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Stromrechnung
Stromrechnung

Rechnungen fliegen meistens so schnell in die Ablage, wie sie in Haus geflattert sind. Bloß schnell weg. Dabei lohnt es sich, seine Rechnungen zu kennen. Wer seine Ausgaben im Blick hat, weiß auch, wo er sparen kann. Auf die Stromrechnung tritt das besonders zu. Hier erfährst du, wie dein Strompreis zustande kommt, ob er hoch oder niedrig ist – und was Polarstern hat, was Stromrechnungen andererer Anbieter nicht haben. Vorher aber noch eine häufig gestellte Frage:

Wann kommt die Stromrechnung?

Wann kommt eigentlich die Stromrechnung? Die meisten Menschen rechnen immer zum Ende des Kalenderjahres mit der Stromrechnung, tatsächlich kommt sie aber zum Ende deines persönlichen Abrechnungszeitraums. Spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Turnus muss dir dein Stromanbieter die Rechnung zugeschickt haben.

So liest du die Stromrechnung.

Anhand einer Polarstern-Rechnung für Wirklich Ökostrom erklären wir alle wichtigen Infos.

Jahresrechnung.

Als Erstes erfährst du die Höhe des Rechnungsbetrags. Das ist der Gesamtbetrag deines Stromverbrauchs im Abrechnungszeitraum. Unter diesen Gesamtkosten steht der Betrag, den du bereits über deine monatlichen Abschläge bezahlt hast. Hast du über die Abschläge im Abrechnungszeitraum mehr bezahlt als für den Rechnungsbetrag nötig, bekommst du Geld zurück. Haben die Abschläge den Rechnungsbetrag nicht gedeckt, musst du einen Betrag nachzahlen.

Auf Basis des Rechnungsbetrags wird dein monatlicher Abschlag für den nächsten Abrechnungszeitraum angepasst. Den neuen Abschlagsbetrag erfährst du in der Jahresabrechnung natürlich auch.

Übrigens: Wenn du dir unter dem Jahr nicht sicher bist, ob dein Abschlag noch zu deinem Verbrauch passt, zum Beispiel weil ein:e Mitbewohner:in oder ein Familienmitglied ausgezogen ist, kannst du deinen Abschlag im Kundenportal anpassen – oder du kontaktierst deinen Stromversorger.

Verbrauchsermittlung.

Im Abschnitt Verbrauchsermittlung erfährst du, wie viel Strom du im Abrechnungszeitraum verbraucht hast. Der Verbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Du erfährst deine Zählernummer sowie die Zählerstände von Beginn bis Ende des Abrechnungszeitraums. Dabei siehst du auch, wann der Messstellenbetreiber den Zähler zuletzt abgelesen hat. Im folgenden Beispiel hat der 1-Personen-Haushalt im Abrechnungszeitraum 740 kWh Strom verbraucht.

Verbrauchsermittlung: Wichtige Begriffe.

    Verbrauchsermittlung.

    Gibt an, wie viele Kilowattstunden du im Abrechnungszeitraum benötigt hast. Und ob der Zählerstand zur Verbrauchsermittlung entweder abgelesen oder geschätzt wurde.

    Kilowattstunde (kWh).

    Das ist die Einheit, in der dein Stromverbrauch gemessen und schließlich auch auf deiner Stromrechnung ausgewiesen wird. Der Strom also, den ein Gerät pro Stunde benötigt, wird also in (Kilo-)Watt pro Stunde gerechnet. Für’s grobe Schätzen: Mit einer Kilowattstunde kannst du zum Beispiel einmal die Waschmaschine benutzen.

    Zähler, Zählernummer, Zählerstand.

    Zähler sind geeichte Messinstrumente. Sie funktionieren wie ein Tacho und messen, wie viel Energie du verbraucht hast. Mithilfe der Zählernummer kann der Zähler deiner Wohnung oder deinem Haus eindeutig zugeordnet werden – wie ein Nummernschild. Der Zählerstand ist die fortlaufend gemessene Strommenge, die über den Zähler fließt. Beim Umzug solltest du ein Foto des Zählerstandes machen. So kannst du genau zeigen, wie hoch dein Verbrauch bis zum Tag deines Auszugs war und wo der Verbrauch beim Einzug in die neue Wohnung stand.

    Jahresstromverbrauch.

