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Klimabewusst heizen mit Gasbrennwerttherme und das GEG erfüllen.

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterstützt klimabewusstes Heizen. Denn beim Heizen der Gebäude muss dringend CO2 gespart werden, um den Klimawandel zu begrenzen. Nur ist das gar nicht so einfach, wenn nach wie vor ein Großteil der Gebäude mit einer Gasheizung beheizt wird. Oder doch?

von Anna. - Lesezeit: 4 Minuten

Fast die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland hat eine Gasheizung. Mit Blick auf die Sanierungsrate wird es selbst bei einer Verdopplung der Sanierungsgeschwindigkeit noch viele Jahre dauern, bis Gasheizungen nur noch eine Randnotiz sind. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat daher definiert, auf was es beim Heizen ankommt: mehr erneuerbare Energien. Ziel sind mindestens 65 % erneuerbare Energien beim Heizen – egal welche Heiztechnik genutzt wird. Wann die Regel für deine Heizung gilt, wie du sie erfüllst und welche Gastarife dir dabei helfen, erfährst du nachstehend.

Wie lange darf ich meine Gasheizung noch nutzen?

Egal, ob Öl- oder Gasheizung, nach geltendem GEG dürfen Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, noch bis 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 % fossilem Erdgas bzw. Heizöl betrieben werden. Wer seine Heizung früher austauscht, der kann zusätzlich zur Grundförderung für die Heizung gemäß BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) auch einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten.

Aber ab einem gewissen Alter sind schon heute Öl- und Gasheizungen verboten. Das heißt konkret, wurde die Heizung vor dem Jahr 1991 eingebaut, musst du sie austauschen. Heizkessel, die nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.

Und was ist mit dem Einbau neuer Heizungen?

Hier kommt es darauf an, wo du wohnst. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Pflicht, dass mindestens 65 % erneuerbare Energien zum Heizen genutzt werden müssen. Wohnst du in einer Stadt mit mehr als 100.000 Bewohnenden, musst du spätestens ab 30. Juni 2026 bei einer neuen Heizung die 65-%-Pflicht erfüllen. In einer kleineren Stadt mit bis 100.000 Einwohner:innen gilt die Pflicht etwas später und greift ab dem 30. Juni 2028. Aber, wird in einer Kommune schon vorher aufgrund eines Wärmeplans ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet ausgewiesen, gilt auch die Pflicht zu mindestens 65 % erneuerbaren Energien früher.

Mit der GEG-Novelle vom 1.1.2024 ist auch die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Musst du eine neue Heizung installieren, wirst du hier finanziell unterstützt.

Spezialfall Ölheizungen.

Auch sie dürfen weiter betrieben werden, allerdings nur, wenn sie nicht älter als 30 Jahre sind. Für Ölheizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, gilt schon heute die Austauschpflicht. Werden Ölheizungen nach Mitte 2026 bzw. 2028 eingebaut, müssen sie von Anfang an 65 % „grünes Heizöl“ nutzen. Zusätzlich ist ab 2029 eine schrittweise Nutzung von sogenanntem „grünem Heizöl“ vorgeschrieben.

Gebäudeenergiegesetz fordert mindestens 65 % erneuerbare Energien.

Insgesamt liegt der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bei rund 18 %. Feste ⁠Biomasse⁠ spielt dabei die mit Abstand größte Rolle und liegt klar vor Holz und Holzprodukten wie Pellets.

Wie erfüllen Haushalte die Pflicht, mindestens 65 % erneuerbare Energien zu nutzen? Sie haben dazu folgende Optionen, die auch kombiniert werden können:

  • Anschluss an ein Wärmenetz, mit differenzierten Anforderungen für neue und bestehende Netze
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung, im Zusammenspiel mit Vorgaben an den baulichen Wärmeschutz
  • Solarthermische Anlage, wenn sie den Wärmebedarf des Gebäudes komplett deckt
  • Heizung zur Nutzung von Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff
  • Heizung zur Nutzung von fester Biomasse
  • Wärmepumpen-Hybridheizung oder Solarthermie-Hybridheizung mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung

Kriterien an Biogas bzw. Biomethan gemäß GEG.

