

Elektroauto als Dienstwagen: Neue Regeln fürs Laden zuhause und finanzielle Vorteile.
Du fährst ein Elektroauto als Dienstwagen und lädst es auch zu Hause an der Wallbox? Erfahre, wie du dadurch finanziell profitierst, wie die Stromkosten abgerechnet werden – und wie du mit Autostrom-Tarifen zusätzlich sparen kannst.
Das Wichtigste in Kürze.
- Seit 2026 neue Regelungen für Abrechnung des Dienstwagen-Ladens zuhause.
- Wegfall der monatlichen Pauschalen beim Abrechnen des privaten Dienstwagen-Ladens.
- Ab sofort Nachweispflicht für tatsächlichen Verbrauch beim Laden, zwei Abrechnungs-Optionen möglich.
- Neu: Grundpreis des Stromvertrags darf anteilig berücksichtigt werden.
- Für dynamische Stromtarife gilt: Es kann der durchschnittliche monatliche Kilowattstunden-Preis des Tarifs angesetzt werden.
- Weiterhin attraktive Steuervorteile für Firmen und Mitarbeitende bei Anschaffung von E-Dienstwagen und Wallboxen.
E-Autos sind perfekt für Unternehmen – für die Firmenkasse genauso wie für den Nachhaltigkeitsbericht. Und als Arbeitnehmer:in profitierst du ebenso von einem E-Auto als Dienstwagen. Viele Unternehmen setzen inzwischen auf E-Mobilität. Zum Teil aufgrund gesetzlicher Vorgaben, aber vor allem, weil die Vorteile in puncto Klimaschutz und Kosten auf der Hand liegen. Immer mehr Unternehmensflotten fahren elektrisch, wie eine Umfrage von Dataforce aus Herbst 2025 zeigt. In 23 % der deutschen Fuhrparks nimmt E-Mobilität eine wachsende Rolle ein, 7 % sind schon vollelektrisch unterwegs. Und mehr als jeder dritte Fuhrpark hat zumindest erste Schritte hin zur elektrischen Mobilität unternommen – zum Beispiel durch die Integration von Elektroautos in die eigene Flotte oder die Installation von Ladesäulen.
Firmenwagen zuhause laden: Wie werden die Ladekosten abgerechnet?
Immer mehr Menschen haben also ein E-Auto ihres Unternehmens zuhause. Seit 2026 gibt es für Arbeitnehmer:innen, die einen elektrischen Firmenwagen fahren, neue Regeln für das Laden zuhause. Generell gibts diese Möglichkeiten, wie du deinen elektrischen Firmenwagen zuhause laden und abrechnen kannst:
- Option 1: Wer seinen Dienstwagen mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage lädt, kann weiter feste Strompreise ansetzen oder mit monatlich gemittelten Preisen arbeiten.
- Option 2: Individuelle Preiserstattung nach eigenem Stromtarif oder Erstattung mit amtlicher gemittelter Strompreispauschale des Statistischen Bundesamts für Privathaushalte. Für das Kalenderjahr 2026 beträgt der relevante Durchschnittspreis (1. Halbjahr 2025) 34,36 Cent/kWh, abgerundet also 34 Ct/kWh.
Grundsätzlich haben Mitarbeiter:in und Unternehmen also zwei Möglichkeiten (Preiserstattung nach exaktem Verbrauch oder gemittelte Strompreispauschale) zur Abrechnung, für die sie sich jeweils für ein Jahr lang entscheiden können.
Hinweis zur Strompreispauschale: Diese Pauschale ist ein vom Staat vorgegebener Durchschnittspreis pro Kilowattstunde, der bundesweit einheitlich gilt. Grundlage ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtstrompreis für private Haushalte jeweils aus dem 1. Halbjahr des Vorjahres. Der Wert wird auf volle Cent abgerundet und als Pauschalpreis pro kWh für das gesamte Folgejahr festgelegt.
Wegfall der Pauschalen beim Firmenwagen-Laden: Was sich geändert hat.
