

Wärmepumpen-Förderung: Wie es 2026 weitergeht.
Das sogenannte Heizungsgesetz wird künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen und erneut viele Änderungen beim Heizen bringen. Verbände und Experten kritisieren das neue GMG, das bislang nur ein Entwurf ist. Immerhin: Bei der Wärmepumpen-Förderung gibt es gute Nachrichten, sie bleibt vorerst bestehen.
Das ist die aktuelle Wärmepumpen-Förderung.
Derzeit werden Privathaushalte bei der Installation von Wärmepumpen durch eine Förderung von bis zu 70 % der Investitionskosten unterstützt (Stand: 4. Februar). Zuletzt wurde diese Förderung wieder stark in Anspruch genommen, wie die Zahlen zeigen:
- Im ersten Halbjahr 2025 hat die Förderbank KfW dreimal so viele Förderanträge für neue effiziente Heizungsanlagen bewilligt wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
- 82 % aller Anträge in diesem Zeitraum betrafen Wärmepumpen.
- Im Dezember 2025 kamen nochmal über 41.000 Förderanträge für Wärmepumpen hinzu – so viele wie in keinem anderen Monat im abgelaufenen Jahr.
Das geht aus Zahlen hervor, die das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht hat. Der Anstieg zum Jahresende ist traditionell jedes Jahr zu beobachten, da nicht sicher ist, wie die Förderbedingungen im Folgejahr aussehen werden. Zurzeit arbeitet die Bundesregierung an Eckpunkten für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll.
So setzt sich die Wärmepumpen-Förderung der KfW zusammen.
- Grundförderung von mindestens 30 %
- Klima-Geschwindigkeitsbonus* von 20 % (bis Ende 2028)
- Effizienzbonus** von 5 %
- Zusätzlich ist ein Einkommensbonus von weiteren 30 % möglich
- Neu seit 1. Januar: Strengere Lärmschutzvorgaben für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Außengerät bei der Förderung
*Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 %, ab 2037 entfällt er komplett.
**Voraussetzung: Die Wärmepumpe nutzt als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser oder ein natürliches Kältemittel. Quelle: KfW-Bank
Gut zu wissen: Die zulässige Gesamtförderung bei Wärmepumpen ist auf 70 % der Kosten gedeckelt. Berücksichtigt werden ferner maximale Investitionskosten für eine Wärmepumpe von 30.000 Euro.
Ein wichtiger Hinweis: Die genannten Infos gelten für Bestandsgebäude. Den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau fördert die KfW im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau" (KFN). Anders als bei der Sanierung bzw. dem Heizungstausch in Bestandsgebäuden wird die Wärmepumpe im Neubau nicht direkt gefördert. Vielmehr vergibt die KfW für besonders klimafreundliche Neubauten, die eine Wärmepumpe installieren, zinsverbilligte Kredite.
Jetzt Wärmepumpen-Tarif berechnenEckpunkte fix: Bundesregierung einigt sich auf Gebäude-Modernisierungsgesetz.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, wurde erst vor zwei Jahren novelliert. Schon im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde dann aber festgehalten: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen."
Künftig soll das Gesetz unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) laufen. Am 24. Februar hat die Bundesregierung Eckpunkte des GMG vorgestellt. Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag und Bundesrat passieren.
Die wichtigste und umstrittenste Neuerung: Es wird kein Aus für Öl- und Gasheizungen geben. Die 65-Prozent-Regel, die unter der Ampel-Koalition eingeführt worden war, wird demnach gestrichen. Sie verpflichtete bislang dazu, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben.
Kritik an Gesetzentwurf: ”Kniefall vor der Gaslobby”
Kritik an der Abschaffung der Regel kommt von der Opposition, die von einem “Kniefall vor der Gaslobby” spricht, und etwa der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Barbara Metz, Geschäftsführerin der DUH, sagt: "Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist mehr als ein Rückschritt – es ist ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid." Millionen Mieterinnen und Mieter würden “an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt”, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können, so die DUH-Chefin weiter.
Die wichtigsten Punkte des Gebäudemodernisierungsgesetz:
- Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen wird gestrichen. Sie verpflichtet bislang dazu, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben.
