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Installateure mit Wärmepumpe und E-Auto an Ladestation

Energie, Heizen, E-Mobilität & CO2-Preis: Das ändert sich 2024.

Installateure mit Wärmepumpe und E-Auto an Ladestation
Auch 2024 gibt’s jede Menge Änderungen und Regeln. In Sachen Energie ändert sich durch das Heizungsgesetz (auch Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG) und durch die Mehrwertsteuer-Erhöhung bei Gas viel. Bei Solarenergie und PV-Anlagen gibt’s Positives, etwa Erleichterungen bei der Installation von Balkonkraftwerken. Der Umweltbonus für E-Autos ist hingegen eingestellt worden. Was sich 2024 in puncto E-Mobilität und Energie ändert.

von Ludwig. - Lesezeit: 10 Minuten

Hinweis: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt muss die Bundesregierung Einsparungen und Kürzungen bei Maßnahmen vornehmen, die durch den Klima- und Transformationsfonds finanziert sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich im Laufe des Jahres 2024 Änderungen zu hier genannten Förderungen und Investitionen ergeben.

1. Energiemarkt: Das ändert sich ab 2024.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Änderungen beim Heizen ab 2024 - Förderanträge ab Februar.

Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. So will es das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Das sogenannte Heizungsgesetz, wie das GEG auch genannt wird, ist im September vom Bundestag beschlossen worden und ein zentraler Baustein der Wärmewende.

Wichtig: Öl- oder Gasheizungen, die bereits in Bestandsgebäuden in Betrieb sind, dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren.

Was gilt für meine bestehende Heizung?

Für bestehende, funktionierende Heizungssysteme ändert sich erst einmal nichts, sie dürfen weiter betrieben werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist. Während dieser Frist sollen Eigentümer:innen ihre Möglichkeiten abwägen, ob sie auf eine Heizung mit überwiegend erneuerbaren Energien umsteigen, etwa mit Wärmepumpenstrom, oder ob sie sich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen. Das bedeutet: Die Kommunen müssen Pläne erstellen (Kommunale Wärmeplanung), die Auskunft darüber geben, ob es in ihrem Gebiet künftig ein Fernwärmenetz geben soll oder nicht. Große Kommunen müssen diese bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere bis Mitte 2028.

Heizungsförderung: Geld vom Staat für freiwilligen Heizungstausch mit Geschwindigkeitsbonus.

Wichtig: Im Falle eines Defekts dürfen alte Heizungen repariert und müssen erstmal nicht durch eine neue Heizung ersetzt werden. Erst nach einem Totalausfall müssten sie ausgetauscht werden. Wer seine alte Heizung jedoch freiwillig eher austauscht, bekommt Fördergelder, wie etwa den Geschwindigkeitsbonus. Die exakten Details der Heizungsförderung stehen seit kurzem fest, müssen aber noch vom Haushaltsausschuss des Bundestags genehmigt werden. Das gilt als sicher.

Die wichtigsten Punkte der neuen Heizungsförderung (Stand: 3. Januar 2024):

  • Es gibt eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.
  • Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus (5 %).
  • Zusätzlich gibt's für soziale Härtefälle einen Einkommensbonus in Höhe von 30 %. Diesen erhalten nur Hauseigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
  • Daneben gibt es einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % der Investitionskosten. Ab dem Jahr 2029 soll dieser "Speed-Bonus" um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgesenkt werden. Ab 1. Januar 2037 soll der "Speed-Bonus" dann gänzlich entfallen.
  • Die Boni sollen kombiniert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 %.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Wann kannst du einen Antrag stellen? Förderanträge für die Heizungsförderung können seit 27. Februar 2024 bei der Förderbank KfW eingereicht werden, auch rückwirkend für bereits begonnene Baumaßnahmen.

Können weiterhin KfW-Kredite für klimafreundlichen Neubau beantragt werden?

Ja, das Angebot zinsvergünstigter Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau bleibt erhalten. Neu ist außerdem ein KfW-Kredit von bis zu 120.000 Euro Kreditsumme pro Wohneinheit. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es mehrere Förderprogramme für den Fall, dass du Wohneigentum neu baust oder kaufen willst. Für Familien ist der KfW-Kredit 300 "Wohneigentum für Familien" interessant. Mit dem KfW-Programm 300 können Familien und Alleinerziehende bis zu 270.000 Euro als Kredit erhalten.