Seit Anfang 2026 gibt es neue Regelungen für die Abrechnung der Ladekosten eines elektrischen Firmenwagens zuhause. Ziel der Neuregelung ist es, die Abrechnung verbrauchs- und kostengenauer zu machen als davor. Die wichtigste Änderung ist der Wegfall der monatlichen Pauschalen. Bislang konnte der heimische Ladestrom oft über Pauschalen vom Unternehmen abgerechnet werden. Dieses vereinfachte Modell wurde nun ersetzt.
Zum 1. Januar 2026 sind die monatlichen Pauschalen vollständig entfallen. Stattdessen gilt ab sofort eine Nachweispflicht für tatsächlich geladene Strommengen. Künftig müssen die tatsächlich geladenen Verbräuche für das Laden des Dienstwagens zuhause nachgewiesen werden. Der Arbeitgeber darf also künftig nur die Kilowattstunden erstatten, die der oder die Mitarbeiterin mittels zugelassenem Messverfahren dokumentiert hat.
Um den geladenen Strom für den elektrischen Dienstwagen zuhause nachzuweisen, fordert das Finanzministerium künftig eine exakte Messung der Energiemenge, die ins Auto geflossen ist. Diese Optionen haben Angestellte und Unternehmen, um die Nachweispflicht für den realen Stromverbrauch zu erfüllen.
Zulässig für die Nachweispflicht zur Ermittlung der Stromkosten sind:
- Stationärer Stromzähler bei dir zuhause, etwa eine Wallbox mit geeichtem Zähler (MID-konform), die den Ladestrom für den Dienstwagen separat erfasst.
- Mobiler Stromzähler oder „Lade-Zwischenzähler“, die zwischen Steckdose und Fahrzeug geschaltet werden können.
- Fahrzeuginterne Messsysteme, also ein im E-Auto integrierter Zähler, der die aufgenommene Energie erfasst.
Wichtig ist, dass der genutzte Zähler beim Mitarbeiter zuhause ausschließlich den Dienstwagen-Ladevorgang misst. Die normalen Haushaltsstromzähler, die den Gesamtverbrauch des Haushalts erfassen, sind nicht zulässig, da der Ladestrom abgegrenzt werden muss.
10 Tipps zum effizienten LadenWas künftig gilt, wenn du den Firmenwagen mit PV-Anlage lädst.
Zuhause mit einem eigenen Ladetarif plus PV-Strom vom Dach zu laden, ist clever und quasi ein No-Brainer, senkt es doch die Stromkosten deutlich. Bisher stellte das Finanzamt hohe Anforderungen, wenn du deinen elektrischen Firmenwagen teils mit selbst erzeugtem Solarstrom geladen hast. Das hat sich mit der neuen Regelung 2026 geändert.
Denn auch beim Laden des Dienstwagens mit PV-Strom darf nun der individuelle Haushaltsstromtarif oder die Pauschale des bundesweiten Durchschnittsstrompreises für die Abrechnung angesetzt werden. Für 2026 beträgt der relevante Durchschnittspreis 34 Cent pro Kilowattstunde. Mit anderen Worten: Lädt ein:e Arbeitnehmer:in zuhause über seine Photovoltaik-Anlage, kann er so tun, als hätte er den Strom zum normalen Tarif aus dem Netz bezogen. Eine separate Berechnung des PV-Eigenverbrauchs beim Laden ist also nicht nötig.
Entdecke Autostrom von PolarsternDienstwagen laden und abrechnen: Was bei dynamischen Stromtarifen gilt.
