Fragen und Antworten.
Elektromobilität.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Wirklich Autostrom und Wirklich Autostrom Plus?

    Beides, Wirklich Autostrom und Wirklich Autostrom Plus sind unsere Stromtarife für Personen mit vollelektrischen Fahrzeugen. Welcher unserer Autostrom-Tarife zu dir passt, hängt zum einen davon ab, wie viel du fährst und auch zuhause lädst. Und zweitens von deinen Stromzählern.

    Bei Wirklich Autostrom beziehst du Haushaltsstrom und Strom zum Laden deines elektrisches Fahrzeugs über einen gemeinsamen Stromzähler. Bei Wirklich Autostrom Plus fließt dein Ladestrom über einen zweiten separaten und unterbrechbaren Zähler. Als steuerbare Verbrauchseinrichtung kann dein Netzbetreiber diesen Zähler steuern und die anliegende Leistung drosseln. Das wird wiederum durch niedrigere Netzentgelte honoriert. Du spürst das bei uns im geringeren Arbeitspreis von Wirklich Autostrom Plus. Allerdings sind die Zählerkosten durch den zweiten separaten Stromzähler höher. Daher lohnt sich dieser Tarif erst ab einer Mindestfahrleistung (Faustformel rund 25.000 Kilometer/Jahr) und konsequentem Laden zuhause.

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  • Kann ich eine Wallbox über Polarstern kaufen?

    Nein. Polarstern bietet keine Wallboxen für Privatkund:innen an. Hierzu gibt es eine Vielzahl etablierter Online-Shops etwa von The Mobility House.

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  • Benötige ich einen separaten Zähler, wenn ich eine Wallbox installiere?

    Nein. Für die Installation einer Wallbox reicht dein normaler Stromzähler zuhause. Du brauchst nur einen separaten Zähler, der unterbrechbar ist (Fachbegriff: steuerbare Verbrauchseinheit), wenn du Wirklich Autostrom Plus als Tarif beziehen willst. Damit sich das rechnet, ist eine gewisse Mindestfahrleistung mit gleichzeitig bevorzugtem Laden daheim Voraussetzung.

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  • Installiert Polarstern meine Wallbox zu Hause?

    Nein, Polarstern vertreibt weder Wallboxen an Privatkund:innen, noch installieren wir diese bei Privatpersonen. Dazu gibt es Online-Shops und Installationsbetriebe, die sich hier super auskennen.

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  • Kann ich meine Wallbox mit PV-Strom vom Dach versorgen?

    PV-Anlage und Ladeinfrastruktur lassen sich sehr gut über eine sogenannte Kaskadenschaltung kombinieren. Ziel ist es, damit den Eigenverbrauch der Solaranlage zu erhöhen und deine Haushaltsstromkosten sowie deine Ladekosten für’s Elektroauto zu senken. Schließlich nutzt du Solarstrom vom eigenen Dach sowie einen Spezialtarif für das Laden des Fahrzeugs.

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  • Wann lohnt sich eine Kaskadenschaltung?

    Voraussetzung für die Kaskadenmessung ist eine PV-Anlage auf deinem Dach sowie eine (geplante) Wärmepumpe oder Ladestation.

    Vorteil der Kaskadenmessung ist, dass du deine Wärmepumpe oder dein Elektrofahrzeug sowohl mit eigenem Solarstrom, als auch mit einem Spezialtarif versorgen und so mehrfach preislich profitieren kannst. Allerdings fallen für einen zweiten Stromzähler auch stets Kosten für den Zählereinbau und -betrieb an, die du in deiner Kalkulation berücksichtigen musst.

    Daher ist es klar von Vorteil, wenn bereits zwei Zähler im Haushalt eingebaut und einer davon explizit für die Wärmepumpe bestimmt ist. Das reduziert den Aufwand und vor allem die Installationskosten erheblich.

    Ob eine Kaskadenschaltung sich in deinem Fall rechnet, hängt unter anderem ab:

    1. vom Stromverbrauch der Wärmepumpe oder der Ladestation
    2. von den Strompreisen
    3. von der Größe der PV-Anlage
    4. von der Höhe der Einspeisevergütung (EEG-Vergütung).

    Als Faustformel für die Eignung einer Kaskadenschaltung gilt: Je höher der Stromverbrauch der Wärmepumpe oder der Ladestation ist, umso eher lohnt sie sich.

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  • Welche Vorteile bietet das Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG) für Wärmepumpe bzw. Ladestation?

    Seit dem 1.1.2024 ist es für Haushalte mit einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge leichter geworden, finanziell davon zu profitieren. Auch erfolgt die Integration ins Netz nun schneller. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ zügig anzuschließen.

    Deine Vorteile.

    • schneller Netzanschluss
    • geringere Netzentgelte
    • und du trägst zur Stabilisierung des Stromnetzes bei – ohne, dass es deinen Komfort einschränkt

    Finanzielle Vergütung über zwei Module.