Diese Neubau-Förderungen für Privatpersonen gibt's bei der KfW (Stand: 24. Januar 2024):

👉 KfW-Programm 124: Wohn­eigentums­programm beim Kauf oder Bau eines Eigenheims

👉 KfW-Programm 297: Klimafreundlicher Neubau - Kredit für Wohngebäude bei privater Selbstnutzung (voraussichtlich ab Februar 2024 wieder möglich)

👉 KfW-Programm 298: Klimafreundlicher Neubau - Kredit für Wohngebäude (voraussichtlich ab Februar 2024 wieder möglich)

👉 KfW-Programm 299: Klimafreundlicher Neubau - Kredit für Nichtwohngebäude (voraussichtlich ab Februar 2024 wieder möglich)

👉 KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien mit Kindern & Allein­erziehende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen - Förderkredit für Bau und Erstkauf

Übrigens: Wer zuhause mit einer Gasheizung heizt, für den wird das Heizen jährlich teurer. Das ist auch ein Teil der Wahrheit. Grund ist der CO2-Preis, der ab 2024 auf 45 Euro pro Tonne steigt (siehe unten) und fossile Heizsysteme verteuert. Eine spannende, 100 % GEG-konforme und klimafreundliche Lösung ist Wirklich Ökogas von Polarstern. Schau's dir an!

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Energiepreisbremsen für Strom, Gas & Fernwärme werden nicht verlängert bis 2024.

Nach dem Haushaltsurteil hat die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen und lässt die ursprünglich bis März 2024 gültigen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme Ende Dezember auslaufen. Damit fallen die Energiepreisbremsen ab 1. Januar 2024 komplett weg. Strom und Heizen wird dann für viele Menschen wieder teurer.

Noch bis Ende des Jahres 2023 ist der Preis für 80 % des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt. Die Grenze liegt für Strom bei 40 Cent und für Gas bei zwölf Cent je Kilowattstunde. Für alles, was mehr verbraucht wird, gilt der normale vertraglich festgelegte Preis des Energieversorgers.

Mehrwertsteuer auf Gas soll ab April 2024 wieder auf 19 % steigen.

Wegen der Energiepreiskrise gilt seit Oktober 2022 der verringerte Mehrwertsteuersatz von 7 % für Flüssiggas zum Heizen, Kochen und als Prozessenergie. Der aktuell ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Gas und Wärme (Fernwärme) wird wie ursprünglich geplant erst Ende März statt bereits Ende Februar auslaufen. Damit ist das Heizen mit Gas noch bis zum Ende des Winters günstiger. Aktuell gilt ein Steuersatz von 7 % auf Gas und Fernwärme. Nach dem 31. März, also ab dem 1. April 2024, soll dieser wieder auf den Regelsteuersatz von 19 % angehoben werden, so die Pläne der Bundesregierung. Heizen mit Gas und Fernwärme würde dann wieder deutlich teurer werden.

Bei drohender Überlastung: Netzbetreiber dürfen Strombezug für Wärmepumpen und E-Autos drosseln.

Im neuen Jahr kann künftig der Strombezug zeitweise eingeschränkt werden: Besitzer:innen einer Wärmepumpe oder eines Elektroautos müssen ab 2024 theoretisch mit der Drosselung der Stromzufuhr für ihre Geräte rechnen. Das geht aus einem Beschluss der Bundesnetzagentur hervor. Netzbetreiber dürfen dann den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen temporär einschränken (nicht aber abschalten!), wenn eine Überlastung der Stromnetze droht.

Wärmepumpe

Der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller sagt zur geplanten Drosselung: „Verbraucher werden das meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird.“ Der Strom wird also nicht abgestellt, sondern fließt mit geringerer Leistung weiter. Das Laden des E-Autos dauert zum Beispiel dann länger, was mitunter ärgerlich sein kann.

Strom-Drosselung: Zwei Varianten als Entschädigung für Haushalte vorgesehen.

Im Gegenzug ist eine Ermäßigung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen geplant. Die Haushalte bekommen diese entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 % für die jeweiligen Geräte. Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden, so der Plan. Verbraucher:innen zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelte. So kann man zum Beispiel sein E-Auto netzdienlich laden und selber Kosten sparen.

Hintergrund der neuen Regelung ist, dass die vielen Wärmepumpen und Elektroautos die Stromnetze vermehrt beanspruchen, die sind jedoch noch nicht für den hohen Strombedarf ausgebaut.

Infos zur Wärmepumpe

CO2-Preis steigt 2024 auf 45 Euro, Tanken und Heizen wird deutlich teurer.

Heizen mit Erdöl oder Gas sowie das Tanken an der Zapfsäule wird ab Januar 2024 spürbar teurer. Ab Januar steigt der CO2-Preis von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne. Damit dürften sich Benzin und Diesel an den Tankstellen um ungefähr drei Cent je Liter verteuern, wie der ADAC erwartet. Die Anhebung dürfte das Tanken ab 2024 „deutlich“ verteuern, so der ADAC. Tipp: Wer auf ein Elektroauto umsteigt, kann den CO2-Preis umgehen. Ab 2025 soll der CO2-Preis dann bei 50 Euro pro Tonne liegen. Haushalten drohen durch die Erhöhung 2024 Mehrkosten beim Heizen und Tanken in deutlich dreistelliger Höhe.

Tabelle: Entwicklung der CO2-Bepreisung bis 2027.

