
Energie, Heizen, E-Mobilität & Pfandpflicht: Das ändert sich ab 2024.

Neues Jahr, neue Gesetze! Auch in 2024 gibt’s wieder jede Menge Änderungen und neue Gesetze. In Sachen Energie ändert sich insbesondere durch das neue Heizungsgesetz (auch Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG) ab Januar viel. Bei Solarenergie und PV-Anlagen gibt’s Positives zu berichten sowie Erleichterungen bei der Installation von Balkonkraftwerken. Was ab 2024 alles gilt und warum manches wegen eines Urteils noch auf wackligen Beinen steht, erfährst du hier.
von Ludwig. - Lesezeit: 7 Minuten
Inhalt:
- 1. Gebäudeenergiegesetz und Energiemarkt: Das ändert sich ab 2024.
- Netzbetreiber dürfen Strom für Wärmepumpen & E-Autos drosseln.
- CO2-Preis steigt 2024 wieder an.
- 2. Was sich bei Solarenergie & Photovoltaik-Anlagen ändert.
- Neue vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke.
- So geht es mit der PV-Einspeisevergütung weiter.
- 3. E-Mobilität und Elektroautos: Das ist neu ab 2024.
- Förderung für E-Autos sinkt auf 3000 Euro.
- Neue Winterreifenpflicht ab Oktober 2024.
- 4. Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Konsum.
- Das Deutschlandticket bleibt, wird aber wohl teurer.
Wichtiger Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2023 ein Urteil zum Bundeshaushalt gefällt. Die Bundesregierung muss infolgedessen ein Milliardenloch im Haushalt beseitigen. Daher ist nicht ausgeschlossen, dass manche Änderungen, Förderungen oder Investitionen, die hier in der Übersicht genannt werden, 2024 nicht wie geplant umgesetzt werden.
1. Energiemarkt: Das ändert sich ab 2024.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Änderungen beim Heizen ab 2024.
Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. So will es das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Das sogenannte Heizungsgesetz, wie das GEG auch genannt wird, ist im September vom Bundestag beschlossen worden und ein zentraler Baustein der Wärmewende.
❗Wichtig: Öl- oder Gasheizungen, die bereits in Bestandsgebäuden in Betrieb sind, dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren.
Im Falle eines Defekts dürfen diese alten Heizungen auch repariert werden und müssen nicht durch eine neue Heizung ersetzt werden. Erst nach einem Totalausfall ("Havarie") müssen sie ausgetauscht werden. Aber keine Sorge: Hier gelten laut Heizungsgesetz großzügige Übergangsfristen. Wer seine alte Heizung jedoch freiwillig austauscht, bekommt Fördergelder, wie etwa den Geschwindigkeits-Bonus. Für den Austausch einer Heizung stellt der Bund umfangreiche Fördermittel bereit. Sie sind auf maximal 70 % und eine Höchstsumme von 21.000 Euro gedeckelt. Also besser schon heute überlegen, ob ein Tausch nicht sinnvoll ist auf lange Sicht.
Übrigens: Wer zuhause mit einer Gasheizung heizt, für den wird das Heizen jährlich teurer. Das ist auch ein Teil der Wahrheit. Grund ist der CO2-Preis, der von Jahr zu Jahr steigt und fossile Heizsysteme verteuert. Eine kostengünstige, 100 % GEG-konforme und klimafreundliche Lösung ist da Wirklich Ökogas von Polarstern. Schau's dir mal an!
Probier den Tarifrechner für Wirklich Ökogas ausEnergiepreisbremsen für Strom, Gas & Fernwärme werden nicht verlängert bis 2024.
Nach dem Haushaltsurteil hat die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen und lässt die ursprünglich bis März 2024 gültigen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme Ende Dezember auslaufen. Damit fallen die Energiepreisbremsen ab 1. Januar 2024 weg. Strom und Heizen wird dann für viele Menschen wieder teurer.
Noch bis Ende des Jahres 2023 ist der Preis für 80 % des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt. Die Grenze liegt für Strom bei 40 Cent und für Gas bei zwölf Cent je Kilowattstunde. Für alles, was mehr verbraucht wird, gilt der normale vertraglich festgelegte Preis des Energieversorgers.
☝️ Gut zu wissen: Die Steuer auf Gaslieferungen und Fernwärme dürfte bereits im Januar, spätestens aber Anfang März 2024, wieder auf 19 % angehoben werden.
