Stromrechnung erklärt: Wichtiges einfach verstehen.
von Bernadette Wirklich - Lesezeit: 7 Minuten
Video: Deine brennendsten Fragen zur jährlichen Stromrechnung.
Wir haben die spannendsten Fragen zur Stromrechnung gesammelt und geben dir die Antwort per Video:
Stromabrechnung: Der schnelle Check.
Für alle Papierkram-Muffel gleich vorneweg: Die spannenden Infos zu deinen jährlichen Stromkosten stehen normalerweise auf Seite 1 bis Seite 3 deiner Stromrechnung:
1. Deine Stromkosten.
- wie hoch der Rechnungsbetrag deiner Jahresabrechnung ist
- wie hoch die geleisteten Abschlagszahlungen waren
- was du entsprechend noch bezahlen musst oder zurückbekommst
- dein neu berechneter Abschlag für’s kommende Jahr (wird angepasst, damit du im nächsten Jahr möglichst keine hohen Nachzahlungen hast)
2. Dein Stromverbrauch.
- wie viel Strom du im letzten Jahr verbraucht hast
- wie sich die Stromkosten zusammensetzen
3. Verbrauchsvergleich zum Vorjahr.
- dein eigener Stromverbrauch im vergangenen Jahr zum Vorjahr (so siehst du, ob du mehr Strom sparen solltest
- ein Vergleich zu anderen Haushalten (so siehst du, wie du im Vergleich mit deinem Stromverbrauch liegst)
Für die wirklich Harten geht es bis Seite 7 weiter mit Details und Hintergründen zu deiner Jahresabrechnung, etwa der Zusammensetzung deines Stroms.
Übrigens: Die Seitenzahl ist nicht immer gleich, da es natürlich auch auf die Länge der jeweiligen Themen ankommt. Die Reihenfolge ist allerdings immer wie hier beschrieben auf der Stromrechnung.
Als Energieversorger sind auch wir bei Polarstern zu vielen Informationsangaben in der Stromrechnung verpflichtet. Wir zeigen dir damit auch, was du mit deinem Jahresverbrauch von Wirklich Ökostrom bewirkt hast.
Seite 1: Die Abschlagszahlungen.
War dein tatsächlicher Stromverbrauch höher als gedacht, dann steht hier der Betrag, der noch beglichen werden muss. Das geht auch andersrum. Warst du besonders sparsam und deine monatlichen Abschlagzahlungen zu hoch angesetzt, dann kriegst du von Polarstern wieder Geld zurück. Übrigens: Wenn du mal deine Abschlagszahlungen anpassen willst, kannst du das bei Polarstern jederzeit telefonisch (089 / 30 90 42 911) oder online in unserem Kunden-Portal machen.
Am Ende zahlst du also natürlich nur das, was du an Wirklich Ökostrom verbraucht hast! Du siehst hier außerdem, wie hoch der neue Abschlag für den kommenden Abrechnungszeitraum ist. Der wird auf Basis deines bisherigen Stromverbrauchs angepasst.
Abschlagszahlungen – wichtige Begriffe einfach erklärt:
- Kilowattstunde (kWh): Das ist die Einheit, in der dein Stromverbrauch gemessen und schließlich auch auf deiner Stromrechnung ausgewiesen wird. Der Strom also, den ein Gerät pro Stunde benötigt, wird also in (Kilo-)Watt pro Stunde gerechnet. Für’s grobe Schätzen: Mit einer Kilowattstunde kannst du etwa 50 Stunden am Laptop arbeiten.
- Zähler, Zählernummer, Zählerstand: Zähler sind geeichte Messinstrumente. Sie funktionieren wie ein Tacho und messen, wie viel Energie du verbraucht hast. Mithilfe der Zählernummer kann der Zähler deiner Wohnung oder deinem Haus eindeutig zugeordnet werden – wie ein Nummernschild. Der Zählerstand ist die fortlaufend gemessene Strommenge, die über den Zähler fließt. Beim Umzug solltest du ein Foto des Zählerstandes machen. So kannst du genau zeigen, wie hoch dein Verbrauch bis zum Tag deines Auszugs war und wo der Verbrauch beim Einzug in die neue Wohnung stand.
