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Installateure mit Wärmepumpe und E-Auto an Ladestation
Installateure mit Wärmepumpe und E-Auto an Ladestation

Was sich bei Strompreisen und Energie 2026 ändert.

Die Energiepreise sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab Januar 2026 spürbar sinken. Dazu schaffen Union und SPD die Gasspeicherumlage ab, bezuschussen im zumindest 2026 die Strom-Netzentgelte mit Milliarden und senken die Stromsteuer für produzierende Unternehmen.

Strompreise sinken: Niedrigere Netzentgelte für Haushalte und Firmen.

Die Strompreise werden 2026 für Verbraucher:innen im Schnitt günstiger, weil der Bund die Netzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro bezuschusst. Von den niedrigeren Netzentgelte sollen zum 1. Januar 2026 alle Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen profitieren. Die genaue Höhe der Entlastung ist stark regional verschieden und auch wann Strom verbraucht wird. Zudem ist fraglich, ob die politisch beschlossenen Entlastungen durch die Stromanbieter vollumfänglich an die Haushalte weitergegeben werden.

Denn die Netzentgelte werden von den Energieversorgern auf die Verbraucher:innen umgeschlagen. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) machten sie Stand Ojtober 2025 einen Anteil von knapp 28 % aus. Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte beträgt im derzeitigen Mittel für 2025 39,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh), die Netzentgelte liegen im Schnitt bei 10,9 Cent.

Strompreisentwicklung: 2025 lag der Strompreis für Haushalte im Schnitt bei 39 Cent/kWh. 2026 sollen die Strompreise wegen der Bezuschussung der Netzentgelte spürbar sinken, auch wenn es regional Unterschiede gibt.

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Günstigere Gaspreise? Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026.

Zum 1. Januar 2026 soll außerdem die Gasspeicherumlage abgeschafft werden. Kritiker sehen darin eine unnötige Maßnahme, die fossiles Erdgas weiter künstlich günstiger macht.

Die Gasspeicherumlage war nach Russlands Angriff auf die Ukraine eingeführt worden. Sie soll helfen, die Kosten für den Ersatz von russischem Gas zu decken. Die Gasspeicherumlage machte zuletzt bei Privathaushalten laut BDEW rund 2,5 % des Gaspreises aus.

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Neue Regeln beim Heizen und welche Heizungen ab 2026 verboten sind.

Im Sinne der Energiewende sollen immer mehr Gebäude mit erneuerbaren Energien beheizt werden. So steht es auch in §1 des Gebäudeenergiegesetz (GEG): "Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Dies soll durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sowie der zunehmenden Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden erreicht werden."

Während Bestandsgebäude schrittweise umgerüstet werden müssen, dominiert in Neubauten bereits die Wärmepumpe.

  • Neue, reine Öl- und Gasheizungen: Der Einbau von neuen Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, ist ab Mitte 2026 in Bestandsgebäuden und im Neubau stark eingeschränkt.
  • Austausch alter Heizungen: Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden, jedoch gibt es eine Austauschpflicht für Heizkessel, die älter als 30 Jahre und sogenannte Konstanttemperaturkessel sind.
  • Keine Austauschpflicht für alte, funktionierende Heizungen: Es gibt keine generelle Pflicht, funktionierende Heizungen auszutauschen.

Neu kommt hinzu: Kohle- und Koksheizungen, die eher selten sind, dürfen ab 2026 nicht mehr installiert werden. Bestehende Anlagen müssen bis 2045 stillgelegt werden. Für Öl- und Gasheizungen gilt: Seit 2024 sind sie im Neubau verboten, ab 2026 dürfen sie im Bestand nur noch eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Bleibt es beim Verbot von Ölheizungen ab 2026?

Nach den bisherigen Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind neue Ölheizungen ab 2026 nur dann noch zulässig, wenn sie einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien nutzen. Wer in der Übergangszeit zwischen 2024 und Mitte 2026/2028 in Bestandsbauten eine Ölheizung einbaut, muss sich vorher hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit beraten lassen. Zusätzlich ist ab 2029 eine schrittweise Nutzung von sogenanntem „grünem Heizöl“ vorgeschrieben. Grünes Heizöl hat laut Utopia faktisch eine minimal bessere CO2-Bilanz als normales Heizöl. Die CO2-Einsparung sei jedoch sehr gering.

Wichtig: Auf das Alter der Heizung kommt es an.

