

Das Gebäudemodernisierungsgesetz: Was das neue Heizungsgesetz für Haushalte und Immobilienbesitzer bedeutet.
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, abgelöst. In Kraft treten soll das neue Gesetz im November 2026. Welche Änderungen das neue Gesetz für den Heizungskeller bringt, wie es zu Mehrkosten für viele Haushalte führt und was es für die Immobilienwirtschaft heißt, haben wir hier zusammengefasst.
Wichtiger Hinweis: Bislang handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss. Die hier genannten Pläne können sich also im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Das Wichtigste zur GEG-Novelle in Kürze.
- Die 65-Prozent-Regel für neu installierte Heizungen soll im GModG gestrichen werden.
- Stattdessen soll eine „Grüngasquote“ bzw. “Grünheizölquote” mit sogenannter Biotreppe für neue fossile Heizungen gelten. Ersteres richtet sich an Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl, während die Biotreppe von Endkunden zu beachten ist.
- Die Biotreppe erhöht stufenweise die Nutzung klimaneutraler Brennstoffe bei neu installierten Heizungen: ab 2029 liegt ihr Anteil mindestens bei 10 %, ab 2030 bei 15 %, ab 2035 bei 30 % und bis 2040 bei 60 %
- Damit ist es möglich, neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Heizungsarten weiterhin Gas- oder Ölheizungen einzubauen.
- Die Förderung für klimafreundliche Wärmepumpen ist bis 2029 gesichert und soll vorerst bleiben.
- Die Mehrkosten im Zuge steigender biogener Brennstoffe müssen auch Wohnungseigentümer tragen.
Nach zähen Debatten zwischen Union und SPD hat die Bundesregierung Ende Februar 2026 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes präsentiert. Am 13. Mai hat das Kabinett den Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen – nun muss der Gesetzentwurf noch Bundestag und Bundesrat passieren.
Das geplante GModG erlaubt weiter den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Allerdings müssen sie schrittweise auf teurere, klimafreundliche Brennstoffe umgestellt werden. Das wird das Heizen Fachleuten und Studien zufolge stark verteuern. Damit etwa in Mehrparteienhäusern die Mieterinnen und Mieter die Mehrkosten nicht alleine tragen, sieht das neue Heizungsgesetz vor, auch Vermietende mit in die Pflicht zu nehmen.
Künftig soll das als „Heizungshammer“ bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz (GEG), das erstmals unter Kanzlerin Angela Merkel beschlossen und von Wirtschaftsminister Robert Habeck novelliert worden war, in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) überführt werden. Für Verbraucher:innen und den Klimaschutz bringt das geplante Gesetz viele Änderungen mit sich. Wir fassen sie zusammen.
GEG-Novelle: Kein Betriebsverbot mehr für fossile Heizungen nach 2045.
Im aktuellen Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist vom Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 keine Rede mehr. Die Regelung ist jedoch zentral für das Erreichen der deutschen Klimaziele.
Im bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hieß es in Paragraf 72: "Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden". Der entsprechende Paragraf ist nun ersatzlos gestrichen worden.
Im Gebäudesektor hinkt Deutschland den Klimazielen weit hinterher. Eigentlich besteht dringender Handlungsbedarf, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich beim Heizen zu reduzieren. Experten halten das neue Heizungsgesetz dafür als nicht ausreichend, um die Klimaziele im Gebäudesektor künftig zu erreichen. Schon jetzt stehen für Deutschland mögliche Strafzahlungen durch die EU im Raum, weil man im Gebäude- und Verkehrssektor die Klimaschutzziele verfehlt. Im Gebäudesektor stiegen die Emissionen 2025 gar um 3,2 Prozent auf 104 Millionen Tonnen, weil immer noch sehr viel fossil beheizt wird.
Auf den Berliner Energietagen prognostizierten Heizungshersteller, dass auch bei einem optimistischen Szenario für den Ausbau von Wärmepumpen mit einer Modernisierungsrate von sechs Prozent pro Jahr, 2045 noch fünf Millionen Gasheizungen im System sein könnten.
Ab wann gilt das GModG? Neues Heizungsgesetz soll im November in Kraft treten.
