News für deine Energiekosten 2023.
Gas- und Strompreisbremsen kommen.
Die hohen Energiepreise drücken in diesem Winter ordenltich auf die Stimmung. In Privathaushalten wie in der Wirtschaft. Immerhin hat die Bundesregierung Entlastungen beschlossen, die für viele Verbraucher:innen 2023 in Kraft treten.
So hat die Bundesregierung schon Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht. Bürger:innen und Unternehmen sollen so "eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen" können, so die Bundesregierung.
Die Preisdeckel gelten nach aktuellem Stand (9.12.2022*) ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Um Energiesparanreize aufrechtzuerhalten, werden für 80 % des Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert war, folgende Preisdeckel gesetzt:
- Gas (auch gültig für Ökogas) 12 Cent pro Kilowattstunde
- Strom 40 Cent pro Kilowattstunde
- Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde
Für die restlichen 20 % des Verbrauchs soll der normale Vertragspreis gelten. Auf diese Weise soll ein Sparanreiz gesetzt werden. Gültig sind die Preisbremsen für Gas-, Fernwärme- und Stromkund:innen zunächst bis April 2024.
Strompreisbremse für mittlere Unternehmen.
Für mittlere und größere Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 % des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis. Sparen lohnt sich also weiter.
►►► Strom- und Gaspreisbremse sind beschlossen. Was heißt das für deinen Geldbeutel? Finde es heraus in unserem Entlastungsrechner.
*Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur Gas- und Strompreisbremse Mitte Dezember zugestimmt. Die Details zur genauen Umsetzung über den Energieversorger und wie sich das auf die Rechnungen und Abschläge auswirkt, erfährst du Anfang 2023 von deinem Energieversorger.
Solarpflicht: Chancen für deine Energieversorgung 2023.
Die Solarpflicht wird ausgeweitet – gut so. Der gesetzliche Dschungel ist leider etwas unübersichtlich, aber ab 2023 kommen wieder weitere Solarpflichten für Bauherren in einigen Bundesländern hinzu. Manche Länder haben bereits entsprechende Vorschriften zur Installation von PV-Anlagen auf Dächern, andere ziehen nun nach oder weiten die Solarpflicht auch auf Bestandsgebäude aus.
- In Baden-Württemberg gilt ab Januar 2023 bei einer "grundlegenden" Dachsanierung von Bestandsgebäuden eine Solarpflicht.
- In Niedersachsen kommt eine Solarpflicht für Gewerbedächer.
- In Bayern gibt es ab 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für neu gebaute Gewerbe- und Industriegebäude. Für sonstige Nicht-Wohngebäude ist sie ab dem 1. Juli 2023 geplant.
- In Rheinland-Pfalz gilt ab Januar 2023 eine Pflicht zur Installation einer PV-Anlage auf Dächern von Gewerbeneubauten mit mehr als 100 m2 Fläche und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen.
- Auch in Berlin greifen mit dem Solargesetz ab 1. Januar 2023 neue Vorschriften, die auch private Eigentümer:innen in die Pflicht nehmen.
- Hessen nimmt Parkplätze ins Visier: Künftig muss auf neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen und landeseigenen Gebäuden eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Das beschloss der hessische Landtag am 16.11.2022.
- Tipp: Einen guten Überblick zu Solarpflichten in den einzelnen Bundesländer gibt es hier.

Einspeisevergütung, Steuer, Förderungen: Das ändert sich 2023 für Haushalte mit PV-Anlage.
Der Ausblick ins neue Jahr ist hier vielversprechend. PV-Anlagen werden ab 2023 nochmal attraktiver. Grund dafür ist eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die 2023 in Kraft tritt und den Ausbau von Photovoltaik pushen soll.
70-Prozent-Regelung entfällt.
Die Regel, dass nur maximal 70 % der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen, entfällt für neue Solaranlagen mit einer Leistung bis 25 kWp komplett. Im Herbst wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung nicht mehr einhalten müssen. Ältere Solaranlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung bei der Einspeisung beibehalten.
Einspeisevergütung sinkt langsamer.
Neu ist ab dem kommenden Jahr auch, dass die monatliche reduzierte Vergütung für neue Photovoltaik-Anlagen - genannt Degression - bis 2024 ausgesetzt ist und danach nur noch halbjährlich mit 1 % erfolgt. So soll bestehenden Lieferengpässen und Handwerkermangel Rechnung getragen werden.
Förderung für Photovoltaik im Garten.
Mit der Neufassung des EEG werden erstmals auch solche Solaranlagen gefördert, die nicht auf dem Hausdach angebracht werden, sondern an anderen Stellen. Zum Beispiel auf der Garage oder im eigenen Garten. Allerdings muss ein Nachweis darüber erbracht werden, dass das Hausdach für die PV-Anlage ungeeignet ist – ansonsten gibt es keine Förderung.
Keine Einkommens- und Gewerbesteuer mehr ab 2023.
Ab 2023 werden Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit sein. Bislang galt die Befreiung nur für Anlagen bis 10 kWp. Damit entfällt für fast alle Solaranlagen auf privaten Hausdächern die Einkommens- und Gewerbesteuer. Gut!
Einfachere Inbetriebnahme von PV-Anlagen.
Und noch eine gute Nachricht für weniger Bürokratie: Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es ab 2023 nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der Netzbetreiber anwesend ist. Es reicht, wenn Elektroinstallateure das übernehmen.
Keine Umsatzsteuer mehr ab 1. Januar 2023.