Biomethan hilft, den Primärenergiefaktor in Gebäuden und Wärmenetzen zu senken und den Pflichtanteil erneuerbarer Energien beim Heizen zu erfüllen.

Welche Anforderungen an Biomethan als erneuerbare Energie gestellt werden, ist im § 71f GEG und § 22 GEG geregelt. Das heißt, die Menge des entnommenen Biomethans im Wärmeäquivalent am Ende eines Kalenderjahres muss der Menge von Gas aus Biomasse entsprechen, das an anderer Stelle in das Gasnetz eingespeist worden ist.

Zusätzlich sind Nachweise nach dem Massenbilanzsystem erforderlich, sprich für den gesamten Transport und Vertrieb des Biomethans von Herstellung, Einspeisung in das Erdgasnetz und Transport bis hin zur Entnahme aus dem Erdgasnetz.

Zugelassen ist Biomethan aus Deutschland und aus europäischen Quellen, eine geografische Eingrenzung gibt es nicht.

Primärenergiefaktor flüssiger oder gasförmige Biomasse.

Um den Jahres-Primärenergiebedarfs eines Gebäudes zu ermitteln, braucht es den Endenergiebedarfs in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr und den Primärenergiefaktor des eingesetzten Energieträgers. Heizöl, Erdgas, Steinkohle, Holz, Nah- und Fernwärme aus Heizkraftwerken, Strom und Solarenergie oder auch Biomasse haben unterschiedliche Primärenergiefaktoren. Der Primärenergiefaktor von Heizöl und Erdgas beträgt 1,1. Wer Biomasse und Biogas nutzt, kann in einigen Fällen einen reduzierten Primärenergiefaktor ansetzen siehe §22 GEG.

  • Bei Biogas/Biomethan in KWK-Anlagen mit 30 % Deckungsanteil des Wärmebedarfs gilt der Faktor 0,5.
  • Wird Biogas/Biomethan in einem Brennwertkessel mit einem 50 % Deckungsanteil des Wärmebedarfs verheizt, gilt ein Wert von 0,7.

Und für gebäudenah erzeugtes und genutztes Biogas/Biomethan gilt ein Wert von 0,3.

Echte Biogas-Tarife erfüllen die GEG-Pflicht.

Zur klimabewussten Versorgung von Gasbrennwertthermen, KWK-Anlagen und Brennstoffzellen gibt es Ökogas-Tarife. Wichtig ist, dass sie die Pflicht von mindestens 65 % erneuerbaren Energien erfüllen. Doch bisher basiert die große Mehrheit auf fossilem Erdgas und die verursachten Treibhausgase werden ausgeglichen. Das bringt keine Energiewende, senkt nicht die CO2-Kosten und erfüllt nicht die gesetzlichen oder förderrechtlichen Kriterien nach dem GEG.

Was ist echtes Biogas?

Neben den genannten Klima-Tarifen, die oft als Ökogas angepriesen werden, aber auf Erdgas basieren, gibt es viele Biogas-Beimischprodukte. Das sind Tarife mit nur 10 oder 30 % Biogas. Sie verursachen jedoch weiterhin viel CO2. Und für den Erdgasanteil werden in den nächsten Jahren immer höhere CO2-Kosten fällig.

Echten Klimavorteil gibt's nur mit echtem 100 % Biogas.

TarifartCO2-Emissionen pro Jahr
Klassischer Erdgas-Tarif3.690 kg
Tarif mit 10 % Biogas aus pflanzlichen Quellen3.462 kg
Tarif mit 30 % Biogas aus pflanzlichen Quellen3.006 kg
Tarif mit 100 % Biogas aus pflanzlichen Quellen1.410 kg

* In der Biogaserzeugung wird nur so viel CO2 ausgestoßen, wie die Ressourcen vorher gebunden haben. In der Darstellung hier sind noch die Vorkettenemissionen berücksichtigt, etwa für den Transport, den Anbau der Biomasse (= ehrliche Gesamtbilanz) und daher ist Biogas hier nicht mit 0 CO2 angesetzt.

