Elektroauto-Flotte

Umstellung auf eine Elektroauto-Flotte.

Elektroauto-Flotte
Klimaschutz-Maßnahmen stehen bei Unternehmen hoch im Kurs. Besonders attraktiv sind solche, die finanziell attraktiv sind, eine gute Außenwirkung haben und wirkungsvoll die CO2-Bilanz verbessern. Ein Beispiel hierfür ist die Umstellung auf Elektroautos im Fuhrpark.

von Anna. - Lesezeit: 3 Minuten

Steigende Zahl an Elektroauto-Flotten.

Von Jahr zu Jahr steigen die Zulassungszahlen von Elektroautos. Die gewerblichen Zulassungen haben daran den bislang größten Anteil. 2018 lag er laut Kraftfahrt Bundesamt bei 64 %.

Der Fuhrpark-Barometer 2020 des Leasing-Unternehmens Arval unterstreicht, dass das Interesse an alternativen Antriebsarten von Unternehmen auch 2020 anhält. 68 % der befragten Unternehmen haben mindestens einen alternativen Antrieb im Unternehmen oder diesen schon vorgesehen. Und die Hälfte der deutschen Unternehmen ergreift oder plant Maßnahmen für eine Installation von Ladepunkten auf dem Betriebsgelände oder bei Mitarbeitern zuhause. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die seit Herbst 2017 geltenden neuen WLTP-Testbedingungen sowie die ab 2021 anstehende CO2-Bepreisung und erweiterte Förderungen.

So werden Elektroautos 2023 mit einem Neupreis von bis zu 40.000 Euro mit insgesamt 6.750 Euro gefördert. Elektroautos, die mehr als 40.000 und weniger als 65.000 Euro kosten, werden mit insgesamt 4.500 Euro bezuschusst.

THG-Bonus für deine Elektroautos.

Du fährst ein Elektroauto? Sehr gut! Denn ab sofort kannst du damit Geld verdienen. Und zwar indem du deine THG-Quote verkaufst. Das macht eine neue gesetzliche Regelung möglich. Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote können Besitzer:innen von E-Autos seit 2022 einmal jährlich handeln und sich auszahlen lassen. Wir von Polarstern übernehmen für dich die Abwicklung und Auszahlung der THG-Quote. Ganz einfach. Bei uns findest du alle weiteren Infos zum neuen THG-Bonus.

THG-Quote sichern und profitieren ✅

Ladestationen & Ladetarife sind entscheidend.

Eine unterschätzte Herausforderung für Unternehmen bei der Umstellung auf eine Elektroauto-Flotte ist die Installation von Lademöglichkeiten vor Ort. Sie sind entscheidend für die Nutzerfreundlichkeit und damit für die Akzeptanz von Elektroautos.

Autostromtarife und Ladeangebote von Polarstern ansehen

Noch bevor Elektroautos bestellt werden, ist daher ein Check der lokalen Gegebenheiten zum Laden der Fahrzeuge ratsam. Je nach Situation vor Ort gibt es besondere Voraussetzungen, die einer Klärung etwa mit dem Vermieter, dem Netzbetreiber oder auch dem Elektriker bedürfen. Eine erste Maßnahme ist die Fuhrparkanalyse, um darauf basierend eine Kapazitätsanfrage beim zuständigen Netzbetreiber stellen zu können. Er genehmigt am Ende die Ladeinfrastruktur. Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind:

  • Anzahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge
  • Antriebssystem: voll-elektrisch oder hybrid
  • Modell: je größer das Fahrzeug, umso höher ist meist der Strombedarf zum Laden (abhängig natürlich von der Batteriegröße und den gefahrenen Kilometern)
  • Nutzungsart: Dienst-/Firmenwagen, Flottenfahrzeug oder Privatfahrzeuge
  • Gesamtfahrleistung

Gerade bei älteren Standorten kann der Zustand der Elektrotechnik ein Kostentreiber sein, sofern diese modernisiert werden muss. Nicht vernachlässigen sollte man außerdem bei der zeitlichen Planung die Verfügbarkeit von Handwerkern und die Hardware-Lieferzeiten.

E-Auto laden

Die Voraussetzungen für eine Ladestation vor Ort sollten als erstes geklärt werden.

Anzahl der Ladestationen und Abrechnung.

Nicht unbedingt möglich und auch nicht sinnvoll ist es, an allen Parkplätzen Ladestationen zu installieren. Oftmals ist ein stufenweiser Ausbau der Flotte auf Elektrofahrzeuge zu empfehlen. Das ermöglicht es, vom Nutzungsverhalten zu lernen und die Infrastruktur dem Bedarf schrittweise anzupassen.

Aus der Fuhrparkanalyse ergibt sich ein Strombedarf zum Laden der Fahrzeuge. Übersteigt dieser die aktuelle Netzanschlussleistung, muss diese erhöht werden. Daraus resultieren steigende Kosten:

  • Es fallen einmalig Kosten für die Erhöhung des Netzanschlusses an.
  • Die jährlichen Netznutzungsentgelte steigen ebenfalls, da der Netzbetreiber diese basierend auf der maximal genutzten Stromleistung (Lastspitzen) berechnet.

Ziel der Überprüfung und gegebenenfalls der Erhöhung der Netzanschlussleistung ist es, Lastspitzen zu vermeiden. Durch erhöhte Netzentgelte haben sie deftige Tariferhöhungen zur Folge.