Eine pauschale Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen ab 2026 gibt es nicht. Ob eine bestehende Gas- oder Ölheizung ausgetauscht werden muss, ist in der Regel vom Alter der Heizanlage abhängig. Im Normalfall muss sie spätestens nach Ablauf von 30 Jahren ersetzt werden. Wichtig: Mit dem Alter der Heizung ist in der Regel das Alter des Kessels gemeint, das man am Typenschild ablesen kann. Welche Ausnahmen gelten, liest du hier.

Quelle: Gebäudeenergiegesetz (§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen)

Unser Rat: Wer jetzt eine neue Heizung einbauen muss, sollte um eine Ölheizung einen Bogen machen und auf wirtschaftlichere und klimafreundliche Heizsysteme setzen. Neben dem steigenden CO2-Preis spricht dafür auch, dass Heizungen ohnehin spätestens ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Jetzt auf Wärmepumpe umsteigen

Änderung bei Wärmepumpen-Förderung: Strengere Schallvorschriften.

Bei der Förderung einiger Wärmepumpen-Modelle gibt es eine Änderung: Ab 2026 gelten strengere Regeln für die Förderung in puncto einer stärkeren Lärmreduzierung. Ab 1. Januar werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel (dB) leiser sein als nach EU-Vorgabe, 5 dB leiser als bisher.

Wärmepumpe-Förderung 2026: Alle Infos

Vergünstigter Industriestrompreis für Unternehmen kommt 2026.

Ab 2026 will die Bundesregierung energieintensive Unternehmen entlasten und hat sich dazu auf einen vergünstigten Industriestrompreis von etwa 5 Cent pro Kilowattstunde geeinigt.

    Wer bekommt den vergünstigten Industriestrom?

    Es profitiert nicht die ganze Industrie, sondern stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Darunter fallen zum Beispiel die Stahlherstellung, Papierfabriken und große Teile der Chemieindustrie.

    Nach einer Analyse von BR24 brauchen die meisten Firmen auch keinen vergünstigten Strompreis, weil dieser heute kaum teurer sei als vor der Energiekrise. Das gehe aus Daten der Bundesnetzagentur hervor.

    Wie hoch ist die Entlastung durch die Senkung des Industriestrompreises?

    Es ist eine Förderung von bis zu 50 % des Großhandelsstrompreises vorgesehen. Begrenzt auf maximal 50 % des Jahresstromverbrauchs der Unternehmen und mit einem Zielpreis von maximal 5 Cent/kWh.

    Als Gegenleistung müssen die Unternehmen einen Teil der Förderung in Zukunftsinvestitionen stecken z. B. für Energieeffizienz, Modernisierung von Anlagen, Flexibilitätsmaßnahmen.

    Was kostet das und wie wird der Industriestrompreis finanziert?

    Die Bundesregierung beziffert die Kosten für den Industriestrompreis auf 3 bis 5 Milliarden Euro. Sie sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden, der von Einnahmen aus dem CO2-Preis gespeist wird. Also auch durch Zahlungen von Unternehmen, die nicht in den Genuss des vergünstigten Stroms kommen. Das hat viel Kritik ausgelöst.

Entwicklung des Strompreises für die Industrie: Zuletzt war das Niveau wieder wie vor der Energiekrise. Trotzdem soll ein vergünstigter Industriestrompreis 2026 kommen.

Und noch eine Änderung gibt es 2026 für Unternehmen: Die Senkung der Stromsteuer soll 2026 weiterhin gelten. Damit würden laut Bundesregierung mehr als 600.000 produzierende Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft entlastet.

Änderungen bei E-Autos und E-Mobilität.

Neue Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride kommt 2026.

Unter anderem weil die deutschen Autobauer schwächeln und zu wenige Elektrofahrzeuge verkaufen, soll im neuen Jahr wieder eine Kaufprämie für E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge kommen. Die Bundesregierung hat die Förderung Ende November beschlossen, starten soll die Förderung Anfang 2026. Voraussetzung für den Start der Förderung ist noch die Genehmigung durch die EU-Kommission.

Mit Blick auf die Zielgruppe heißt es: Die Förderung bzw. Kaufprämie von mindestens 3.000 Euro richte sich gezielt an "Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen".

Eckpunkte zur neuen Förderung für Elektroautos und Hybride:

  • Förderung gilt für Kauf und Leasing eines Fahrzeugs.
  • Prämie ist Haushalten mit einem Jahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro vorbehalten.
  • Basisförderung von 3.000 Euro, die sich pro Kind um 500 Euro erhöht, allerdings maximal um 1.000 Euro.
  • Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 3.000 Euro erhalten 1.000 Euro extra.
  • Laut aktueller Planung sollen bei der Förderung europäische Automodelle im Fokus sein.
  • Zudem können nur Privatpersonen die Förderung erhalten und das Auto darf anschließend nicht sofort weiterverkauft werden.