Geplant war ursprünglich, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Der Zeitplan der Bundesregierung sieht nun den 1. November 2026 vor. Nach der Verabschiedung durch das Kabinett im Mai wird es zwischen Juni und September im Bundestag und im Oktober im Bundesrat beraten, so der Plan.
Widerstand gegen das Gesetz und den aktuellen Referentenentwurf regte sich zuletzt aus den Reihen einiger Stadtwerke und aus Verbänden wie dem Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und vielen Umweltschutzorganisationen.
Was passiert mit der Förderung für Wärmepumpen nach 2026?
Wer einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt sein. Wer also eine Wärmepumpe im Bestand anschaffen möchte, kann weiter auf die Förderung über die KfW-Bank setzen. Und auch im Neubau gibt es weiterhin Förderzuschüsse.
Alles zur Wärmepumpen-Förderung65-Prozent-Regel wird durch Biotreppe abgelöst.
Den Plänen von Union und SPD zufolge sollen künftig eine “Biotreppe” und eine „Grüngasquote“ die 65-Prozent-Regelung für neue Heizungen ersetzen. Die Bundesregierung hat den Start der verbindlichen 65-Prozent-Regelung für den Heizungstausch im Bestand nun um vier Monate verschoben, von Anfang Juli auf Anfang November 2026.
Die Pflicht, beim Einbau neuer Heizungen im Bestand 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, tritt in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern nun erst ab dem 1. November 2026 in Kraft – nicht wie ursprünglich geplant zum 1. Juli 2026. Den Kommunen bleibt also Zeit, allerdings bedeutet dies auch weiter mehr Ungewissheit als Planbarkeit.
Im Jahr 2030 ist eine erste Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgesehen. Bundeswirtschafts- und -bauministerium sollen dann prüfen, inwiefern die Regelungen zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor beitragen.
Das bedeutet die sogenannte Biotreppe.
Die Biotreppe verpflichtet Eigentümer bei der Neuinstallation einer Heizung 2026 in Großstädten (bzw. ab Inkrafttreten des Gesetzes) und ab 2028 in allen übrigen Gemeinden schrittweise einen steigenden Anteil von klimaneutralen Brennstoffen zu nutzen. Dazu zählen etwa grüne Gase und Öle.
Die Stufen der Biotreppe sehen aktuell so aus (Stand: 13. Mai 2026):
- 10% ab 2029
- 15% ab 2030
- 30% ab 2035
- 60% ab 2040
An der geplanten Biotreppe gibt es viel Kritik. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) etwa fordert eine Anhebung der Biotreppe auf 100 % bis zum Jahr 2040, also ein deutlicher Unterschied zu den von der Bundesregierung anvisierten 60 %.
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Mit klimaneutralen Brennstoffen sind zum Beispiel Biomethan (Biogas), grüner Wasserstoff gemeint, der mit Ökostrom erzeugt wird oder auch biogene Flüssigbrennstoffe (z.B. Bioöl). Aber auch Hybridlösungen mit Erneuerbaren wie Wärmepumpen und Solarthermieanlagen sind zulässig.
Ob die Kapazitäten ausreichen, um Millionen Haushalte mit Grüngas zu versorgen, bezweifeln Fachleute und Verbände. Selbst, wenn die Zahl an Gasheizung perspektivisch sinkt, haben wir davon noch viele Millionen im Baubestand. Und für die braucht es eine bezahlbare Lösung. Kommt es zu Engpässen in der Verfügbarkeit grüner Gase steigen die Kosten, so die Befürchtung vieler Kritiker. Nach Berechnungen des Energie-Fachmagazins ZfK, basierend auf Angaben des BDEW wurden in Deutschland 2025 rund zehn Terawattstunden (TWh) Biogas ins Netz gespeist. Das waren etwa 1,2 % des Gasverbrauchs in Deutschland.
Grüngasquote und Grünheizölquote für Energieversorger.
Die Grüngas- bzw. Grünheizölquote richtet sich wiederum an die sogenannten Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl, sprich auch sie müssen eine zunehmend steigende Quote an grünen Brennstoffen in ihrem Angebot erfüllen. Diese Quote wird auf die Bio-Treppe angerechnet. Das heißt, wenn man 2029 als Haushalt zehn Prozent durch die Biotreppe erfüllen muss und die Grüngasquote bei einem Prozent liegt, muss der Kunde eine Gastarif mit Beimischungsquote von mindestens neun Prozent nutzen. Das soll im Rahmen der regelmäßigen Abgasprüfung bei Gasheizungen durch den Schornsteinfeger geprüft werden.
