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Sonnenenergie: Solaranlagen liefern Mieterstrom

Förderungen rund um Mieterstrom – ein Überblick.

Sonnenenergie: Solaranlagen liefern Mieterstrom
Mieterstromprojekte wie sie Polarstern zusammen mit Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienbesitzer:innen realisiert, sind ein Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende. Für die Mieter:innen bedeutet Mieterstrom, dass sie von günstigem und dezentral erzeugtem Solarstrom profitieren. Welche Förderungen es im Mieterstrom gibt, erfährst du hier.

von Manuel. - Lesezeit: 3 Minuten

Was bei Förderungen generell zu beachten ist.

Die Förderlandschaft ist sehr dynamisch. Förderprogramm können immer auslaufen oder angepasst werden. Halte daher für dein Vorhaben die Websites der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Blick. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragst du Förderungen, wenn du ein neues Effizienzhaus baust oder eine bestehende Immobilie zu einem bestimmten Effizienzhaus-Standard sanierst. Beim BAFA beantragst du Fördermittel für Einzelmaßnahmen, zum Beispiel nur den Austausch der Heiztechnik. Eine Übersicht von Einzelmaßnahmen gibt es hier.

Es gibt Förderungen wie die Direktförderung durch das EEG die dezentrale Stromversorgung attraktiver machen. Die Berechnung der Mieterstromförderung ist von der EEG-Einspeisevergütung entkoppelt und es gibt festgelegte Vergütungssätze, die einer eigenen Degression unterliegen.

Mehr dazu in unserem Artikel zur Mieterstrom Direktförderung.

Andere Förderungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördern Maßnahmen für mehr Energieeffizienz der Gebäude. Immobilienbesitzer:innen können sie bei energetischen Sanierungen oder für energieeffiziente Neubauten beantragen, für Wohngebäude gilt die BEG WG und für Nicht-Wohngebäude die BEG NWG.

Finanzielle Vorteile durch Mieterstrom.

Einerseits wird also die Mieterstromversorgung selbst gefördert und andererseits gibt es gewissermaßen eine Förderhilfe für energieeffiziente Technik. Daneben bieten sich Immobilien- und Anlagenbesitzern durch Mieterstrom künftig verschiedene Geschäftsmodelle, welche die ganzen Investitionen vermutlich sogar noch einmal deutlich attraktiver machen werden.

Direktförderung von Mieterstrom.

Im Sommer 2017 wurde das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU ist es seit dem 20. November 2017 Gesetz. Die Direktförderung ist eine Ergänzung des EEGs mit dem Ziel, die lokale Stromversorgung von Mehrparteiengebäuden stärker finanziell zu unterstützen. Denn anders als bei Eigenheimbesitzern fällt hier die volle EEG-Umlage an. Und genau das soll durch die Direktförderung etwas ausgeglichen werden. Mit der EEG Novelle Anfang 2021 gab es einige Verbesserungen, um die Förderung und damit den Mieterstrom-Ausbau zu stärken. Mehr dazu haben wir in einem eigenen Artikel zusammengetragen.

Berechnung der Direktförderung.

Wie hoch die Mieterstrom-Förderung im Einzelnen ausfällt, bestimmt sich seit der EEG Novelle 2021 nach einem eigenen Vergütungssatz, der einer leichten Degression unterliegt, welche von der Bundesnetzagentur definiert wird. Der anzulegende Wert für den Mieterstromzuschlag liegt demnach in Abhängigkeit der installierten Leistung zwischen 3,79 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und 2,37 ct/kWh. Insgesamt hängt die Höhe des Mieterstromzuschlags also von der Größe der Solaranlage, dem Datum der Inbetriebnahme und dem Photovoltaik-Zubau ab.

Ein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag gibt es für Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100 Kilowatt Peak. Und der Strom muss innerhalb des Gebäudes an einen Letztverbraucher geliefert und im Gebäude verbraucht werden.

Keine extra Anmeldung erforderlich.

