abschlag – egal wo du bist und wann du es machen willst – online im Kundenportal ändern. Natürlich kannst du es auch telefonisch unter 089 309 042 914 oder per E-Mail an [email protected]. Idealerweise informierst du uns auch kurz darüber, warum der Verbrauch in Zukunft höher oder niedriger ausfallen wird, dann können wir die Verbrauchsänderung gegenüber deinem örtlichen Netzbetreiber vertreten. Und willst du deinen Abschlag um mehr als 20 % senken, dann rufe oder maile uns am besten.
Bis zum Beginn der Belieferung durch Polarstern wird dein Energieversorger wie gewohnt Abschlagsforderungen an dich stellen. Sobald wir deinen Wechsel mit deinem jetzigen Versorger geregelt haben, bekommst du eine Lieferbestätigung von uns und bist offiziell Polarstern-Kunde. In diesem Schreiben teilen wir dir die Höhe und Fälligkeit deiner neuen Abschläge mit. Dein bisheriger Versorger wird dir eine Schlussrechnung zusenden und dir deine ggf. zu viel gezahlten Abschlagszahlungen erstatten.
Je nach Jahreszeit und Wetter verbrauchst du unterschiedlich viel Gas. Die Abschlagszahlungen beziehen sich auf einen über das Jahr gerechneten, monatlichen Mittelwert deines Verbrauchs – sie entsprechen nicht dem tatsächlichen Verbrauch eines bestimmten Monats. Wenn du uns deinen Zählerstand mitteilst, können wir eine unterjährige Abrechnung für dich erstellen.
EEG steht für Erneuerbare-Energie-Gesetz. Das Gesetz garantiert den Produzenten von Ökostrom eine fixe Vergütung dafür, dass sie ihren Strom in das Netz einspeisen. Das unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien. Finanziert wurde das über die im Jahr 2000 eingeführte EEG-Umlage, die in jedem Stromtarif enthalten war. Mit dem 1.7.2022 entfällt die EEG-Umlage und die Finanzierung der Ausgaben wird vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert, konkret aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF). Der EKF wird so künftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.
Gut zu wissen: Auch Atom- und Kohlestrom wurden und werden bis heute gefördert. Du bekommst davon nur weniger mit, weil das nicht über den Strompreis erfolgt, sondern über Steuern.
Ab 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage im Strompreis. Das bedeutet, du zahlst als Stromkund:in ab dann 3,72 Cent je Kilowattstunde weniger (4,43 Cent inkl. Umsatzsteuer). Das berücksichtigt dein Stromversorger automatisch in der Jahresabrechnung. Du musst dafür nichts weiter tun.
Das ist Pflicht für alle Energieversorger und wird selbstverständlich genauso auch von uns umgesetzt. Eine Benachrichtigungspflicht dazu besteht nicht. Der Wegfall des EEG-Umlage ist auch keine (!) Preisanpassung, so dass hieraus kein Sonderkündigungsrecht ergibt.
Finanziert wird die EEG-Umlage künftig übrigens dann aus den Energie- und Klimafonds (EKF).
Die Konzessionsabgaben sind anteilige Zahlungen pro verbrauchter Kilowattstunde an die Gemeinden. Du bezahlst mit der Abgabe, dass der Netzbetreiber Leitungen über städtischen Grund führen darf. Die Konzessionsabgabe liegt je nach Größe der Gemeinde zwischen 1,32 Cent/kWh und 2,39 Cent/kWh.
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gilt als wichtige Brückentechnologie der Energiewende, weil sie gleichzeitig Energie für die Stromproduktion als auch Wärme für Heizzwecke erzeugt. Dadurch können Schadstoffemissionen eingespart werden. Mit der KWK-Abgabe zahlst du für den deutschlandweiten Ausbau dieser Technologie. Sie wird pro verbrauchter kWh abgerechnet und liegt aktuell bei 0,254 Cent/kWh.
Die Umlage soll Einnahmeausfälle ausgleichen, die durch die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Betriebe von den Netzentgelten entstehen. Hintergrund ist die Annahme, dass das EEG insbesondere Unternehmen stark belastet. Diese können sich aber von der Zahlung der Netzentgelte vollständig befreien lassen, wenn sie mindestens 7.000 Benutzungsstunden und eine Abnahme von mehr als 10 Gigawattstunden aus dem allgemeinen Netz vorweisen können. Die Umlage § 19 liegt derzeit bei 0,437 Cent/kWh (Stand Juni 2022).
Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Seit dem 1. Januar 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen, die dann nicht mehr in den Netzentgelten enthalten sind. Die Umlage kostet dich aktuell 0,419 Cent/kWh. (Stnd Juni 2022)
Es gibt generell drei Ablesemöglichkeiten: Entweder du liest den Stromzähler selbst ab oder ein Mitarbeiter des Netzbetreibers führt die Ablesung durch. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, dass dein Zählerstand auf einen geschätzten Wert hochgerechnet wird, falls die Ablesung weder durch dich noch durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers durchgeführt wurde.
Im Tarifrechner und Kundenportal findest du eine Übersicht, wie viel CO2 und Atommüll du durch den Wechsel zu Polarstern vermeidest. Die Zahlen sind im Vergleich zu einer Versorgung aus dem durchschnittlichen Strom- bzw. Gasmix in Deutschland zu sehen. Der BDEW ermittelt jedes Jahr, wie sich der Strom in Deutschland im Vorjahr zusammengesetzt hat. Basierend auf dem Strommix werden auch die durchschnittlichen CO2-Emissionen und der produzierte radioaktive Abfall pro kWh berechnet. Dieser Wert aus dem Strommix multipliziert mit deinem Verbrauch in kWh ergibt die Menge an CO2, die du einsparst. Den eingesparten CO2-Wert pro kWh Wirklich Ökogas im Vergleich zu herkömmlichen Erdgas findest du in unserem Gasmix-Vergleich. Wenn du mehrere Verträge bei uns hast, rechnen wir die Ersparnis aller Verträge zusammen. So kannst du mächtig stolz auf dich sein.
Du erreichst uns telefonisch montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
Aus dem Festnetz zum Ortstarif unter 089 309 042 911 oder schreibe
uns eine E-Mail an [email protected].