Die Grüngas- bzw. Grünheizölquote startet 2028 mit einem Prozent. Mit der Grüngas- bzw. Grünheizölquote soll erreicht werden, dass es auch im Bestand eine flächendeckende Beimischung von grünen Brennstoffen gibt. Schließlich gilt die Biotreppe nur für neu installierte Heizungen.
Deutliche Kritik am aktuellen Gesetzentwurf zum GModG.
Der WWF kritisiert: Der aktuelle Entwurf untergrabe das Ziel der Klimaneutralität bis 2045, denn er festige fossile Strukturen. “Der GModG-Entwurf streicht die verbindliche Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien für einen Großteil der Heizungen, ermöglicht den Weiterbetrieb fossiler Heizungen über 2045 hinaus und propagiert Wasserstoff und Biomethan als gleichwertige Alternativen”, so der WWF in einer Mitteilung. Dies sei aber nicht der Fall.
Wird die Gasheizung zur Kostenfalle?Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellt sich die Frage, ob das geplante Gesetz mit den Klimazielen vereinbar ist. „Die jetzt beschlossene Abschaffung der 65-Prozent-Anforderung birgt die Gefahr, dass die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Geschäftsführung. Der BDEW moniert weiter: “Kritisch sehen wir insbesondere, dass weiterhin Gas- und sogar Ölheizungen mit zunächst nur relativ geringen Bio-Anteilen eingebaut werden können.”
Effizient und günstig heizen mit Wärmepumpe.
Wärmepumpen haben 2025 einen Absatz-Boom erlebt. Laut Bundesverband Wärmepumpe (BWP) wurden rund 300.000 Modelle verkauft. Neben der staatlichen Förderung ist für viele vor allem die hohe Effizienz von elektrischen Wärmepumpen entscheidend. Klimaschädliche, fossile Heizungen haben nicht nur viel geringere Wirkungsgrade als Wärmepumpen, sondern werden aufgrund der steigenden CO2-Abgabe auch immer teurer im Betrieb. Dazu kommen bei Öl- und Gasheizungen geopolitische Risiken aufgrund von Energieimporten aus autoritär regierten Staaten. Und: Beim Gas drohen schließlich noch steigende Netzentgelte in den nächsten 15 Jahren.
Das kostet dich eine WärmepumpeWärmepumpen sind eine echte Option – auch im GModG.
Die Anforderungen der Biotreppe lassen sich auch mit Wärmepumpen-Hybridlösungen erfüllen, sofern der Anteil der Wärmepumpe einen „ausreichenden“ Beitrag zur jährlichen Wärmebereitstellung leistet. Was das genau bedeutet, ist noch unklar.
Allgemein zeigt sich, auch wenn die Anschaffungskosten und der Einbau von Wärmepumpen recht teuer sind, rechnen sich Wärmepumpen auf lange Sicht. Mit der staatlichen Förderung und der Stromversorgung mittels eigener PV-Dachanlage geht diese Amortisation sogar relativ schnell.
Wärmepumpe mit PV: Lohnt es sich?So oder so solltest du dir vor dem Einbau einer neuen Heizung – ganz gleich ob fossil oder erneuerbar betriebenes Heizsystem – fachliche Beratung holen, damit du Kosten und Risiken abschätzen kannst.
Wer muss die steigenden Kosten durch das GModG tragen?
Für Haushalte, die keinen Einfluss haben auf die Heizung in ihrer Wohnung, soll es einen Schutz vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen geben.
So sollen Wohnungseigentümer bis zu einem Anteil des biogenen Brennstoffs von maximal 30 Prozent die Hälfte der zusätzlichen Ausgaben tragen. Zu den zusätzlichen Kosten zählen:
- die Kosten für die Gasnetzentgelte,
- die CO2-Kosten und
- die Kosten für die Bio-Treppe.