Entscheidend ist also, dass eine Gasbrennwertheizung oder KWK-Anlage mit 100 % Biogas versorgt wird. Aber auch auf die eingesetzten Ressourcen ist zu achten, um den Vorgaben von Förderungen und Gesetzen wie dem GEG und dem darin verwiesenen EEG gerecht zu werden.

„Wir brauchen mehr Biogasanlagen.“

In Deutschland gibt es rund 9.600 Biogasanlagen. 2023 wird nach Prognosen mit einem Nettozubau von 33 Anlagen, das Wachstum so gering sein wie noch nie. Hinzu kommt, dass nur ein Bruchteil von knapp 2,5 % der Biogasanlagen in Form von Biomethan ins Gasnetz einspeist. Auch hier stagniert der Zubau seit dem EEG 2014, das einen harten Einschnitt für die Biomethanbranche brachte. „Für die klimabewusste Versorgung von Gasheizungen brauchen wir dringend mehr Biogas, das heißt mehr Biogasanlagen und mehr Anlagen, die das erzeugte Gas dann auch aufbereitet zu Biomethan ins Gasnetz einspeisen und die nicht nur zur Vor-Ort-Verstromung geplant werden“, fordert Zoltan Elek, Geschäftsführer des führenden deutschen Biomethanhandelsunternehmens Landwärme und Gesellschafter von Polarstern.

Spezialtarif, der das Gebäudeenergiegesetz erfüllt: Wirklich Ökogas GEG.

Polarstern hat mit Wirklich Ökogas GEG einen Tarif, der es ermöglicht, mit einer Gasheizung, einer KWK-Anlage oder eine Brennstoffzelle klimabewusst zu heizen, den Jahresprimärenergiebedarf zu senken und das GEG zu erfüllen.

Übersicht zu den Kriterien, die Wirklich Ökogas GEG erfüllt:

  1. 100 % Biomethan aus Europa
  2. Rein pflanzliche Quellen gemäß dena Biogasregister Deutschland
  3. 4 Wochen Kündigungsfrist
  4. Methanschlupf der Biomethanerzeugung liegt unter < 0,2 %
  5. Effiziente Biogasanlage mit einem Stromverbrauch für die Aufbereitung von höchstens 0,5 kWh pro Nm3 Rohgas
  6. Einsatz erneuerbarer Energien, Grubengas oder Abwärme der Gasaufbereitungs- oder Einspeiseanlage zur Aufbereitung und Erzeugung des Biogases

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Wirklich Ökogas GEG für BHKW und Brennstoffzelle.

Brennstoffzellenheizungen und andere KWK-Anlagen werden mit Gas betrieben. Abhängig davon, ob sie neu eingebaut werden oder in Bestandsgebäuden bereits stehen und wo sie stehen (Neubaugebiete, Stadtgröße etc. s. oben im Artikel) ist der Gastarif Wirklich Ökogas GEG perfekt, um alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

BEG-Förderung für die GEG-Pflichten.

Seit 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die investiven Förderprogramme. Das BAFA ist für Einzelmaßnahmen und die KfW für Förderkredite zuständig. Das Praktische: Es wird leichter, weil sämtliche Förderangebote mit einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden können. Es gibt die folgenden BEG-Teilprogramme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Aktueller Hinweis: Zuschüsse für den Heizungstausch können nur noch bei der KfW beantragt werden.

BEG-Förderung zur Heizungssanierung.

Am 1.1.2024 ist eine novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Der Austausch fossiler Heizungen durch Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren wird mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss unterstützt. Folgende Förderungen gibt es:

  • Eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten für alle Wohn­ und Nichtwohngebäude.
  • Einen Einkommens-Bonus von 30 % gibt es für Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro.
  • Einen Geschwindigkeitsbonus von 20 % für den Austausch alter Heizungen bis 2028. Ab 2029 sinkt dieser alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

Außerdem gibt es für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen bis zu 20% Förderung erhältlich: 15% Grundförderung plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).

Portrait von Anna.

Anna. | Team Wirklich

E‑Mail: anna@polarstern-energie.de

Anna ist ein Urgestein im Polarstern-Marketing und hat dort verschiedene Verantwortungsbereiche inne gehabt. Heute leitet sie das 8-köpfige Marketing-Team mit voller Inbrunst.