    Mit der Einordnung der Wärmepumpe oder Ladestation als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ ist verbunden, dass dein Netzbetreiber bei drohender Überlastung der Stromnetze zeitweise die Leistung deiner Geräte dimmen kann. Das wird im §14a EnWG geregelt. Neu ist dieser Paragraph nicht, aber die Vergütungsmodelle dazu haben sich geändert. So hast du zum Beispiel jetzt auch ohne separaten Stromzähler für das Gerät die Chance, finanziell zu profitieren.

    Voraussetzungen.

    Wichtig ist, dass die Leistung des angeschlossenen Gerätes (Wärmepumpe, Ladestation für das Elektrofahrzeug, Stromspeicher oder Klimaanlage) über 4,2 kW liegt und es im Niederspannungsnetz angeschlossen ist.

    Erfüllst du diese Kriterien, hast du die Wahl zwischen zwei Vergütungs-Modulen:

    Modul 1: Netzbetreiberindividueller, pauschaler Betrag

    Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises

    Netzbetreiberindividueller, pauschaler Betrag. (Modul 1)

    Hier bekommst du je nach Netzgebiet einen festgelegten Betrag zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr. Du braucht dafür nicht unbedingt einen eigenen Stromzähler für deine Wärmepumpe oder Ladestation. Das Modul 1 eignet sich oft vor allem für Haushalte mit einer Ladestation/Wallbox.

    In Zukunft kannst du dieses Modul 1 mit einem zeitvariablen Netzentgelt kombinieren. Das dauert aber noch bis 2025, weil die Digitalisierung im Niederspannungsnetz dazu weiter fortgeschritten sein muss.

    Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises. (Modul 2)

    Hierbei reduziert sich das Netzentgelt im Arbeitspreis deines Stromtarifs um 60 %. Für dieses Vergütungsmodell brauchst du allerdings einen separaten Stromzähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung.

    Da sich dieses Vergütungsmodell mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren lässt (also der KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach EnFG), eignet es sich besonders für Wärmepumpen.

    Modul 1Modul 2
    ✔️ Pauschale Reduzierung: 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr je nach Netzgebiet✔️ Prozentuale Reduzierung des Netzentgelts im Arbeitspreis um 60 Prozent
    ✔️ Gemeinsame oder getrennte Messung von Strom für Haushalt und Ladestation bzw. Wärmepumpen✔️ Getrennte Messung des Strombedarfs im Haushalt und der Wärmepumpe bzw. Ladestation
    ✔️ Spannend für Ladestationen✔️ Spannend für Wärmepumpen

    Wie erfolgt die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinheit und wie bekomme ich die finanzielle Vergütung ausgezahlt?

    Für welches Modul du dich entscheidest, musst du mit deinem Netzbetreiber klären, der wiederum reicht diese Information automatisch an deinen Energieversorger weiter. In der Regel meldet der Installationsbetrieb dein Gerät beim Netzbetreiber an.

    Die Vergütung im Modul 1 wird von uns auf deiner Jahresrechnung gutgeschrieben. Die Umsetzung des Modul 2 wird gerade seitens der verschiedenen Netzbetreiber noch geklärt. Nachdem die neue Regelung erst Ende 2023 beschlossen wurde, dauert das leider noch bis ins erste Halbjahr 2024.

    Ich habe bereits eine Wärmepumpe oder ein E-Auto? Greift dann auch der neue §14a EnWG?

    Wenn du schon vor dem 1.1.2024 eine Wärmepumpe oder eine Ladestation zuhause hattest, dann bleibt für dich erst einmal alles wie gehabt. Du kannst aber auch schon freiwillig in den neuen § 14a wechseln. Nur, wer einmal umgestiegen ist, kann das nicht mehr rückgängig machen.

    Auch mussten nicht alle Haushalte die vor dem 1.1.2024 installierten Wärmepumpen und Ladestationen als steuerbare Verbrauchseinheit anmelden. Inzwischen ist diese Steuermöglichkeit der Anlage verpflichtend.

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  • Ich wohne in einem Mieterstromobjekt. Wie komme ich an Wallbox und Ladekarte?

    Bitte wende dich an unseren Kundenservice für Mieterstromangelegenheiten. Du erreichst das Team per E-Mail unter anmeldung@polarstern-energie.de bzw. telefonisch unter 089 30 90 42 92 86. Im nächsten Schritt erhältst du von uns ein unverbindliches Angebot. Wir prüfen parallel, ob dein Stellplatz bereits für die Installation einer Wallbox vorgerüstet und bis wann eine Umsetzung möglich ist.

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  • Welche Angebote und Vorteile gibt es, meinen Dienstwagen zuhause zu laden?

    Unternehmen, die bereits eine betriebliche Lademöglichkeit durch Polarstern betreiben, können ihren Mitarbeitenden über uns auch eine Heim-Ladelösung anbieten. Dabei handelt es sich seitens des Arbeitgebers um eine freiwillige Leistung.