Um den Strombedarf beim Laden zu reduzieren bzw. ihn besser zu strecken und so Bedarfsspitzen zu vermeiden, ist ein Lastmanagement wichtig. Grundsätzlich unterschieden wird zwischen einem statischen und einem dynamischen Lastmanagement.

a) Statisches Lastmanagement.

Hier wird bei Erreichen einer vorgegebenen, maximal verfügbaren Ladeleistung hart abgeriegelt

b) Dynamisches Lastmanagement.

Hier können multidimensionale Faktoren wechselweise berücksichtigt werden. Auch wird die Anschlusslast am Gebäude berücksichtigt und die zusätzliche Leistung entsprechend auf die Ladepunkte verteilt. Das macht die Steuerung naturgemäß effizienter, aber eben auch aufwändiger und teurer.

Ein Lastmanagement mit intelligenten Ladestationen ist die Grundlage für die nutzerbezogene Abrechnung der Ladestationen. Dies kann auch über den bestehenden Energievertrag erfolgen. Das Laden kann den Mitarbeitern kostenlos ermöglicht oder über eine Abrechnungssoftware erfasst werden. Spezielle Zähler sind zur Messung nicht unbedingt Voraussetzung. Einige Netzbetreiber erfordern jedoch den Einbau eines Wandlerzählers. Spezielle unterbrechbare Zähler wiederum ermöglichen die Versorgung mit vergünstigten Tarifen, Stichwort §14a EnWG. Smart Meter werden nur benötigt, wenn man die im Gebäude genutzte Last beim Lastmanagement berücksichtigen möchte.

Länder und Kommunen bieten Unternehmen unter anderem Förderungen zum Einbau von Stromleitungen und Lademöglichkeiten.

Mehr über die Elektromobilitäts-Angebote von Polarstern erfahren

Eichrechtskonformität nicht immer nötig.

Jede Ladesäule in Deutschland muss eichrechtskonform abrechnen können, sofern das Laden kostenpflichtig ist. Für Unternehmen gilt daher folgende Ausnahme: Lädt ein Mitarbeiter seinen Firmenwagen kostenlos am Arbeitsplatz, muss diese Säule nicht eichrechtskonform sein. Ein MID-zertifiziertes Messsystem (MID = Measurements Instruments Directive) reicht in diesem Fall aus. Auch ist das kostenlose Aufladen der Elektroautos dort steuerfrei. Diese Regelung wurde bis Ende 2030 verlängert. Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Abstimmung mit dem Steuerberater.

Echter Klimavorteil nur mit Ökostrom.

Damit Elektroautos klimafreundlich sind, muss das Fahrzeug konsequent mit Ökostrom geladen werden. Ökoenergieversorger wie Polarstern bieten Unternehmen nicht nur Unterstützung bei der Installation von Ladestationen, sondern auch die passenden Autostromtarife aus 100 % Ökostrom sowie eine eigene Abrechnungssoftware.

Gerade die Qualität des geladenen Ökostroms ist immer mehr Unternehmen wichtig. Sie entscheidet, wie schnell ein Elektroauto klimafreundlicher ist als ein Verbrenner. Wirklich Ökostrom von Polarstern beispielsweise ist 6-facher ÖkoTest-Sieger, zertifiziert mit dem Grüner Strom-Label und empfohlen von der Umweltschutzorganisation Robin Wood und den Verbraucherportalen EcoTopTen und Utopia.

Diese Autostrom-Tarife bietet Polarstern

Vorteile von Elektroautos in der Firmenflotte.

Neben den Klimavorteilen, die für immer mehr Unternehmen relevant sind, profitieren Firmen von geringeren Betriebskosten der Fahrzeuge, was sich angesichts der CO2-Bepreisung künftig verstärken wird. So lassen sich auch die zum Teil noch höheren Anschaffungskosten schneller amortisieren. Weitere Vorteile finanzieller Art ergeben sich etwa durch den Wegfall der Mehrwertsteuer, Förderungen von bis zu 6.750 Euro pro E-Auto und attraktive Abschreibungsmöglichkeiten.

Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge gibt es zudem eine Sonderabschreibung. Ergänzend zur regulären Abschreibungsmöglichkeit beträgt sie einmalig 50 % der Anschaffungskosten.

Auch für die Mitarbeiter ist ein Elektroauto seit diesem Jahr noch attraktiver geworden: Wer sein dienstliches Elektroauto privat nutzt, muss statt 0,5 % nur noch 0,25 % vom Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil versteuern; gültig für Autos unter 40.000 Euro brutto.

Zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten der Ladestationen.

Hat ein Unternehmen eigene Lademöglichkeiten, bietet sich oftmals die Kooperation mit der Stadt oder der Gemeinde an. So können die Anwohner die Ladestationen nutzen – beispielsweise am Wochenende, wenn die Firma geschlossen hat. Das verbessert die Auslastung der Ladestation. Auch kommt so ein Einsatz für die städtische Mobilität bei den Einwohnern mit Sicherheit gut an. Das Fraunhofer Institut befasst sich mit solchen Angeboten im Verbundprojekt „Laden am Arbeitsplatz“ (LamA).

Portrait von Anna.

Anna. | Team Wirklich

E‑Mail: anna@polarstern-energie.de

Anna ist ein Urgestein im Polarstern-Marketing und hat dort verschiedene Verantwortungsbereiche inne gehabt. Heute leitet sie das 8-köpfige Marketing-Team mit voller Inbrunst.