Stand: 2. Dezember 2025.

Welche Aussage zu E-Autos trifft auf dich zu?

Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos beschlossen.

Wer sich jetzt für ein Elektroauto entscheidet, profitiert von einer zehnjährigen Kfz-Steuerbefreiung – und spart so mehrere Hundert Euro pro Jahr. Das Ganze ist begrenzt bis zum 31. Dezember 2035, um einen Anreiz für eine frühzeitige Anschaffung zu geben. Wichtig: Die Kfz-Steuerbefreiung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge.

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Sonstige Änderungen für Autofahrer:innen:

  • Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale soll ab Januar 2026 dauerhaft 38 Cent pro Kilometer betragen. Und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher waren es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent.
  • Dienstwagen und Abschreibung: Für vollelektrische Dienstwagen (Elektroautos und Wasserstoff), die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt bei der 0,25-Prozent-Regel (darüber 0,5 Prozent) eine höhere Preisgrenze von 100.000 Euro. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt es bei 1 Prozent.
  • Umweltnorm: Ab 29. November 2026 gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter, ab Ende 2027 dann für alle Neuzulassungen dieser Klassen.

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Was sich bei Photovoltaik ab 2026 ändert.

Weitere Absenkung der Einspeisevergütung (EEG-Förderung).

  • Degression: Die Einspeisevergütung sinkt wie gewohnt alle sechs Monate um etwa 1 %. Das nächste Mal zum 1. Februar 2026. Davon betroffen sind Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen.
  • Das gilt für kleine Anlagen bis 10 kWp:
    • bei Teileinspeisung: von 7,86 ct/kWh auf 7,78 ct/kWh.
    • bei Volleinspeisung: von 12,47 ct/kWh auf 12,35 ct/kWh.

Was bedeutet die neue Einspeisevergütungs-Regelung für bestehende Anlagen?

Bestehende PV-Anlagen sind von dieser Absenkung nicht betroffen und erhalten die Vergütung weiterhin für den vereinbarten Zeitraum, von in der Regel 20 Jahre.

Auswirkungen auf den Eigenverbrauch: Trotz der sinkenden Einspeisevergütung bleibt eine Investition in eine Solaranlage lohnenswert. Der Eigenverbrauch ist weiterhin attraktiv, gerade mit Großverbrauchern wie Wärmepumpe oder Elektroauto.

Solarpflicht: Neue Regeln in NRW, Schleswig-Holstein zieht 2026 nach.

In immer mehr Bundesländern gilt eine Solarpflicht bei Nicht-Wohngebäuden, aber auch bei Wohngebäuden. In manchen Ländern gilt bald auch eine Solarpflicht im Falle einer Dachsanierung in Bestandsgebäuden, so etwa in Nordrhein-Westfalen ab 2026. Übersicht zur Solarpflicht in den Bundesländern:

Solarpflicht: Übersicht über alle Bundesländer.

    Baden-Württemberg.

    Seit 2022 gilt die Photovoltaik (PV) -Pflicht für neue Wohngebäude und Nichtwohngebäude, seit Anfang 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen.

    Bayern.

    Für Bauanträge ab dem 01.03.2023 gibt es eine Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude. Seit dem 01.07.2023 gilt diese Regelung auch für alle anderen neu zu errichtenden Nichtwohngebäude. Seit dem 01.01.2025 gilt die Solardachpflicht zudem für umfassende Dachsanierungen bei bestehenden Nichtwohngebäuden. Zudem sollen nach Artikel 44a, Absatz 3 der bayrischen Bauordnung seit dem 1.1.2025 auch bei Neubauten und umfassender Dachsanierungen von Wohngebäuden Solaranlagen errichtet werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine reine Empfehlung

    Berlin.

    Seit Januar 2023 gilt die Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen in Berlin. Demnach müssen bei Neubauten min. 30 % der Bruttodachfläche und bei Bestandsgebäuden min. 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik belegt werden.

    Brandenburg.

    Bei der Errichtung von Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 m² sind mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.6.2024 auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Entscheidend für den Stichtag ist der Baueintragseingang bei der Bauaufsichtsbehörde.

    Bremen.

    Solarpflicht seit 1. Juli 2025, auf mindestens 50 % der Dachfläche von Neubauten Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben. Bei grundlegenden Dachsanierungen besteht seit 1. Juli 2024 eine anlassbezogene Pflicht, innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung eine oder mehrere Photovoltaikanlagen zu installieren.