    Alternativ kann das Laden eines elektrischen Dienstwagens daheim über Pauschalen abgegolten werden, etwa wenn am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber keine Lademöglichkeit des Dienstwagens vorhanden ist. Die Pauschalen sind folgende (Stand: 30. Juni 2022):

    1. 70 Euro / Monat pauschal für einen vollelektrischen Dienstwagen
    2. 35 Euro / Monat pauschal für ein Plug-in-Hybrid

    Besteht beim Arbeitgeber bzw. am Arbeitsplatz eine Lademöglichkeit, dann reduziert sich die Pauschale wie folgt:

    1. 30 Euro / Monat pauschal für einen vollelektrischen Dienstwagen
    2. 15 Euro / Monat pauschal für einen Plug-in-Hybrid

    Gut zu wissen: Erstattet dir dein Arbeitgeber die anfallenden Ladekosten nicht, mindern die genannten Pauschalbeträge den sogenannten geldwerten Vorteil.

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  • Kann ich meine THG-Quote über Polarstern verkaufen?

    Ja, das kannst du. Wir arbeiten für den Verkauf deiner THG-Quote mit unserem Kooperationspartner fairnergy zusammen. So stärkst du den Klimaschutz gleich mehrfach. Die ganze Anmeldung beim Umweltbundesamt und den THG-Handel übernimmt fairnergy für dich. Beim THG-Handel über fairnergy wählst du frei, wie viel deiner THG-Prämie du für mehr Klimaschutz spenden willst. Den restlichen Teil der THG-Prämie bekommst du entweder ausgezahlt oder als Energie-Gutschrift auf deine Polarstern-Jahresrechnung. Entscheidest du dich für die Gutschrift bei uns, gibt's von uns zusätzlich ein 40 € Klimaschutz-Dankeschön.

    Denk dran: Du kannst jährlich vom Verkauf deiner THG-Quote profitieren. Hier findest du alle Infos zum Verkauf der THG-Quote.

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  • Wie lang dauert es, bis mir die THG-Prämie ausgezahlt wird?

    Im Mittel dauert es 4 bis 6 Monate bis unser Kooperationspartner fairnergy dir die THG-Quote auszahlt. Zunächst prüft fairnergy deinen Fahrzeugschein innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen. Dann prüft das Umweltbundesamt alle von fairnergy eingereichten Unterlagen, was ein paar Monate in Anspruch nehmen kann. Wenn fairnergy die Rückmeldung vom Umweltbundesamt hat, dass sie berechtigt sind deine Quote zu handeln, tun sie dies. Und so bekommst du rund 4 Wochen später deine THG-Prämie bzw. fairnergy nimmt die Spendenauszahlung an das von dir gewählte Spendenprojekt vor. Um Missbrauch vorzubeugen, kann fairnergy nicht in Vorkasse gehen.

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  • Muss die THG-Quote versteuert werden?

    Nach aktueller Rechtssprechung herrscht nun mehr Klarheit in Sachen Steuerpflicht aus der THG-Quotenvermarktung: Die THG-Quote ist für Privatkund:innen komplett steuerfrei. In einem ein Dokument des Landesamtes für Steuern in Rheinland-Pfalz heißt es nun, dass private Einnahmen aus der THG-Quote nicht als Veräußerungsgeschäft gewertet werden und deshalb auch nicht der Einkommensteuer unterliegen.

    Als Gewerbe musst du die Erlöse aus der THG-Quote jedoch als Einkünfte angeben. Konkret sind die erhaltenen Zahlungen als Betriebseinnahmen zu betrachten und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.

    Hinweis: Diese Information ersetzt keine (!) steuerliche Beratung. Bitte stimme dich daher bei Fragen mit deinem:r Steuerberater:in ab.

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  • Bis wann muss ich die Unterlagen zur THG-Vermarktung bei Polarstern einreichen?

    Du kannst deine Unterlagen jederzeit für das laufende Kalenderjahr einreichen. Dazu braucht fairnergy deine Unterlagen bis zum 15. November, das hat das Umweltbundesamt für E-Fahrzeuge als Einreichungsfrist festgelegt (§ 8 neue 38. BImSchV). Um alle Fahrzeugscheine rechtzeitig validieren und an das Umweltbundesamt weiterleiten zu können, braucht fairnergy deine Unterlagen bis zum 31.10. des laufenden Jahres. Registrierungen ab dem 1. November gelten für das kommende Kalenderjahr.

    Wichtig: Du kannst deinen THG-Bonus nur einmal pro Kalenderjahr erhalten. Eine doppelte Vermarktung ist streng verboten und wird durch die Nachweisausstellung beim Umweltbundesamt sowie durch die Kontrollen beim Hauptzollamt geprüft.

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Aus dem Festnetz zum Ortstarif unter 089 309 042 911 oder schreibe uns eine E-Mail an hallo@polarstern-energie.de.

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