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Wirklich Ökogas GEG: Klimabewusst heizen mit Gasbrennwertheizung oder KWK-Anlage.

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterstützt klimabewusstes Heizen. Aus Klima- und aus Kostengründen steht das CO2 Sparen endlich auch in der Wärmeversorgung im Fokus. Nur ist das gar nicht so einfach, wenn nach wie vor ein Großteil der Gebäude mit Gasheizungen und KWK-Anlagen beheizt wird. Oder doch?

von Anna. - Lesezeit: 3 Minuten

Biogas ist die Lösung. Der Anteil erneuerbarer Energien in der Wärme stagniert bei zuletzt 14,5 %. Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Initiativen wie der vom BMWi ins Leben gerufene Dialog „Klimaneutrale Wärme“ sollen die nachhaltige Wärmeversorgung einmal stärker auch auf Brennstoff- und Ressourcen-Ebene unterstützen. Was heißt das für Immobilienbesitzer:innen?

Das Gebäudeenergiegesetz unterstützt Biogas/Biomethan.

Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz. Es führt nicht nur unterschiedliche Energiegesetze und Einsparverordnungen zusammen, es unterstützt auch den Einsatz von Biogas bzw. Biomethan in Gasbrennwertkesseln und KWK-Anlagen.

Was heißt das?

Konkret heißt das: Die Nutzungspflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien kann jetzt auch mit Biomethan, Biogas oder biogenem Flüssiggas erfüllt werden (§ 40 GEG Nutzung von gasförmiger Biomasse).

Das ändert sich bei den angesetzten Primärenergiefaktoren (§ 22 Absatz 1 Nummer 2 GEG):

  • Bei Biogas/Biomethan in KWK-Anlagen mit 30 % Deckungsanteil des Wärmebedarfs gilt der Faktor 0,5 statt wie zuvor 0,6.
  • Wird Biogas/Biomethan in einem Brennwertkessel mit einem 50 % Deckungsanteil des Wärmebedarfs verheizt, gilt ein Wert von 0,7. Früher wurde ein Faktor von 1,1 angesetzt und damit Biogas dem fossilen Erdgas gleichgestellt.
  • Und für gebäudenah erzeugtes und genutztes Biogas/Biomethan gilt ein Wert von 0,3 statt wie früher 0,5.

Keine Kompromisse beim Biogas.

Zur klimabewussten Versorgung von Gasbrennwertthermen und KWK-Anlagen gibt es bereits Ökogas-Tarife. Allerdings basiert bisher die große Mehrheit auf fossilem Erdgas und die verursachten Treibhausgase werden ausgeglichen. Das bringt keine Energiewende, senkt nicht die CO2-Kosten und erfüllt nicht unbedingt die gesetzlichen oder förderrechtlichen Kriterien nach dem GEG.

Kriterium: Echtes Biogas.

Neben den genannten Klima-Tarifen, die oft als Ökogas angepriesen werden, aber auf Erdgas basieren, gibt es viele Biogas-Beimischprodukte. Das sind Tarife mit nur 10 oder 30 % Biogas. Sie verursachen jedoch weiterhin viel CO2. Und für den Erdgasanteil werden in den nächsten Jahren immer höhere CO2-Kosten fällig.

Echten Klimavorteil gibt's nur mit echtem 100 % Biogas.

TarifartCO2-Emissionen pro Jahr
Klassischer Erdgas-Tarif3.690 kg
Tarif mit 10 % Biogas aus pflanzlichen Quellen3.462 kg
Tarif mit 30 % Biogas aus pflanzlichen Quellen3.006 kg
Tarif mit 100 % Biogas aus pflanzlichen Quellen1.410 kg

* In der Biogaserzeugung wird nur so viel CO2 ausgestoßen, wie die Ressourcen vorher gebunden haben. In der Darstellung hier sind noch die Vorkettenemissionen berücksichtigt, etwa für den Transport, den Anbau der Biomasse (= ehrliche Gesamtbilanz) und daher ist Biogas hier nicht mit 0 CO2 angesetzt.

Entscheidend ist also, dass eine Gasbrennwertheizung oder KWK-Anlage mit 100 % Biogas versorgt wird. Aber auch auf die eingesetzten Ressourcen ist zu achten, um den Vorgaben von Förderungen und Gesetzen wie dem GEG und dem darin verwiesenen EEG gerecht zu werden.

Ein Spezialtarif, der das Gebäudeenergiegesetz erfüllt: Wirklich Ökogas GEG.

Tarife, die es ermöglichen, mit einer Gasheizung oder KWK-Anlage klimabewusst zu heizen, können den Jahresprimärenergiebedarf senken. Aber dafür müssen sie gewisse Kriterien erfüllen, so wie Wirklich Ökogas GEG. Die eingesetzten Substrate etwa müssen sich an den Kriterien des dena Biogasregister Deutschland orientieren. Und der Einsatz des Biogases muss vom Lieferanten über ein Massebilanzsystem nachgewiesen werden.