    Hamburg.

    In Hamburg gilt seit 2023 eine Solarpflicht für Neubauten und seit 2024 bei wesentlichen Dachsanierungen von Bestandsgebäuden, die Dächer mit 50 m² oder mehr Bruttodachfläche betreffen. Es muss eine PV-Anlage installiert werden, die mindestens 30 % der Dachfläche (Netto- oder Bruttofläche je nach Fall) bedeckt, Solarthermie kann eine Alternative zur PV-Anlage sein.

    Hessen.

    In Hessen besteht eine Solarpflicht, die nur für landeseigene Gebäude und neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen gilt. Es gibt keine PV-Pflicht für private Wohngebäude (weder bei Neubauten noch Dachsanierungen). Die Pflicht für landeseigene Gebäude gilt seit November 2023 für Neubauten und seit November 2024 für Dachsanierungen.

    Mecklenburg-Vorpommern.

    In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell (Stand: Dezember 2025) keine gesetzliche Solarpflicht für private oder gewerbliche Gebäude; allerdings plant die Landesregierung eine Einführung einer PV-Pflicht.

    Niedersachsen.

    Seit 2023 besteht in Niedersachsen eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten. Seit 1. Januar 2025 gilt die PV-Pflicht für sämtliche Neubauten, die eine Dachfläche von mindestens 50 qm haben. Mindestens 50% der Fläche müssen mit einer PV-Anlage zur Stromerzeugung belegt werden.

    Nordrhein-Westfalen.

    Seit 2022 gilt eine Solarpflicht für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen, die zu Nichtwohngebäuden gehören; seit Anfang 2024 eine Solarpflicht für alle Neubauten von Nichtwohngebäuden und seit 01. Juli 2024 für grundlegende Dachsanierungen bei kommunalen und landeseigenen Gebäuden (alternativ: Solarthermie). Seit 1. Januar 2025 gilt die Solarpflicht für den Neubau von Wohngebäuden, ab 1. Januar 2026 für umfassende Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

    Rheinland-Pfalz.

    Hier gibt es schon eine Weile eine PV-Pflicht: Neue Wohngebäude in Rheinland-Pfalz, für die der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 eingeht, müssen verpflichtend „PV-ready“ gebaut werden. Das Gebäude muss also für eine ggf. spätere Installation einer Solaranlage optimal vorbereitet werden. Zum Beispiel muss das Dach für das Gewicht einer PV-Anlage ausgelegt sein und ein Kabelschacht eingebaut werden. Die „PV-ready“-Pflicht gilt auch, wenn man sein Dach umfassend saniert. Grundlage ist das Landessolargesetz von Rheinland-Pfalz.

    Saarland.

    Derzeit (Stand: Dezember 2025) gibt es keine allgemeine Solarpflicht im Saarland. Geplant ist eine Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude mit mehr als 100 Quadratmeter Dachfläche sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen. Diese soll auch für öffentliche Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen gelten. Die Pflicht soll für neue Gebäude, aber auch bei grundlegender Dachsanierung greifen. Mindestens 60 % der Dachfläche muss dann bei betroffenen Gebäuden für Solaranlagen genutzt werden.

    Wann die PV-Pflicht im Saarland kommt, ist noch unklar.

    Sachsen.

    In Sachsen gibt es derzeit (Stand: Dezember 2025) keine Solarpflicht.

    Sachsen-Anhalt.

    In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit (Stand: Dezember 2025) keine Solarpflicht.

    Schleswig-Holstein.

    In Schleswig-Holstein gilt bereits seit 2023 eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude und große Parkplätze. Eine Installationspflicht besteht auch beim Neubau von Gebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäuden) sowie der Renovierung eines Anteils von mehr als 10 % der Dachfläche von Nichtwohngebäuden auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche (§ 26 Abs. 1 EWKG).

    Auch für neue Wohngebäude gilt ab 2026 eine PV-Pflicht. Aktuell gilt noch eine Übergangsfrist bis März: Die Solarpflicht greift, wenn der Bauantrag für den Neubau ab dem 29. März 2026 eingeht. Für Dachsanierungen an Wohngebäuden gilt die Solarpflicht in Schleswig-Holstein weiterhin nicht.

    Die Solarpflicht in Schleswig-Holstein kannst du sowohl durch eine PV-Anlage als auch durch Solarthermie erfüllen.

    Thüringen.