Noch sind dynamische Stromtarife in der Minderheit. Einige Haushalte nutzen aber bereits einen dynamischen Stromtarif. Auch dafür gibts seit dem Wegfall der Pauschalen nun neue Regelungen, wie die Verbrauchsabrechnung beim Dienstwagen-Laden zuhause erfolgen kann. Das musst du wissen:
Die Abrechnung hätte beim Laden mit einem dynamischen Stromtarif sehr kompliziert werden können. Das Finanzministerium hat aber eine praktikable Lösung gefunden: Es reicht aus, wenn der durchschnittliche Monatspreis pro Kilowattstunde zugrunde gelegt wird. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss also nicht jede Kilowattstunde mit ihrem individuellen Börsenpreis nachweisen. Er kann z.B. aus der Monatsabrechnung seines Stromanbieters den mittleren Preis je kWh (inkl. Grundpreisanteil) ermitteln und diesen für alle in dem Monat geladenen kWh ansetzen.
Alternativ kann auch hier auf Wunsch die jährliche Strompreispauschale verwendet werden. Gerade wenn die Börsenpreise stark schwanken, könnte die bundesweite Durchschnittspauschale attraktiv sein. Etwa wenn der Mitarbeiter den Dienstwagen häufig zu günstigen Nachtstrom-Zeiten lädt und sein eigener Durchschnitt unter der Pauschale liegt, würde er oder sie mit der Pauschale mehr herausbekommen.
Tipp: Bei Polarstern gibts einen dynamischen Stromtarif, der zu 100 % aus zertifiziertem Ökostrom mit Energiewende-Förderung besteht. Bei unserem dynamischen Stromtarif Wirklich Ökostrom Flex Plus ändert sich dein Arbeitspreis viertelstündlich, basierend auf den Spot-Marktpreisen an der Strombörse. Sieh’s dir an.
Zum dynamischen StromtarifSteuervorteile für Unternehmen bei Anschaffung von E-Dienstwagen.
Seit Juli 2025 können Unternehmen reine Elektrofahrzeuge mit 75 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich abschreiben (gestaffelt über sechs Jahre). Zudem bleiben Arbeitgeberleistungen wie das kostenlose Laden im Betrieb bis Ende 2030 steuerbefreit. Die Bundesregierung hat folgende Regelungen getroffen:
- Das Gesetz ermöglicht die beschleunigte Abschreibung von 75 % der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr.
- Die Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden.
- Zudem hebt das Gesetz die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an.
Quelle: Bundesregierung.
👉 Gut zu wissen für Firmen: Insgesamt ist für die schnellere Abschreibung von E-Fahrzeugen, die zum Anlagevermögen gehören, ein Zeitraum von sechs Jahren vorgesehen. Das entspreche der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer. Für die Definition der Elektrofahrzeuge wird auf den § 9 Absatz 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz zurückgegriffen. Heißt: Sie umfasst alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Fahrzeugklasse und damit neben Personenkraftwagen auch Elektronutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse.
Steuervorteil von 0,5 % bei Plug-in-Hybriden.
Auch bei der Anschaffung von Hybrid-Fahrzeugen profitieren Unternehmen steuerlich. Für Plug-in-Hybride veranschlagt das Finanzamt 0,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Es gibt aber strengere Nachweispflichten für Plug-in-Hybride: Dieser Satz greift seit Anfang 2025 allerdings nur ab einer rein elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO₂-Emissionen pro Kilometer. Auch noch wichtig zu wissen:
- Folge bei Nichterfüllung: Wird einer der Werte nicht erreicht, fällt die Versteuerung auf die volle 1 %-Regelung des Bruttolistenpreises zurück.
- Bestandsschutz: Für vor 2025 angeschaffte Fahrzeuge ändert sich an der Besteuerung nichts.
- Dauer: Die Regelungen für die 0,5 %- bzw. 0,25 %-Besteuerung sollen nach derzeitigem Stand bis 31. Dezember 2030 gelten.
Steuervorteile für Mitarbeitende beim Laden am Arbeitsplatz.
Unverändert steuerfrei bleibt das Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen beim Arbeitgeber selbst. Stellen Unternehmen ihren Mitarbeitenden auf dem Betriebsgelände Lademöglichkeiten zur Verfügung – etwa Wallboxen auf dem Firmenparkplatz oder Ladestationen in der Tiefgarage – so ist der daraus bezogene Strom für die Mitarbeitenden steuerfrei.