    Durch Differenzbildung zum erfassten Zählerstand im Vorjahr kann der neue Jahresstromverbrauch auf deiner Stromrechnung ermittelt werden.

    Abschlag, Abschlagszahlung.

    Der Abschlag ist das, was du (in der Regel monatlich) an deinen Energieversorger für den Strombezug bezahlst. Der Abschlag hängt von deinem geschätzten Stromverbrauch ab. Am Ende des Jahres zahlst du aber nur das, was du wirklich verbraucht hast. Du kannst deinen monatlichen Abschlag auch selbst anpassen. Dazu kannst du ihn bis zu 20% erhöhen oder senken, wenn du z.B. Nachwuchs bekommst, oder der WG-Kollege auszieht. Das geht online oder über einen kurzen Anruf bei uns. In der Stromrechnung wird der Abschlag dann wie oben beschrieben angerechnet.

Verbrauchsabrechnung.

Bei der Verbrauchsabrechnung erfährst du, wie sich dein Strompreis zusammensetzt. Dein Rechnungsbetrag setzt sich zusammen aus dem Arbeitspreis, dem Grundpreis, der Stromsteuer und der Mehrwertsteuer.

Verbrauchsabrechnung: Wichtige Begriffe einfach erklärt.

    Verbrauchsabrechnung.

    Zeigt dir, welchen Abschlag du für Strom bezahlst und wie sich der zusammensetzt. Er besteht aus einem Grundpreis, dem Arbeitspreis und dazu kommt noch die Stromsteuer.

    Grundpreis.

    Der Grundpreis ist fix. Enthalten sind darin beispielsweise Verwaltungskosten oder Netzgebühren. Die Netzgebühren können sich je nach Belieferungsgebiet unterscheiden, denn es gibt verschiedene Netzbetreiber in Deutschland mit verschiedenen Netzgebühren. Der Grundpreis ist in Euro pro Monat angegeben.

    Arbeitspreis.

    Der Arbeitspreis enthält alle verbrauchsabhängigen (also variablen) Preisbestandteile und ist in Cent pro kWh auf der Stromrechnung ausgewiesen. Es handelt sich dabei zum Beispiel um die Kosten für die Stromerzeugung und die gesetzlichen Abgaben, Umlagen und Steuern sowie die vom Netzbetreiber erhobenen Netzentgelte für die Nutzung des Verteilnetzes.

    Stromsteuer.

    Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die auf elektrischen Strom erhoben wird. Der Steuersatz beträgt 2,05 Cent pro kWh und der Großteil aus den Steuereinnahmen fließt in die staatliche Rentenkasse.

Buchungsübersicht.

In der Buchungsübersicht erfährst du, wann du die Abschläge bezahlt hast und wie hoch diese in der Summe waren.

Preisbestandteile.

Im Abschnitt Preisbestandteile erfährst du, aus welchen weiteren Komponenten sich dein Strompreis zusammensetzt. Etwa aus den Kosten für deine Netzentgelte und bestimmten Abgaben und Umlagen. Das Netzentgelt ist der Teil der Energiekosten, den du als Kund:in für die Benutzung des Stromnetzes zahlst. Die Netzentgelte fallen für jede Postleitzahl anders aus. Die Konzessionsabgabe ist die Gebühr, die Gemeinden von den Netzbetreibern für die Verlegung von Gasleitungen erheben.

Preisbestandteile einfach erklärt.

    Netzentgelte.

    Ohne eine intakte Netzinfrastruktur wäre in Deutschland keine funktionierende und sichere Energieversorgung vorstellbar. Die Kosten für den Netzausbau und den Betrieb der Netze werden von den Netzbetreibern durch sogenannte Netzentgelte finanziert. Das Netzentgelt besteht aus einem Arbeitspreis (in Cent pro Kilowattstunde) und einem monatlichen Grundpreis (in Euro). Die Netzentgelte werden zum einen für die Inanspruchnahme des Netzes und zum anderen für Messstellenbetrieb und Messung in Rechnung gestellt.

    Konzessionsabgabe.

    Die Konzessionsabgabe wird an die Gemeinde geleistet. Sie ist dafür da, dass Energieversorgungsunternehmen öffentliche Verkehrswege zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen benutzen dürfen. Der genaue Betrag ist abhängig von der Größe der Gemeinde und liegt ca. bei 1,32 Cent/kWh und 2,39 Cent/kWh.