    In Thüringen gibt es derzeit (Stand: Dezember 2025) keine Solarpflicht.

In Zukunft könnte eine einheitliche, bundesweite Regelung zur Solarpflicht kommen, auch wenn sich die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD dazu nicht geäußert hat. Hintergrund ist eine EU-Regelung. Im Mai 2024 trat die EU-Gebäuderichtlinie in Kraft, die eine Solarpflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten vorsieht. Demnach sollen ab 2030 sämtliche neuen Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für andere Gebäude soll beim Neubau spätestens ab 2027 eine Solarpflicht gelten und bei Dachsanierungen ab 2028. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Ende Mai 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

CO2-Preis steigt und macht Heizen und Tanken teurer.

Steigende CO2-Steuer und Gasheizung: 2030 könnte ein Haushalt in einem Mehrparteiengebäude knapp 300 Euro an CO2-Abgabe zahlen, in einem Einfamilienhaus sind es knapp über 400 Euro. © Polarstern

Die CO2-Abgabe, die es in Deutschland seit 2021 gibt, steigt ab Januar 2026 weiter an und liegt dann bei 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Ab 2026 gilt erstmals eine Preisspanne. Das Heizen mit Erdgas, Öl und anderen fossilen Brennstoffen wird somit teurer.

Auch für Millionen Autofahrer:innen wird es an der Zapfsäule teurer, da die CO2-Abgabe auch auf Benzin und Diesel anfällt. Wie stark die Kosten ab 2026 steigen, hat der ADAC untersucht. Demnach wird der Preisaufschlag pro Liter Benzin bis zu 2,9 Cent betragen verglichen zu 2025. Insgesamt entfallen zwischen 15,7 bis 18,6 Cent des Benzinpreises allein auf die CO2-Steuer. Dieselfahrer:innen trifft es noch härter: Hier beträgt die CO2-Abgabe im Schnitt 17,3 bis 20,5 Cent pro Liter.

  • Mehr zum CO2-Preis und was die Steigerung für dich bedeutet, liest du hier.

Wer ein Elektroauto fährt, ist von der CO2-Steuer nicht betroffen und kann so im Vergleich zu einem Verbrenner viel Geld sparen – insbesondere, wenn du zuhause mit eigener Wallbox und PV-Anlage lädst.

Welche Aussage zu E-Autos trifft auf dich zu?

CO2-Kosten sparen beim Heizen als Eigentümer:in.

Ist deine Heizung in die Jahre gekommen, lohnt sich oftmals der komplette Tausch der Heizung, wie Analysen der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft CO2online zeigen. Zumal es aktuell über die Heizungsförderung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch ein Zuschuss von bis zu 70 % gibt. Übrigens: Gar keine CO2-Kosten fallen bei Wärmepumpen, Solarthermie und dem Heizen mit nachhaltigem Biogas oder Holz an.

Alles zum Heizen mit Wärmepumpe

Und wie kann ich als Mieter:in CO2-Kosten sparen? Laut CO2online zahlen etwa 90 % aller Haushalte in Deutschland mehr als nötig. Die CO2-Kosten müssen zwischen Vermieter:in und Mieter:in aufgeteilt werden. Wer wie viel davon zu tragen hat, richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

Preis für das Deutschlandticket steigt auf 63 Euro.

Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2026 63 Euro im Monat.

Ab 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63 statt 58 Euro. Es bietet zwar nach wie vor das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aller Fahrkarten. Die Erhöhung wurde von Bund und Ländern beschlossen und soll die Finanzierung des Tickets bis mindestens 2030 sichern.

Wichtig für dich: Unter Umständen musst du der Preiserhöhung bei deinem Deutschlandticket-Anbieter (bspw. in der App oder Website) zustimmen, damit du es ab Januar 2026 weiter nutzen kannst.

Preisentwicklung beim Deutschlandticket:

  • Bis Ende 2024: 49 Euro pro Monat
  • Ab 1. Januar 2025: 58 Euro pro Monat
  • Ab 1. Januar 2026: 63 Euro pro Monat
Portrait von Ludwig.

Ludwig. | Team Wirklich

E‑Mail:  ludwig.o@polarstern-energie.de

Ludwig ist ausgebildeter Journalist und hat viele Jahre bei einem großen Medienhaus in München gearbeitet. Bei Polarstern ist er Redakteur im Marketing-Team und schreibt Artikel für das Polarstern-Magazin und Neuigkeiten für unsere Newsletter. Außerdem kümmert er sich um Events wie die Earth Hour und den Isar Cleanup.