Die Bundesregierung will den Ausbau von PV-Anlagen 2023 auch mit steuerlichen Maßnahmen voranbringen und hat dazu einen Nullsteuersatz eingeführt. Damit wird die Anschaffung für Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern deutlich preisgünstiger. Konkret heißt das, dass "auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz)." Der Nullsteuersatz gilt für PV-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 installiert werden. Entscheidend ist dabei, wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert bzw. – sofern der Verkäufer die Anlage auch installieren soll – wann die Anlage vollständig installiert ist. Wer seine bestehende Solaranlage erweitern möchte, profitiert ebenfalls von der Regelung. Erfolgt die Erweiterung nach dem 1. Januar, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.
Mehr Infos hat das Bundesfinanzministerium hier.
Geringerer Umweltbonus beim Kauf von E-Autos.
Keine so tolle Nachricht zum Jahresbeginn: Ab Januar 2023 senkt der Staat die Kaufprämien bei E-Autos. Der Anteil zur Förderung elektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wird reduziert. Das betrifft also alle Elektroautos. Der Umweltbonus beträgt ab Januar 2023 für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro statt 6.000 nur noch 4.500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro statt 5.000 nur noch 3.000 Euro. Ein Hinweis noch: Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung.
Keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride.
Ab Januar 2023 gibt es keine staatliche Förderung mehr für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung noch mehr elektrische Fahrzeuge fördern, die wirklich einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Ab September nur noch Privatpersonen berechtigt.
Und noch etwas ist neu: Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten bei der Förderung von E-Autos deutlich verkleinert. Ab dann sind nur noch Privatpersonen für die Prämien berechtigt.
THG-Quote handeln – auch 2023.
Genau genommen ist die THG-Quote nicht neu. Sie gibt es schon seit 2022 und ermöglicht es dir, mit deinem Elektroauto Geld zu verdienen. Aber die THG-Quotenerlöse ändern sich und damit auch bei den Anbietern die THG-Prämien. Wer die THG-Prämie für sein Elektroauto verkauft, kann auch 2023 mit mehreren Hundert Euro rechnen. Bei Polarstern kannst du einmal jährlich deine THG-Quote handeln und pro E-Auto 200 Euro THG-Prämie erhalten.

Einheitliches Bezahlsystem an Ladesäulen.
Und dann bringt das kommende Jahr noch eine Verbesserung für Elektroautofahrer:innen mit sich. Dank der Ladesäulenverordnung müssen alle öffentlichen Ladestationen, die ab 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, ein einheitliches Bezahlsystem haben. Sprich an neuen Ladesäulen ist dann überall Kartenzahlung verpflichtend. So müssen Ladesäulenbetreiber beim Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels Debit- und Kreditkarte als Standard anbieten. Das macht das Bezahlen bei unterschiedlichen Anbietern einheitlicher und leichter. Bestehende Ladestationen müssen jedoch nicht nachgerüstet werden.
BEG, Mehrweg-Pflicht & mehr – das ändert sich noch 2023.
Änderungen bei der BEG-Förderung für effiziente Gebäude.
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dreht sich das Karussell munter weiter und es gibt auch 2023 einige Änderungen. Mit dem BEG belohnt und fördert der Staat bauliche Maßnahmen und Gebäudesanierungen, die dauerhaft zu mehr Energieeinsparung beitragen und die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen. Aktuell (Stand 9. Dezember 2022) sind bei der BEG-Förderung für Effizienzhäuser u.a. diese Neuerungen geplant:
- Weniger Low-Performer im Gebäudebestand ist das Motto: Der WPB-Bonus für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude wird von 5 auf 10 % angehoben, schreibt das Portal Energie Fachberater. Den Bonus soll es auch schon bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE geben.
- PV-Anlagen und Solarstromspeicher werden laut Energie Fachberater ab 2023 bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht mehr mitgefördert. Interessierte und Eigentümer:innen können aber von der geänderten und attraktiveren EEG-Förderung profitieren.
- Neu eingeführt wird ein Bonus für die serielle Sanierung in Höhe von 15 %. Die serielle Sanierung ist eine Methode zur umfassenden energetischen Sanierung (Gebäudehülle & -technik). Dabei wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente gefördert. So lassen sich der handwerkliche Aufwand vor Ort und die Kosten reduzieren.
- Die Anforderung zum Erreichen der EE-Klasse steigen auf 65 % Deckungsanteil aus erneuerbaren Energien (bisher 55 %). Alternativ kann das geförderte Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
Hinweis des Bundeswirtschaftsministeriums: Die Neuerungen bei den BEG-Förderrichtlinien treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen.
Lieferkettengesetz kommt.
Viele deutsche Unternehmen (genauer in Deutschland ansässige Firmen ab einer Größe von 3.000 Angestellten) sind ab Januar 2023 für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Am 1. Januar tritt das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" in Kraft. Ab dann müssen viele Unternehmen in Deutschland mehr Sorge dafür tragen, bei direkten Partnern mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen zu erkennen.
Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie.
Wer kennt es nicht: Man holt Essen to go und meist hat man danach einen großen Müllberg. Einwegbehältnisse für mitgenommene Speisen von Restaurants sorgen für ziemlich viel Verpackungsmüll. Ein Problem, das nun endlich angepackt wird. Das soll sich ab 1. Januar 2023 mit der Mehrwegpflicht ändern: Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer werden dann verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten.
Nachhaltige Mobilität mit dem 49-Euro-Ticket.
Es war ein schöner, aber kurzer Flirt im Sommer 2022: das 9-Euro-Ticket, das uns drei Monate lang in den Genuss von günstigem ÖPNV und spontanen Ausflügen kommen ließ. Am Ende wurde es wieder abgeschafft bzw. nicht verlängert. Immerhin soll 2023 nun ein 49-Euro-Ticket kommen. Start für das günstige ÖPNV-Ticket, das deutschlandweit im Nahverkehr gelten wird, ist nach derzeitigem Stand (9. Dezember) wohl Anfang April 2023.