PV-Mieterstromprojekte haben einen Förderanspruch. Dieser muss nicht extra angemeldet werden. Vielmehr wird im Zuge der ohnehin erforderlichen Absprachen mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber, diesem die Vermarktungsform des erzeugten Stroms und damit automatisch der Förderanspruch mitgeteilt, sofern die Kriterien des Mieterstromgesetzes erfüllt sind. Ausgezahlt wird die Förderung am Ende vom Verteilnetzbetreiber. Mieterstromdienstleister wie Polarstern unterstützen ihre Projektpartner bei der Planung, Anmeldung und Realisierung von Mieterstromprojekten, so dass für die Anlagenbetreiber kein Mehraufwand durch die Direktförderung entsteht.

Reicht die Direktförderung für alle geeigneten Projekte aus?

Die Förderung nach dem Mieterstromgesetz ist auf jährlich 500 Megawatt neu installierter PV-Leistung begrenzt. Das wurde bisher bei weitem nicht ausgeschöpft. So entstanden anstelle der jährlich geplanten 500 MW bis Ende 2020, also innerhalb von zweieinhalb Jahren, insgesamt nur Mieterstromprojekte mit einer Gesamtleistung von 24 MW. Auch deshalb wurden diverse Veränderungen am Mieterstromzuschlag im Zuge der EEG Novelle 2021 vorgenommen.

PV-Anlagen auf Dach

KWK-Förderung.

Wird zur Mieterstromversorgung Strom aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) genutzt, kann die KWK-Förderung beantragt werden. Für jede vor Ort erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde erhält der:die Anlagenbetreiber:in gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz einen Zuschlag von 8 Cent, für eingespeisten Strom sind es 16 Cent/kWh.

Eine Kombination von PV-Anlage und BHKW rechnet sich gerade bei großen Gebäuden und Quartieren. Es werden vergleichsweise hohe Autarkiegrade von im Schnitt über 60 % erzielt.

Werden zur Mieterstromversorgung PV-Anlage und BHKW kombiniert, steigt nicht nur der Autarkiegrad, es können auch zwei Förderungen beantragt werden. In der Abrechnung muss jedoch nachgewiesen werden, wie viel Strom aus der PV-Anlage und wie viel aus dem BHKW lokal genutzt wurde.

BEG-Förderung: Neue Förderrichtlinien seit Sommer 2022.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus drei Säulen. Diese Bereiche sind Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM). Seit Sommer 2022 gelten veränderte Förderrichtlinien, so sind die Zuschüsse der KfW zum Beispiel komplett eingestellt worden.

Die wichtigsten Anpassungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Überblick:

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wurde im Juli 2022 deutlich verändert. Die Neuerungen sind bei der KfW zum 28.7.2022 und beim BAFA zum 15.08.2022 in Kraft getreten. Für dich heißt das, dass vor allem die Fördersätze insgesamt gesunken sind und ein neuer „Heizungs-Tausch-Bonus“ kommt.

Die wichtigsten Neuerungen seit Sommer 2022:

  • Insgesamt werden alle Fördersätze reduziert, neue Boni eingeführt und die Förderung von Gasheizungen komplett beendet.
  • Einzelmaßnahmen werden von der KfW nicht mehr durch Kredite gefördert. Die BAFA-Förderung hierfür bleibt aber bestehen.
  • Es wird ein "Heizungs-Tausch-Bonus" von 10 % eingeführt, der die bisherige "Öl-Austausch-Prämie" ersetzt.
  • Förderungen für fossile Heizungsanlagen werden komplett eingestellt. Das gilt auch für Gas-Hybrid-Heizungen sowie Heizungen des Typs “Renewable-Ready”.
  • Die Zuschüsse der KfW werden komplett eingestellt.

Änderungen bei Sanierung und Neubau (BEG WG und BEG NWG):

  • Der Fördersatz im Neubau bei Erreichen des Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 mit NH-Klasse (QNG) wird ab sofort noch weiter auf 5 % gekürzt.
  • Die KfW-Zuschussförderung für Sanierungen von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) zum Effizienzhaus/-gebäude wurde eingestellt.
  • Die Förderung für das Effizienzhaus 100 wurde ebenfalls eingestellt.
  • Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) bei der Effizienzhausförderung wurde gestrichen.
  • Eine weitere Änderung kommt zum 22.09.2022. Ab Herbst 2022 gibt es einen Bonus für "Worst-Performance-Buildings". Es wird ein Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn diese Gebäude auf das Effizienz-Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55 saniert werden.