- Jahresstromverbrauch: Durch Differenzbildung zum erfassten Zählerstand im Vorjahr kann der neue Jahresstromverbrauch auf deiner Stromrechnung ermittelt werden.
- Abschlag, Abschlagszahlung: Der Abschlag ist das, was du (in der Regel monatlich) an deinen Energieversorger für den Strombezug bezahlst. Der Abschlag hängt von deinem geschätzten Stromverbrauch ab. Am Ende des Jahres zahlst du aber nur das, was du wirklich verbraucht hast. Du kannst deinen monatlichen Abschlag auch selbst anpassen. Dazu kannst du ihn bis zu 20% erhöhen oder senken, wenn du z.B. Nachwuchs bekommst, oder der WG-Kollege auszieht. Das geht online oder über einen kurzen Anruf bei uns. In der Stromrechnung wird der Abschlag dann wie oben beschrieben angerechnet.
Seite 2: Verbrauchsermittlung und Verbrauchsabrechnung.
Die Verbrauchsermittlung – hier geht es um die kWh.
In diesem Teil deiner Stromrechnung steht, wie viel Ökostrom du im letzten Jahr bzw. im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht hast. Ermittelt wird das über den Zählerstand, der als letztes abgelesen wurde. Eigentlich ganz leicht zu verstehen!
Verbrauchsabrechnung – hier geht es um Euro.
Dieser Teil der Stromrechnung zeigt dir den Preis, den du für den verbrauchten Ökostrom bezahlst. Mit der genannten Preisgarantie sichern wir dir eine genau genannte Zeit lang einen festen Preis für unseren Wirklich Ökostrom. Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind – wie bei allen – Steuer-Erhöhungen der Umsatzsteuer, der Strom- bzw. Energiesteuer oder anderer gesetzlicher Abgaben, auf die wir keinen Einfluss haben.
Stromverbrauch und Strompreis – wichtige Begriffe einfach erklärt:
- Verbrauchsermittlung: Gibt an, wie viele Kilowattstunden du im Abrechnungszeitraum benötigt hast. Und ob der Zählerstand zur Verbrauchsermittlung entweder abgelesen oder geschätzt wurde.
- Verbrauchsabrechnung: Zeigt dir, welchen Abschlag du für Strom bezahlst und wie sich der zusammensetzt. Er besteht aus einem Grundpreis, dem Arbeitspreis und dazu kommt noch die Stromsteuer.
- Grundpreis: Der Grundpreis ist fix. Enthalten sind darin beispielsweise Verwaltungskosten oder Netzgebühren. Die Netzgebühren können sich je nach Belieferungsgebiet unterscheiden, denn es gibt verschiedene Netzbetreiber in Deutschland mit verschiedenen Netzgebühren. Der Grundpreis ist in Euro pro Monat angegeben.
- Arbeitspreis: Der Arbeitspreis enthält alle verbrauchsabhängigen (also variablen) Preisbestandteile und ist in Cent pro kWh auf der Stromrechnung ausgewiesen. Es handelt sich dabei zum Beispiel um die Kosten für die Stromerzeugung und die gesetzlichen Abgaben, Umlagen und Steuern sowie die vom Netzbetreiber erhobenen Netzentgelte für die Nutzung des Verteilnetzes.
- Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die auf elektrischen Strom erhoben wird. Der Steuersatz beträgt 2,05 Cent pro kWh und der Großteil aus den Steuereinnahmen fließt in die staatliche Rentenkasse.
Seite 3: Buchungsübersicht.
Dieser Teil der Stromrechnung zeigt dir, zu welchem Datum du deine Abschlagszahlungen jeweils geleistet hast. Nothing more to say...
Seite 4: Preisbestandteile und Verbrauchsvergleich.
Der Netto-Preis, den du am Ende bezahlst, besteht aus einem Grundpreis (fixer Preisbestandteil), dem Arbeitspreis (verbrauchsabhängiger Preisbestandteil) und der Stromsteuer.