Was Unternehmen und Angestellte beachten sollten:
- Die Steuerbefreiung gilt nur für Arbeitnehmer:innen des Unternehmens.
- Nicht steuerfrei wäre es, wenn fremde Dritte wie zum Beispiel Besucher oder Geschäftspartner den Strom nutzen.
- Das „Corporate Charging“ – das Aufladen am Arbeitsplatz – ist weiterhin ein steuerlicher Bonus für Arbeitnehmer mit E-Auto und verursacht keinen geldwerten Vorteil.
Steuervorteile bei Anschaffung einer privaten Ladestation.
Wallbox bleibt im Eigentum der Firma: Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter:innen eine Ladestation für zu Hause finanzieren. Damit das steuerlich vorteilhaft ist, muss die Ladestation voll im Besitz des Unternehmens bleiben. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Kosten für die Anschaffung und Installation als Betriebsausgabe absetzen, und die Mitarbeiter:innen müssen dafür keine Steuern zahlen, solange sie diesen Vorteil zusätzlich zu ihrem Gehalt erhalten.
Wallbox als Eigentum des Angestellten: Alternativ können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen auch helfen, eine Ladestation oder Wallbox zu kaufen, indem sie einen Zuschuss zahlen. Dieser Zuschuss wird pauschal mit 25 % versteuert und bleibt sozialversicherungsfrei.
Tipp: Der ADAC hat zwölf Wallboxen für Dienstwagen getestet und die Ladestationen für das Laden von Firmenwagen untersucht. Hier gehts zu den Testergebnissen.
Noch mehr sparen mit Autostrom-Tarif und Vergütung (§14a EnWG).

Lädst du deinen E-Firmenwagen zuhause an der Wallbox, stellt sich auch die Frage: Was lädst du dort? Und wie sieht es mit den Stromkosten aus? Denn nur mit Ökostrom fährst du wirklich klimabewusst. Und nur mit einem speziellen Autostrom-Tarif auch wirklich preiswerter. Wir haben bei Polarstern den passenden Stromtarif: Wirklich Autostrom. Bei dem geben wir dir auch eins zu eins die Netzbetreiber-Vergütung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) weiter – so wird das Laden noch günstiger.
Modul 1: Netzbetreiberindividuelle Pauschale.
Profitiere entweder von einer netzbetreiberindividuellen, pauschalen Vergütung in Höhe von bis zu 190 € pro Jahr (Modul 1, §14a EnWG), wenn nur ein Stromzähler im Haus eingebaut ist.
Modul 2: Reduzierter Arbeitspreis mit separatem Zähler.
Oder nutze das Modul 2, bei dem du mit einem prozentual reduzierten Arbeitspreis (Kilowattstundenpreis) lädst. Voraussetzung dafür ist, dass du den Strom für die Wallbox über einen separaten Zähler misst. Dieser unterbrechbare Zähler ermöglicht es dir, als Arbeitnehmer:in, einen vergünstigten Stromtarif zu beziehen und die Ladevorgänge mit deinem Arbeitgeber abzurechnen, ohne Pauschalen zu nutzen. In beiden Fällen muss der Stromzähler beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinheit angemeldet sein. Checke hier deine Vergütungen und Vorteile mit Wirklich Autostrom von Polarstern!
Wirklich Autostrom laden – und wirklich was verändern.
Eine Besonderheit an Wirklich Autostrom: Für jede Kilowattstunde, die du an deiner Wallbox lädst, investieren wir in den Ausbau der erneuerbaren Energien. Zusätzlich investieren wir für dich jedes Jahr 20 Euro in die weltweite Energiewende. Konkret in die Solarstromversorgung in Madagaskar sowie in den Bau von Biogasanlagen in Kambodscha. Mit unseren Kund:innen konnten wir so bis heute mehr als 50.000 Menschen den Zugang zu sauberer Energie ermöglichen.