Bei drohender Überlastung: Netzbetreiber dürfen Strombezug für Wärmepumpen und E-Autos drosseln.
Im neuen Jahr kann künftig der Strombezug zeitweise eingeschränkt werden: Besitzer:innen einer Wärmepumpe oder eines Elektroautos müssen ab 2024 theoretisch mit der Drosselung der Stromzufuhr für ihre Geräte rechnen. Das geht aus einem Beschluss der Bundesnetzagentur hervor. Netzbetreiber dürfen dann den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen temporär einschränken (nicht aber abschalten!), wenn eine Überlastung der Stromnetze droht.

Der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller sagt dazu: „Verbraucher werden das meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird.“ Der Strom wird also nicht abgestellt, sondern fließt mit geringerer Leistung weiter. Das Laden des E-Autos dauert zum Beispiel dann länger, was mitunter ärgerlich sein kann.
Strom-Drosselung: Entschädigung für Haushalte vorgesehen
Im Gegenzug ist eine Ermäßigung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen geplant. Die Haushalte bekommen sie entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 % für die jeweiligen Geräte. Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden, so der Plan. Verbraucher:innen zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelte.
Hintergrund der Regelung ist, dass die vielen Wärmepumpen und Elektroautos die Stromnetze vermehrt beanspruchen, die sind jedoch noch nicht für den hohen Strombedarf ausgebaut.
Mega-Trend Wärmepumpe: Lies hier, was du zum modernen Heizen wissen musstCO2-Preis steigt 2024 wieder an, Tanken und Heizen wird teurer.
Heizen mit Erdöl oder Gas sowie das Tanken an der Zapfsäule wird ab Januar 2024 wieder teurer. Ab Januar steigt der CO2-Preis von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne. Damit dürften sich Benzin und Diesel an den Tankstellen um ungefähr drei Cent je Liter verteuern, wie der ADAC erwartet. Die Anhebung dürfte das Tanken ab Januar 2024 „deutlich“ verteuern, so der ADAC. Tipp: Wer auf ein Elektroauto umsteigt, kann den CO2-Preis umgehen. Ab 2025 soll der CO2-Preis dann schon bei 50 Euro pro Tonne liegen.
Tabelle: Entwicklung der CO2-Bepreisung bis 2027.
Jahr | Preis |
---|---|
2021 | 25 Euro pro Tonne CO2 |
2022 | 30 Euro pro Tonne CO2 |
2023 | 30 Euro pro Tonne CO2 |
2024 | 40 Euro pro Tonne CO2 |
2025 | 50 Euro pro Tonne CO2 |
2026 | 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 |
2027 | freie Preisbildung über den Markt |
Quelle: Brennstoffemissionshandelsgesetz
Alles, was du zum CO2-Preis wissen musst, erfährst du hierDie CO2-Steuer, wie der CO2-Preis auch genannt wird, ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz geregelt und soll klimaschädliche Technologien und Emissionen mit einem Malus belegen. Wer etwa zuhause mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas heizt, muss pro ausgestoßener Tonne einen CO2-Preis zahlen – und der steigt von Jahr zu Jahr an. Keine CO2-Steuer beim Heizen fällt hingegen für Wärmepumpen oder Biomasse wie Pellets und Hackschnitzel an.
☝️Wichtiger Tipp für dich: Wenn du zur Miete wohnst, muss dein Vermieter seit 2023 einen Teil deiner CO2-Kosten übernehmen. Seit 2023 gibt es ein 10-Stufen-Modell, das Mieter:innen entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Wohngebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der CO2-Steuer. Informier dich, um nicht draufzuzahlen.
2. Was sich bei Solarenergie & Photovoltaik-Anlagen 2024 ändert.

Vereinfachte Regeln und neue Bagatellgrenze für Balkonkraftwerke ab 2024.
Balkonkraftwerke haben im ablaufenden Jahr einen Boom erlebt. Auch deshalb hat die Bundesregierung die Anschaffung und Installation der sogenannten Stecker-Solaranlagen vereinfacht. Ab 1. Januar 2024 gilt etwa eine neue Bagatellgrenze für Balkon-Solaranlagen, ab dann wird die Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt Einspeiseleistung für Stecker-Solaranlagen angehoben.
Was sich ab Januar 2024 noch ändert👇
Erweiterte Nutzung von Solarzellen mit bis zu 2.000 Watt.
An einen Wechselrichter für Balkonkraftwerke können ab 2024 Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt angeschlossen werden, solange der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist.