Erreicht die Biotreppe die 30 Prozent-Stufe, endet diese gesetzliche Kostenbegrenzung. Dann muss der Wohnungseigentümer vollständig (!) die darüber hinausgehenden Mehrkosten zahlen. Auch vor diesem Hintergrund ist es ratsam, über eine Elektrifizierung der Wärmeversorgung etwa mittels Wärmepumpe nachzudenken. Das unterstützt zudem die Planungssicherheit, die Preisstabilität und ist ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung der Gebäude.
Tipp für Mieterinnen und Mieter: Seit 2023 sind Vermietende und Mietende per Gesetz verpflichtet, sich die Kosten für den CO2-Preis beim Heizen aufzuteilen. Das passiert normalerweise automatisch über die Nebenkostenabrechnung. Die gute Nachricht für Mieter:innen: Je schlechter dein Wohngebäude gedämmt ist, desto höher ist der Kostenanteil für den Vermieter. Mehr dazu liest du hier.
Grüne Gase nur begrenzt verfügbar: Preisdruck dürfte zunehmen.
Ein zentraler Fokus des Gesetzes liegt auf grünen Gasen und Brennstoffen wie Biogas, Biomethan und Wasserstoff in jeglichen Formen. Hier liegt aber auch die Problematik des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Es gibt nur sehr begrenzte Mengen grüner Gase und die hätte die Industrie auch gerne für solche Prozesse, die nicht elektrifiziert werden können.
Da von Biomethan unter anderem wegen begrenzter landwirtschaftlicher Flächen nicht beliebig mehr erzeugt werden kann, steigt der Preisdruck – für Industrie und Haushalte.
Es gibt somit eine sehr hohe Konkurrenz um die grünen Gase. Das könnte künftig zu einem massiven Preissprung führen. Das würde diejenigen Haushalte stark belasten, die mit Gas oder Öl heizen sowie die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität hemmen.
Studie: 23.700 Euro Mehrkosten bis 2045 für Einfamilienhaus mit Gasheizung.
Wie sehr die Pläne der GEG-Novelle Haushalte künftig belasten könnten, haben Forschende des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung ISI errechnet. Um unterschiedliche Preis- und Marktentwicklungen zu berücksichtigen, wurden drei Szenarien für Strom, Erdgas und Biomethan berechnet. Das wichtige Fazit für Haushalte: Eine Gasheizung ist in allen Fällen teurer als das Heizen mit Wärmepumpe.
Auch wenn die Kosten für Gas eher niedrig und die Stromkosten eher hoch bleiben sollten, schlägt die Wärmepumpe die Gasheizung, so die Forscher:innen weiter.
Auf Basis der Modellrechnungen ergibt sich für Mieterinnen und Mieter über den Zeitraum von 2027 bis 2045 eine zusätzliche Belastung von rund 18.600 Euro, wenn weiterhin mit Gas geheizt wird. Für Eigentümer summiert sich der Anstieg im gleichen Zeitraum auf etwa 23.700 Euro. Im Detail heißt das bis 2045:
- Die laufenden Kosten einer Gasheizung in einer typischen Mehrfamilienhauswohnung liegen über eine Laufzeit von 19 Jahren 18.580 Euro höher als beim Einsatz einer Wärmepumpe.
- Im Einfamilienhaus lägen die Energiekosten noch höher: Hier gehen die Fraunhofer-Forscher:innen von 23.746 Euro an Mehrkosten für eine Gasheizung bis zum Jahr 2045 aus.
Wärmepumpe bei Betriebskosten im Vorteil.
Selbst bei ungünstigen Annahmen, also hohen Strompreisen und vergleichsweise niedrigeren Preisen für Erdgas und Biomethan, bleibt die Wärmepumpe in den Berechnungen des Fraunhofer ISI günstiger im Betrieb. In einer typischen Wohnung liegen die monatlichen Kosten 2035 um 11 Euro und 2045 um bis zu 149 Euro unter denen einer Gasheizung. Im Einfamilienhaus beträgt die Differenz 16 Euro im Jahr 2035 und bis zu 171 Euro im Jahr 2045. In Szenarien mit niedrigen Strompreisen und hohen Gaspreisen vergrößert sich der Abstand deutlich, so das Forscherteam.