    Abgabe gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

    EEG steht für Erneuerbare-Energie-Gesetz. Das Gesetz garantiert den Produzenten von Ökostrom einen fixen Betrag dafür, dass sie ihren Strom in das Netz einspeisen. Mit der EEG-Umlage wurden die Kosten ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die Förderung von erneuerbaren Energien entstehen. Über einen mehrstufigen Wälzmechanismus wurden diese Kosten auf alle Letztverbraucher umgelegt. Diese diente demnach dem Ausbau der erneuerbaren Energien und so der Finanzierung der Energiewende. Die EEG-Umlage lag 2022 bei 3,72 ct/kWh und wurde zum 01.07.2022 abgeschafft. Was viele nicht wissen: Atom- und Kohlestrom wurde lange fast doppelt so hoch gefördert. Allerdings nicht über den Strompreis, sondern über Steuern.

    Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Abgabe.

    Die KWK-Umlage ist das Pendant zur EEG-Umlage für den Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung, also die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in dezentralen Erzeugungsanlagen. Dadurch können Schadstoffemissionen eingespart werden. Mit der KWK-Abgabe zahlst du für den deutschlandweiten Ausbau dieser Technologie. Sie wird mit 0,277 ct/kWh netto berechnet.

    Umlage gemäß §19 Abs 2 Strom NEV.

    Mit der § 19 StromNEV-Umlage werden die Kosten für Unternehmen ausgeglichen, die aus ökonomischen Gründen weniger oder keine Netzentgelte bezahlen müssen. Hintergrund ist die Annahme, dass das EEG insbesondere Unternehmen stark belastet. Diese können sich aber von der Zahlung der Netzentgelte vollständig befreien lassen, wenn sie mindestens 7.000 Benutzungsstunden und eine Abnahme von mehr als 10 Gigawattstunden aus dem allgemeinen Netz vorweisen können. Seit dem 1. Januar 2025 ist die §19 StromNEV-Umlage ein Bestandteil des Aufschlags für besondere Netznutzung und kostet 1,558 ct/kWh.

    Offshore-Umlage nach § 17f EnWG.

    Mit den Einnahmen aus der Offshore-Netzumlage werden die entsprechenden Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt. So sollen Schadensersatzforderungen von Offshore-Windparks abgefedert werden, falls diese von den Übertragungsnetzbetreibern nicht rechtzeitig an das Stromnetz an Land angeschlossen werden. Denn in diesem Fall können Windkraftwerke erstens keinen Strom liefern und zweitens entgehen den Betreibern die durch das EEG garantierten Vergütungen für gelieferten Windstrom. Die Umlage liegt bei 0,816 ct/kWh.

    Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Ab

    Mit der § 18 AbLaV-Umlage wurden die Vergütungen finanziert, die von den Übertragungsnetzbetreibern an die Betreiber von abschaltbaren Lasten zur Stabilisierung des Stromnetzes ausbezahlt wurden. Seit dem Jahr 2023 wird keine Umlage für abschaltbare Lasten mehr erhoben.

Verbrauchsvergleich.

Anhand unserer Rechnung erfährst du, ob du im Vergleich zum Vorjahr mehr oder weniger Strom verbraucht hast. In diesem Beispiel hat der Haushalt mehr Strom verbraucht als in der vorherigen Abrechnungsperiode. Besonders wichtig ist der Vergleich mit anderen Haushalten. Da der Haushalt in unserem Beispiel um die 750 Kilowattstunden verbraucht hat, ist er im Vergleich zu anderen Haushalten immer noch eher sparsam. Zusätzlich zur Rechnung kannst du deinen Stromverbrauch auch mit dem Stromspiegel vergleichen. Hier werden jedes Jahr Durchschnittsverbräuche von deutschen Haushalten veröffentlich. Der Stromspiegel dient ebenso dazu, das eigene Sparpotenzial zu entdecken. Im Durchschnitt können die Haushalte 240 Euro im Jahr sparen.

Verbrauchsvergleich einer Stromrechnung

Warum dein Stromverbrauch zu hoch sein könnte.