Der Abschnitt Preisbestandteile auf deiner Stromrechnung gibt an, welchen Teil dieses Grund- und Arbeitspreises Polarstern an den Netzbetreiber oder den Staat weitergibt. Das sind zum einen Entgelte, die wir als Energieversorger an den Netzbetreiber zahlen, zum anderen staatliche Abgaben. Die Beträge aus dieser Tabelle werden pro Kunde einmal im Jahr von Polarstern bezahlt und sind abhängig vom Wohnort bzw. der PLZ.
Bei Polarstern ist im Grundpreis außerdem ein Nettobetrag von 20,00 Euro pro Jahr enthalten, mit dem wir Energiewende-Initiativen in Entwicklungsländern unterstützen – für eine weltweite Energiewende. Wenn du mitmachen willst, findest du hier unseren Tarifrechner.
Der Verbrauchsvergleich auf der Stromrechnung hilft dir einzuschätzen, wie viel Ökostrom du im Vergleich zum Vorjahr und auch zu anderen Haushalten mit einer ähnlichen Größe benötigst. Bist du im grünen Bereich? Fantastisch! Wenn nicht, dann guck dir doch mal unsere Energiespartipps auf Seite 5 deiner Stromrechnung an.
Strompreisbestandteile – wichtige Begriffe einfach erklärt:
- Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe wird an die Gemeinde geleistet. Sie ist dafür da, dass Energieversorgungsunternehmen öffentliche Verkehrswege zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen benutzen dürfen. Der genaue Betrag ist abhängig von der Größe der Gemeinde und liegt ca. bei 1,13 bis 2,39 ct/kWh netto.
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Umlage: EEG steht für Erneuerbare-Energie-Gesetz. Das Gesetz garantiert den Produzenten von Ökostrom einen fixen Betrag dafür, dass sie ihren Strom in das Netz einspeisen. Mit der EEG-Umlage werden die Kosten ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die Förderung von erneuerbaren Energien entstehen. Über einen mehrstufigen Wälzmechanismus werden diese Kosten auf alle Letztverbraucher umgelegt. Diese dient demnach dem Ausbau der erneuerbaren Energien und so der Finanzierung der Energiewende. Die EEG-Umlage lag 2022 bei 3,72 ct/kWh und wurde zum 01.07.2022 abgeschafft. Was viele nicht wissen: Atom- und Kohlestrom wurde lange fast doppelt so hoch gefördert. Allerdings nicht über den Strompreis, sondern über Steuern.
- Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Abgabe: Die KWK-Umlage ist das Pendant zur EEG-Umlage für den Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung, also die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in dezentralen Erzeugungsanlagen. Dadurch können Schadstoffemissionen eingespart werden. Mit der KWK-Abgabe zahlst du für den deutschlandweiten Ausbau dieser Technologie. Sie wird mit 0,254 ct/kWh netto berechnet.
- Umlage gemäß §19 Abs 2 Strom NEV: Mit der § 19 StromNEV-Umlage werden die Kosten für Unternehmen ausgeglichen, die aus ökonomischen Gründen weniger oder keine Netzentgelte bezahlen müssen. Hintergrund ist die Annahme, dass das EEG insbesondere Unternehmen stark belastet. Diese können sich aber von der Zahlung der Netzentgelte vollständig befreien lassen, wenn sie mindestens 7.000 Benutzungsstunden und eine Abnahme von mehr als 10 Gigawattstunden aus dem allgemeinen Netz vorweisen können. Die Umlage liegt bei 0,432 ct/kWh.
- Offshore-Umlage nach § 17f EnWG: Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt. So sollen Schadensersatzforderungen von Offshore-Windparks abgefedert werden, falls diese von den Übertragungsnetzbetreibern nicht rechtzeitig an das Stromnetz an Land angeschlossen werden. Denn in diesem Fall können Windkraftwerke erstens keinen Strom liefern und zweitens entgehen den Betreibern die durch das EEG garantierten Vergütungen für gelieferten Windstrom. Die Umlage liegt bei 0,395 ct/kWh.
- Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV: Mit der § 18 AbLaV-Umlage werden die Vergütungen finanziert, die von den Übertragungsnetzbetreibern an die Betreiber von abschaltbaren Lasten zur Stabilisierung des Stromnetzes ausbezahlt werden. Hierfür fallen 0,009 ct/kWh netto an.