- An ihre Stelle tritt eine „Grüngasquote“ mit sogenannter Bio-Treppe für neue fossile Heizungen.
- Damit ist es nun möglich neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Heizungsarten weiterhin Gas- oder Ölheizung einzubauen.
- Die Regelungen sollen ab 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Wer sich für eine klimafreundliche Wärmepumpe interessiert, bekommt also nach wie vor die staatliche Förderung von bis zu 70 %, wenn man seine alte und noch funktionstüchtige Heizung austauscht.
Gutachten: Abschaffung der 65-Prozent-Regel wohl verfassungswidrig.
Ein Gutachten warnte Anfang Februar vor den Folgen einer Novelle des GEG. Eine deutliche Abschwächung des Klimaschutzes im novellierten Gesetz wäre nicht rechtssicher und gegen die Verfassung, berichtet "Table Media". Das Gutachten wurde von der Umweltschutzorganisation Greenpeace in Auftrag gegeben. Es kommt zu dem Schluss, dass die Abschaffung der 65-Prozent-Regel dazu führen würde, dass die Klimaziele gerissen werden. Da diese im Grundgesetz verankert sind, wäre das ein Verfassungsbruch, so die Gutachter. Die Autor:innen des Gutachtens beziehen sich auf das Verschlechterungsverbot, nach dem Rückschritte bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen ohne zwingenden Grund verfassungsrechtlich unzulässig sind.
Wie viel kostet das Heizen mit Wärmepumpe?
Wärmepumpen-Förderung bis mindestens 2029 gesichert.
Die gute Nachricht ist: Wer sich eine effiziente und klimafreundliche Wärmepumpe anschaffen möchte, kann weiter auf die staatliche Förderung setzen. Denn die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde bis mindestens 2029 von Union und SPD versprochen. Die Wärmepumpen-Förderung mit Zuschüssen von bis zu 70 % bleibt also vorerst bestehen.
Das heißt, dass auch andere Maßnahmen wie solarthermische Anlagen weiter gefördert werden. Zu den von der KfW-Bank geförderten Maßnahmen gehören u.a. der Kauf und die Installation von:
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
Aktuell bekommst du bei der KfW-Bank über die Förderung einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %, wenn du eine noch funktionierende Öl- oder Gasheizung austauschst. Gefördert werden Kosten bis 30.000 Euro. Im besten Fall bekommst du also bis zu 6.000 Euro Zuschuss, wenn du in deinem Bestandsgebäude (nicht Neubau!) eine Wärmepumpe einbaust und so eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt. Im Neubau werden Wärmepumpen indirekt über dieses KfW-Programm gefördert.
👉 Gut zu wissen: Ab 2029 sinkt der Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Wartet man also mehrere Jahre, wird die Förderung Schritt für Schritt kleiner.
Drei wichtige Punkte, die du kennen solltest, um bestmöglich von der Förderung zu profitieren:
- Fällt deine Heizung vor dem Austausch irreparabel aus, gibt es den Speed-Bonus gar nicht.
- Bei Gaszentralheizungen gilt er nur, wenn sie mindestens 20 Jahre alt sind.
- Bei Ölheizungen spielt das Alter keine Rolle.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßt, dass die Koalition mit der gesicherten Förderung bis mindestens 2029 ein wichtiges Zeichen setze. Die tiefgreifenden Veränderungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz gingen aber leider zu Lasten einer klaren Orientierung. Deshalb sei es umso wichtiger, dass die bewährte und beliebte Förderung von Wärmepumpen weitergeht, sagt Dr. Martin Sabel, BWP-Geschäftsführer.
Heizung umrüsten lohnt sich mit Speed-Bonus noch mehr.
Die Heizung umzurüsten, erfordert hohe Investitionen. Gerade, wenn man neben der regulären Heizungsförderung (30 %) den zusätzlichen Klimageschwindigkeits-Bonus aka Speed-Bonus (20 %) nutzt, ist eine Umstellung spannend. Die Betriebskosten von Wärmepumpen sind ohnehin schon heute attraktiver als die von Gasheizungen.
Den Speed-Bonus erhält man für eine selbstgenutzte Wohneinheit, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt.