Mit Wirklich Ökogas GEG bieten wir unseren Kunden die volle Flexibilität, d.h. sie können jeden Monat kündigen. Allerdings weisen wir darauf hin, dass der Betreiber der KWK-Anlage oder Gasbrennwerttherme dem Gutachter für die Bescheinigung des Primärenergiefaktors eine Biomethanversorgung über mindestens die Laufzeit des bescheinigten Primärenergiefaktors vertraglich nachweisen muss. Einen solchen individuellen Laufzeit-Vertrag stellt Polarstern auf Anfrage aus.

Zu Wirklich Ökogas GEG wechseln

Eine schnelle Übersicht zu den Kriterien, die Wirklich Ökogas GEG erfüllt:

  1. 100 % Biogas
  2. Aus rein pflanzlichen Quellen gemäß dena Biogasregister Deutschland
  3. Monatlich kündbar
  4. Methanschlupf der Biomethanerzeugung liegt unter < 0,2 %
  5. Effiziente Biogasanlage mit einem Stromverbrauch für die Aufbereitung von höchstens 0,5 kWh pro Nm3 Rohgas
  6. Einsatz erneuerbarer Energien, Grubengas oder Abwärme der Gasaufbereitungs- oder Einspeiseanlage zur Aufbereitung und Erzeugung des Biogases
Haus im Bau von oben mit Photovoltaik auf Dach

Förderungen erfüllen mit Wirklich Ökogas GEG.

Klimabewusstes Heizen wird auch über Förderungen der BAFA, der KfW bzw. immer mehr durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Die Förderungen beziehen sich in der Regel auf die Anlagentechnik wie Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder auch Maßnahmen an der Gebäudehülle oder eine Heizungsoptimierung und nicht auf die Art der Energieversorgung.

Förderübersicht BEG ansehen

Hinweis: Die Förderung der Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ beinhaltet die Pflicht, dass innerhalb von zwei Jahren nach Einbau der Heizung zu mindestens 50 % erneuerbare Energien genutzt werden. Dafür muss die Gas-Brennwertheizung mit einer oder mehreren Anlagen zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien kombiniert werden wie Solar-, Wärmepumpe-, Biomasseanlage (Stichwort Hybrid-Heizung). Mit dem Einsatz von Biogas werden die Kriterien nicht erfüllt.

Und BEG, was ist das? Was wird dort gefördert?

Seit 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die investiven Förderprogramme. Das BAFA ist für Einzelmaßnahmen und die KfW für Förderkredite zuständig. Das Praktische: Es wird leichter, weil sämtliche Förderangebote mit einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden können. Während die Zuschussförderung seit 1. Januar 2021 läuft, startet die Kreditförderung am 1. Juli 2021. Es gibt die folgenden BEG Teilprogramme. Sie werden jeweils in einer Zuschussvariante (bei der BAFA) und in einer Kreditvariante (bei der KfW) angeboten:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Heizen mit erneuerbaren Energien.

Das ehemalige BAFA Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ist bereits Ende 2020 ausgelaufen. Der Einbau von erneuerbaren Heizungen wird als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert – Kreditförderung ab 1. Juli 2021. Ebenfalls ab Juli 2021 werden für den Neubau Förderkredite und Zuschüsse gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt. Die bisherigen KfW-Programme laufen aus.

Mit der BEG-Förderung gelten die beiden Klassen „Effizienzhaus EE“ und „Effizienzhaus NH“. Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau oder bei Altbausanierungen erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse kann nur bei einem Neubau erreicht werden, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Dabei muss eine akkreditierte Stelle zertifizieren, dass die Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) übereinstimmen. Die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) soll eine öffentlich zugängliche Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen führen.

Neu ist u.a. auch, dass digitale Maßnahmen, welche den Betrieb und Verbrauch von Heizsystemen optimieren, stärker gefördert werden (Stichwort Smart Home). Einzelmaßnahmen in Neubauten werden allerdings nicht mehr gefördert werden. Das heißt, nur die Wärmepumpe oder die Solarthermieanlage einzeln im Neubau wird mit dem BEG EM nicht mehr gefördert. Vielmehr gibt es EE-Pakete und NH-Pakete.

Gefördert wird hingegen die Errichtung oder Erweiterung von Gebäudenetzen zur ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens zwei Gebäuden eines Grundstücks mit Wärme. Der Tilgungszuschuss richtet sich danach, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energien ist.

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Portrait von Anna.

Anna. | Team Wirklich

E‑Mail: anna@polarstern-energie.de

Anna ist ein Urgestein im Polarstern-Marketing und hat dort verschiedene Verantwortungsbereiche inne gehabt. Heute leitet sie das 8-köpfige Marketing-Team mit voller Inbrunst.