Ist dein Stromverbrauch innerhalb eines Jahres stark gestiegen, kann dies viele Gründe haben. Der Verbrauch steigt etwa, wenn eine weitere Person in den Haushalt einzieht oder wenn ein großer Stromverbraucher genutzt wird. Dazu zählen in Eigenheimen etwa Elektroautos oder Wärmepumpen. In einer Wohnung sind es Verbraucher wie Gaming-Computer, die zu einem besonders hohen Stromverbrauch führen können. Manchmal hat man aber auch einfach nicht aufgepasst und ist unbewusster mit Strom umgegangen. Zum Glück gibt es jede Menge Energiespartipps. Hier zeigen wir dir 99 Energiespartipps.

Das Sparpotenzial ist hoch: Ein 2-Personen-Haushalt in einer Wohnung kann bei den Stromkosten sogar 297 € bis 363 € im Jahr sparen.

Ein Familie in einem Einfamilienhaus kann bei den Stromkosten 495 € bis 726 € im Jahr sparen.

Vertragsbedingungen.

Auf deiner Rechnung sind auch noch mal die Vertragsbedingungen deines Ökostromvertrags zusammengefasst – unter anderem die Laufzeit des Vertrags und den Hinweis, wie du deinen Vertrag kündigen kannst. Zusätzlich erfährst du, in welcher Verbrauchszone du liegst und welchen Arbeitspreis du dafür bekommst. Der ist nämlich abhängig vom Wohnort und der Höhe des Ökostromverbrauchs, da die Netzentgelte je nach Netzgebiet variieren.

Lob und Beschwerden.

Dein Stromanbieter muss dich auch darüber informieren, wie du dich bei ihm beschweren kannst und was im Falle eines Streits zu tun ist. Neben unserem Kontakt gibt es auch externe Stellen, etwa die Schlichtungsstelle Energie.

Stromkennzeichnung.

Es ist eine der wichtigsten Infos deiner Stromrechnung: die Stromkennzeichnung. Stromanbieter sind verpflichtet, offenzulegen, aus welchen Quellen der Strom erzeugt wird. Fällt dir was bei Polarstern auf? Richtig, alles grün. Denn Wirklich Ökostrom wird ausschließlich aus erneuerbarer Energie aus Deutschland erzeugt.

Wenn du Stromkennzeichnungen vergleichst: Entscheidend ist immer der Unternehmensmix. Er hilft dir, nachhaltige Ökoenergieversorger von Fake-Ökostromanbietern zu unterscheiden. Hat ein Versorger zwar beim Produktmix seines Ökostrom-Tarifs einen hohen Anteil an erneuerbarer Energie, nicht aber beim Unternehmensmix, heißt das, dass der Anbieter zwar auch Ökostrom anbietet – aber ebenso mit fossiler Energie Geld verdient. Willst du die Energiewende wirklich unterstützen, solltest du einen Anbieter wählen, der keine fossile Energie im Portfolio hat und in den Ausbau der erneuerbaren Energien investiert. An den Siegeln Grüner Strom-Label oder dem ok-power-Gütesiegel erkennst du, dass der Stromversorger für dich in den Ausbau investiert. Bei Polarstern etwa investieren wir für jede Kilowattstunde Wirklich Ökostrom, die du nutzt, 1 Cent in den Energiewende-Ausbau.

Was Wirklich Ökostrom bewirkt.

Eine echte Besonderheit bei Polarstern: Auf deiner Stromrechnung erfährst du, was du mit deiner Entscheidung für Wirklich Ökostrom bewirkst – und zwar direkt auf Seite 1. Schließlich haben wir Polarstern gegründet, um mit Energie die Welt zu verändern. Und das geht so: Für jede Kilowattstunde Wirklich Ökostrom, die du verbrauchst, investieren wir 1 Cent in den Ausbau der erneuerbaren Energien. Und jedes Jahr, das du bei Polarstern bist, investieren wir zusätzlich 20 Euro in die Energiewende in Kambodscha und Madagaskar. Da kommt was zusammen: Seit unserer Gründung haben wir mit unseren Kund:innen schon über viele hunderttausend Tonnen CO2 verhindert und mehreren zehntausend Menschen in Kambodscha und Madagaskar den Zugang zu sauberer Energie ermöglicht. Mach's auch!

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Portrait von Michael.

Michael. | Team Wirklich

E‑Mail:  michael@polarstern-energie.de

Michael ist ein alter Hase im Marketing-Team und schon seit 2012 dabei. Als Online-Redakteur stammen viele Texte auf unserer Seite und im Polarstern Magazin aus seiner unverwechselbaren Feder.