Ob sich eine Wärmepumpe in deinem Haus lohnt und mit welchen laufenden Kosten du über die nächsten 15 Jahre rechnen kannst, verrät dir zum Beispiel der Heizungs-Rechner von Zeit Online oder auch der Gebäudecheck Wärmepumpe des Instituts für Energie- und Umweltforschung (IFEU).
Wichtig, um den Speed-Bonus zu erhalten: Deine alte Heizung muss funktionsfähig sein.
Jetzt Wärmepumpen-Tarif ansehen
Warum sich eine Wärmepumpe lohnt – und welche zu dir passt.
Unabhängig von Förderungen zum Kauf von Wärmepumpen, rechnen sich die Heizungsanlagen auch mit Blick auf ihre Effizienz und ihre Umwelt- und Klimafreundlichkeit. Kein Wunder also, dass Wärmepumpen inzwischen mit einem Anteil von rund zwei Dritteln die mit Abstand beliebteste Heizungsart im Neubau sind, wie die Grafik zeigt.
Wärmepumpen heizen auch im Altbau gut.
Aber auch im Altbau und in Bestandsgebäuden sind Wärmepumpen (nach erfolgter Sanierung) sinnvoll. Dass sie im Altbau sehr effizient heizen können, hat eine erst kürzlich veröffentlichte Langzeitstudie des Fraunhofer ISE gezeigt. In dem Projekt nahmen die Wissenschaftler:innen über vier Jahre lang Messungen an 77 Wärmepumpen in Ein- bis Dreifamilienhäusern vor. Das Ergebnis: Die Wärmepumpen erreichten attraktive Jahresarbeitszahlen (JAZ) von 2,6 bis 5,4. Im Mittel kamen die untersuchten Luft/Wasser-Wärmepumpen laut Fraunhofer-Studie auf eine Jahresarbeitszahl von 3,4.
Die schnelle Amortisation von Wärmepumpen-Investitionen wird also doppelt unterstützt:
- Die aktuellen Förderungen senken die Investitionskosten deutlich.
- Die Betriebskosten sind vergleichsweise niedrig. Zum einen sind Wärmepumpen deutlich effizienter als Gas- oder Wasserstoffheizungen. Mehr dazu liest du hier. Zum anderen sind die Stromkosten günstiger als Gaskosten, auch weil der CO2-Preis und die Gasnetzentgelte von Jahr zu Jahr steigen.
Überblick: Welche Wärmepumpe zu dir passt.
Wärmepumpe nur mit Ökostrom klimafreundlich.
Mit einer Wärmepumpe sparst du nur dann wirklich CO2, wenn du sie mit echtem Ökostrom versorgst oder teilweise mit eigenem Solarstrom. Bei Polarstern gibt es dafür den Vorteilstarif Wirklich Wärmepumpenstrom.
- Absolut klimafreundlich: Der Ökostrom für unseren Wärmepumpen-Tarif kommt zu 100 % aus Deutschland.
- Zukunftsweisend: Mit Wirklich Wärmepumpenstrom von Polarstern erhältst du alle Kostenvorteile nach §14a EnWG, wenn die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet ist.
- Echt preiswert: Du kannst mit Polarstern von einer prozentualen Reduzierung des Netzentgelts um 60 % profitieren.
- Optional: Unser Wärmepumpenstrom ist auch mit einer Kaskadenmessung kombinierbar, falls du eine PV-Anlage zuhause hast. So wird's richtig günstig!
- Und: Wir sind ein Social Business und unabhängig von Energiekonzernen, d.h. du bist bei einem wirklich nachhaltig engagierten Energieversorger.
Mit einer Kaskadenschaltung nutzen Haushalte mit einer Photovoltaikanlage noch günstigeren Strom für ihre Wärmepumpe. Polarstern bietet das Messkonzept als einer der wenigen Versorger an. Die Kaskadenschaltung macht es möglich, eine Wärmepumpe oder Ladestation sowohl mit einem vergünstigten Spezialtarif, als auch mit PV-Strom zu versorgen. Alles Wichtige zu Voraussetzungen und Kostenvorteilen erfährst du im Artikel.
Alle Infos zur Kaskadenschaltung