Neue & gestrichene Förderungen bei Gasheizungen und Wärmepumpen:

  • Es wird ein Wärmepumpen-Bonus eingeführt. Allerdings nur für effiziente Wärmepumpen, die Grundwasser, Erde oder Abwasser als Wärmequelle nutzen.
  • Gestrichen werden "jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen".
  • Dafür wird ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel eingeführt.

Stand: 19. August 2022

Neue Geschäftsmodelle mit Mieterstrom, Investition in die Zukunft.

Für den Immobilienbesitzer bedeutet Mieterstrom die Chance, die Wohnnebenkosten zu senken, sich von der Strompreisentwicklung unabhängiger zu machen, den Immobilienwert zu steigern und Mehrerlöse zu erzielen.

Alles in allem rechnet sich ein Mieterstromangebot für den Immobilienbesitzer:innen am Ende weniger aufgrund von Förderungen, sondern durch die attraktive Mieterstromversorgung der Bewohner:innen und vor allem durch den Imageeffekt sowie perspektivisch durch neue Geschäftsmodelle, die sich künftig aus der dezentralen Stromversorgung im Wohn- und Mobilitätsbereich ergeben. Das unterstreicht: Mieterstrom ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft und keine schnelle "Renditemaschine".

Strom teilen und Netz stabilisieren.

Neue Geschäftsmodelle liegen beispielsweise im gebäudeübergreifenden Teilen von Strom. Mittels Smart Meter und Smart Grid können Stromerzeugung und -verbrauch intelligent gesteuert und Strom mit anderen geteilt werden. Daneben gibt es Geschäftsmodelle im Bereich netzrelevanter Services wie zum Beispiel das Konzept des Vehicle2Grid. Dahinter steckt die Integration von Elektroautos in das Stromnetz, genauer gesagt deren Batteriespeicher. Indem die Speicher bidirektional be- und entladen werden, helfen sie, den Eigenstromverbrauch zu steigern und die öffentliche Netzinfrastruktur zu entlasten. Das heißt, die Speicher können Überschussstrom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen und speisen umgekehrt bei Strombedarfsspitzen ins Netz ein.

In Zukunft werden auch Wärmepumpen mit ihrem Pufferspeicher in Mieterstromprojekten und in Eigenheimen sowohl als "steuerbare Last", als auch im Eigenverbrauch betrieben. Dabei wird der Strombedarf einer Wärmepumpe gezielt geregelt und so die öffentlichen Stromnetze entlastet. Auch der Pufferspeicher der Wärmepumpe hilft, die Netze zu entlasten, indem zeitlich versetzt Strom bezogen werden kann.

Erfolgsfaktoren für Mieterstrom.

Um Mieterstromprojekte nachhaltig erfolgreich umzusetzen ist, ist ein ausgezeichnetes Projektmanagement und ein tiefes Energiemarktwissen entscheidend. Durch die Mieterstromversorgung der Mieter tritt der Anlagenbetreiber in die Rolle eines Energieversorgers mitsamt aller Rechte und Pflichten. Das ist für Immobilienbesitzer ein komplett neues Geschäftsfeld, in das sie sich einarbeiten und kontinuierlich dranbleiben müssen, z. B. durch Schaffung einer eigenen Stelle, oder sie arbeiten mit einem Mieterstrom-Dienstleister zusammen. Die Zusammenarbeit kann flexibel gestaltet werden bis hin zu einem Rundum-Sorglos-Paket.

Infos kompakt: Mieterstrom von Polarstern.

Einen Überblick zu den Förderprogrammen bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sie beinhaltet Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Weitere Informationen zu Förderungen gibt es auch beim BINE Informationsdienst. BINE Informationsdienst wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

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