Vereinfachte Anmeldeverfahren.
Bisher musste man ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber anmelden. Die Bundesregierung hat diese doppelte Anmeldung ab 2024 gestrichen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister reicht nun und die Benachrichtigung an die Netzbetreiber erfolgt automatisch.
Erleichterungen für Mieter:innen.
Um die Installation von Balkonkraftwerken zu vereinfachen, hat die Bundesregierung im September 2023 Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Damit sollen Menschen ohne ein eigenes Haus leichter eine kleine Solaranlage am Balkon anbringen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockiert werden können. Bislang gehören zu diesem Katalog der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Vereinfachte Anfrage bei Netzbetreibern bei Installation einer PV-Anlage.
Netzbetreiber werden mit dem neuen EEG 2024 verpflichtet, eine Anfrage zur Installation einer Photovoltaik-Anlage („Netzanfrage“) bis 30 kWp innerhalb von vier Wochen zu beantworten, ansonsten gilt die angefragte Anlage automatisch als genehmigt. Bislang war diese Frist nur bis zu Anlagengrößen von 10,8 kWp gültig. Übrigens: Ab 2025 müssen Netzbetreiber ein Online-Portal zur Verfügung stellen, das es PV-Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Anlage zu stellen.
Anspruch auf Balkonkraftwerke soll im Frühjahr 2024 kommen.
Und noch eine gute Änderung ist für 2024 in Aussicht: Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten. Das entsprechende Gesetz soll 2024 von den Abgeordneten im Bundestag behandelt werden, aller Wahrscheinlichkeit nach schon am 18. Januar, wie golem.de berichtet. Das Gesetz für einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks solle dann im Frühjahr 2024 in Kraft treten.
Balkonkraftwerke: Lohnt sich eine Mini-PV-Anlage für mich?So geht es mit der PV-Einspeisevergütung 2024 weiter.
Die Einspeisevergütung für PV-Strom sinkt ab 2024 wieder. Die sogenannte Degression der Vergütungssätze war 2023 im Zuge der Energiekrise ausgesetzt worden. Das ist nun vorbei. Das Wichtigste im Überblick:
- Wer eine PV-Anlage bis zum 31. Januar 2024 installiert, erhält noch die aktuelle Vergütung von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde PV-Strom.
- Danach sinken die Vergütungssätze wie geplant wieder halbjährlich um je ein Prozent.
- Betreiber:innen einer Eigenversorgungsanlage erhalten ab 1. Februar bis zu einer Leistung von 10 kWp dann 8,11 Cent pro kWh.
- Ab 1. August 2024 gibt es 8,03 Cent pro kWh und ab 1. Februar 2025 nur noch 7,94 Cent pro kWh.
3. E-Mobilität und Elektroautos: Das ist neu ab 2024.
Förderung für E-Autos sinkt auf 3.000 Euro.
Der Umweltbonus ist quasi gar nicht mehr wegzudenken. Doch der beliebte Umweltbonus für Elektroautos sinkt zum neuen Jahr. Ab 1. Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten ab 2024 gar keine Förderung mehr. Antragsberechtigt sind nur noch Privatpersonen. Für Gewerbetreibende wurde der Umweltbonus bereits zum September 2023 ersatzlos gestrichen. Wichtig zu wissen: Maßgeblich für die Förderung deines E-Autos bleibt das Datum des Förderantrags, der eine Fahrzeugzulassung voraussetzt.
Zweite Runde der Wallbox- und Solarstromspeicher-Förderung kommt.
Ende September konnte ein Förderantrag für eine Wallbox in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher bei der KfW gestellt werden. Der Fördertopf in Höhe von 300 Millionen Euro war jedoch innerhalb weniger Stunden abgegrast – zum Ärger vieler Bürger:innen. 2024 soll es eine neue Runde der sogenannten Wallbox-Förderung geben. Die Förderung Solarstrom für E-Fahrzeuge läuft über das KfW-Programm 442 und kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die Bundesregierung den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ab wann die Förderung 2024 nochmal gilt, ist noch nicht bekannt.
👉 Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
❗Voraussetzungen für das Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos (442).
- Du bist Eigentümer eines Hauses, in dem man selbst wohnt (Erst-/Hauptwohnsitz, keine Eigentumswohnungen).
- Du oder ein Haushaltsmitglied besitzen ein Elektroauto (Hybridfahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen) oder haben ein E-Auto bestellt.