- Netzentgelte: Ohne eine intakte Netzinfrastruktur wäre in Deutschland keine funktionierende und sichere Energieversorgung vorstellbar. Die Kosten für den Netzausbau und den Betrieb der Netze werden von den Netzbetreibern durch sogenannte Netzentgelte finanziert. Das Netzentgelt besteht aus einem Arbeitspreis (in Cent pro Kilowattstunde) und einem monatlichen Grundpreis (in Euro). Die Netzentgelte werden zum einen für die Inanspruchnahme des Netzes und zum anderen für Messstellenbetrieb und Messung in Rechnung gestellt.
Seite 5: Energiespartipps.
Eine berühmte Münchner Persönlichkeit pflegte zu sagen „A bisserl was geht immer!“. Vielleicht kannst du ja auch noch irgendwo ein bisschen Ökostrom sparen? Mit unseren Energiespartipps klappt´s bestimmt! Die beste kWh ist immer die, die man nicht verbraucht.
Weitere Energiespartipps findest du hierSeite 6: Informationen zu deinem Ökostromliefervertrag.
Die Preisinformation auf Seite 6 deiner Stromrechnung gibt dir Auskunft, in welcher Verbrauchszone du liegst und welchen Arbeitspreis du dafür bekommst. Der ist nämlich abhängig vom Wohnort und der Höhe des Ökostromverbrauchs.
Seite 7: Stromkennzeichnung
Jeder Energieversorger muss durch die Stromkennzeichnung abbilden, aus welchen Quellen er seinen Strom erzeugt – also wie sich sein Strommix zusammensetzt. Dem entsprechend entsteht dann der deutschlandweite Strommix. Bei Polarstern ist der Mix eigentlich kein Mix, sondern wirklich grün: Ökostrom aus 100 % Wasser- und Solarkraft.
Polarstern und alle anderen Energieversorger müssen den Anteil ausweisen, der durch das EEG gefördert wird. Dieser Anteil berechnet sich über eine vorgegebene Kennzahl.
Achtung beim EEG: Wie schmutziger Strom umetikettiert wird.
Seit 2011 können Stromanbieter allerdings auch dann erneuerbare Energien im Energieträgermix ausweisen, wenn sie ihren Strom ausschließlich aus Atom- oder Kohlekraftwerken beziehen. Möglich macht das die Ausweisung der von ihnen geleisteten EEG-Umlage in der Stromkennzeichnung. Damit entsteht der Eindruck, dass die Kunden mit einem gewissen Anteil (bis zu 60%) Ökostrom beliefert werden, obwohl keine direkten Lieferbeziehungen zu erneuerbaren Kraftwerkspartnern bestehen. De facto steht hier also teilweise Ökostrom drin, der nicht vom Stromanbieter eingekauft wurde. Ob der Energieversorger auch wirklich Ökostrom einkauft, sieht man auf der Webseite – oder man fragt einfach beim Kundenservice nach.
So findest du echten Ökostrom.
Mit der Stromkennzeichnung siehst du außerdem, wie viel CO2 oder radioaktiven Abfall du pro kWh Ökostrom sparst. Wenn du das auf deinen Gesamtverbrauch über mehrere Jahre ausrechnest, kommt eine ordentliche Hausnummer zusammen. Respekt!
Mit unserem Impact-Rechner kannst du jetzt schon mal sehen, was du mit deinem Wechsel zu sauberer Energie von Polarstern bewirkt hast – oder wenn du noch kein Kunde bist, was du bewirken wirst. Kunden sehen diesen Impact übrigens auch jederzeit im Kundenportal.
Berechne deinen Impact bei PolarsternVon der Stromrechnung zur Stromrevolution – auch ganz einfach.
Mit der Stromrechnung ist es wie mit vielem im Leben: Klingt kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Wir machen es einfach und erklären dir, was wirklich zählt. Nämlich, dass du die weltweite und zukunftsfähige Energiewende anpackst – wie ein Pionier der Stromrevolution, wenn man so will. Also nimm deine Freunde bei der Hand und zeig ihnen, wie einfach es ist mit Energie die Welt zu verändern – wir machen es einfach!
Polarstern weiterempfehlen: So einfach geht´s.