- Du hast vor, eine neue Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher und einer Ladestation (Wallbox) für das E-Auto gleichzeitig zu kaufen. Bisher hast du keine der drei Komponenten bestellt.
- Die Leistung der PV-Anlage muss mindestens 5 kWp betragen.
- Die Kapazität des Stromspeichers muss mindestens 5 kWh betragen.
Neue Winterreifenpflicht ab Oktober 2024.
Von Oktober 2024 an, dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur noch Winter und Ganzjahresreifen mit dem "Alpine-Symbol" (Schneeflocke und Berg) gefahren werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Reifen mit "M+S"-Kennung, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, nicht mehr gefahren werden. Reifen, die beide Merkmale tragen, sind weiter erlaubt.
"Black Box" ab 2024 für neue Autos Pflicht.
Und noch eine Neuerung: Ab Juli 2024 wird eine „Black Box“ bei neu zugelassenen Autos verpflichtend. Sie soll Unfallhergänge besser rekonstruieren helfen. Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf, wie der ADAC erklärt. Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 7. Juli 2024 wird die „Black Box“ für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht.
4. Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Konsum.
Neue Pfandregeln ab Januar 2024.
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pfandsystem ausgeweitet, so bekommen etwa Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einweg-Getränkeflaschen mit einem Volumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das Pfandlogo. Ab Januar wird dann ein Pfand von 25 Cent fällig, wie die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) mitteilt.
Pfand-Urteil gegen Lidl stärkt deine Rechte.
Übrigens gut zu wissen, falls du eine plattgedrückte Flasche oder Dose im Supermarkt zurückgibst: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betont, dass Verbraucher:innen weitreichende Rechte haben, etwa wenn der Leergutautomat streikt oder eine Plastikflasche zerknittert ist. Mit platt gedrückten Einweg-PET-Flaschen und Getränkedosen haben die Automaten meist ihre Schwierigkeiten. Ist allerdings ein Pfandsymbol zu erkennen, müsse das Supermarkt-Personal die entsprechenden PET-Flaschen und Dosen von Hand annehmen und das Pfand erstatten, sagt Vanessa Schifano von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das hat ein Gerichtsurteil gegen Lidl im Sommer 2023 bestätigt. Es sei bedauerlich, so Schifano, dass hier erst ein Gericht für Klarheit sorgen müsse. Denn eigentlich ist die Pfandrücknahme eindeutig geregelt.
Das Deutschlandticket bleibt, wird aber teurer: So geht es 2024 weiter.
Nach wochenlangem Streit haben sich Bund und Länder immerhin darauf geeinigt, dass das beliebte Deutschlandticket nicht nach weniger als einem Jahr schon wieder begraben wird. Das Öffi-Ticket, mit dem Fahrgäste bundesweit für 49 Euro pro Monat den Nahverkehr mit Bussen und Bahn nutzen dürfen, bleibt somit auch 2024 erhalten. Aber nur zum Teil wie bisher bekannt. Denn im neuen Jahr wird das 49-Euro-Ticket wohl deutlich teurer, da die Finanzierung des Deutschlandtickets andernfalls vor dem Aus stünde, wie es von Verkehrsunternehmen und aus der Politik verlautete.
Wichtigste Info für Bahnfahrer:innen ist: Bis Ende April 2024 sind definitiv keine Preiserhöhungen geplant und das Ticket kostet im Monatsabo weiter 49 Euro. Danach ist eine Preiserhöhung aber sehr wahrscheinlich. Für die Zeit ab Mai 2024 arbeiten Bund und Länder noch an einem Finanzierungskonzept.
Staatliches Tierhaltungslogo für Schweinefleisch im Supermarkt kommt.
Bundestag und Bundesrat haben im Sommer 2023 ein neues Tierhaltungslogo beschlossen, das ab Januar 2024 zunächst auf Schweinefleischprodukten verpflichtend abgebildet sein muss. Das Fleisch wird dann mit dem sog. Tierhaltungslogo gekennzeichnet. Es ist schwarz-weiß und benennt 5 verschiedene Haltungsformen:
- Bio
- Auslauf/Weide
- Frischluftstall
- Stall und Platz
- Stall
Die bisher bekannte, freiwillige Angabe zur Haltung von Tieren ist farbig gestaltet und umfasst 4 Haltungsformen. Sie kann weiterhin verwendet werden. Bei Schweinefleisch ist jedoch ab 2024 das staatliche Tierhaltungslabel verpflichtend.