JahrPreis
202125 Euro pro Tonne CO2
202230 Euro pro Tonne CO2
202330 Euro pro Tonne CO2
202445 Euro pro Tonne CO2
202550 Euro pro Tonne CO2
202655 bis 65 Euro pro Tonne CO2
2027freie Preisbildung über den Markt

Quelle: Brennstoffemissionshandelsgesetz

Was du zum CO2-Preis wissen musst

Die CO2-Steuer, wie der CO2-Preis auch genannt wird, ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz geregelt und soll klimaschädliche Technologien und Emissionen mit einem Malus belegen. Wer etwa mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas heizt, muss pro ausgestoßener Tonne einen CO2-Preis zahlen – und der steigt von Jahr zu Jahr an. Keine CO2-Steuer beim Heizen fällt hingegen für Wärmepumpen oder Biomasse wie Pellets und Hackschnitzel an.

☝️Wichtiger Tipp für dich: Wenn du zur Miete wohnst, muss dein:e Vermieter:in seit 2023 einen Teil deiner CO2-Kosten übernehmen. Seit 2023 gibt es ein 10-Stufen-Modell, das Mieter:innen entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Wohngebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der CO2-Steuer. Informier dich, um nicht draufzuzahlen.

2. Was sich bei EEG, Solarenergie & Photovoltaik-Anlagen 2024 ändert.

Solaranlagen Wohnhaus

Vereinfachte Regeln und neue Bagatellgrenze für Balkonkraftwerke ab 2024.

Balkonkraftwerke haben im ablaufenden Jahr einen Boom erlebt. Auch deshalb hat die Bundesregierung die Anschaffung und Installation der sogenannten Stecker-Solaranlagen vereinfacht. Ab 1. Januar 2024 gilt etwa eine neue Bagatellgrenze für Balkon-Solaranlagen, ab dann wird die Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt Einspeiseleistung für Stecker-Solaranlagen angehoben.

Was sich ab Januar 2024 noch ändert👇

Erweiterte Nutzung von Solarzellen mit bis zu 2.000 Watt.

An einen Wechselrichter für Balkonkraftwerke können ab 2024 Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt angeschlossen werden, solange der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist.

Vereinfachte Anmeldeverfahren für Photovoltaik.

Bisher musste man ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber anmelden. Die Bundesregierung hat diese doppelte Anmeldung ab 2024 gestrichen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister reicht nun und die Benachrichtigung an die Netzbetreiber erfolgt automatisch.

Erleichterungen für Mieter:innen.

Um die Installation von Balkonkraftwerken zu vereinfachen, hat die Bundesregierung im September 2023 Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Damit sollen Menschen ohne ein eigenes Haus leichter eine kleine Solaranlage am Balkon anbringen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockiert werden können. Bislang gehören zu diesem Katalog der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.

Vereinfachte Anfrage bei Netzbetreibern bei Installation einer PV-Anlage.

Netzbetreiber werden mit dem neuen EEG 2024 verpflichtet, eine Anfrage zur Installation einer Photovoltaik-Anlage („Netzanfrage“) bis 30 kWp innerhalb von vier Wochen zu beantworten, ansonsten gilt die angefragte Anlage automatisch als genehmigt. Bislang war diese Frist nur bis zu Anlagengrößen von 10,8 kWp gültig. Übrigens: Ab 2025 müssen Netzbetreiber ein Online-Portal zur Verfügung stellen, das es PV-Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Anlage zu stellen.

Anspruch auf Balkonkraftwerke könnte im Frühjahr 2024 kommen.

Und noch eine gute Änderung ist für 2024 in Aussicht: Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten. Das entsprechende Gesetz soll 2024 im Bundestag behandelt werden, aller Wahrscheinlichkeit nach am 18. Januar, wie golem.de berichtet. Das Gesetz für einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks solle dann im Frühjahr 2024 in Kraft treten und könnte den Boom bei Mini-PV-Anlagen weiter befeuern.

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So geht es mit der PV-Einspeisevergütung 2024 weiter.

Die Einspeisevergütung für PV-Strom sinkt ab 2024 wieder. Die sogenannte Degression der Vergütungssätze war 2023 im Zuge der Energiekrise ausgesetzt worden. Das ist nun vorbei. Das Wichtigste im Überblick:

  • Wer eine PV-Anlage bis zum 31. Januar 2024 installiert, erhält noch die aktuelle Vergütung von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde PV-Strom.
  • Danach sinken die Vergütungssätze wie geplant wieder halbjährlich um je ein Prozent.
  • Betreiber:innen einer Eigenversorgungsanlage erhalten ab 1. Februar bis zu einer Leistung von 10 kWp dann 8,11 Cent pro kWh.
  • Ab 1. August 2024 gibt es 8,03 Cent pro kWh und ab 1. Februar 2025 nur noch 7,94 Cent pro kWh.

So hat sich die PV-Einspeisevergütung gemäß EEG über die vergangenen Jahre entwickelt.

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3. E-Mobilität und Elektroautos: Das ist neu für Autofahrer ab 2024.

Förderstopp: Umweltbonus für E-Autos seit 17. Dezember 2023 beendet.

Eigentlich wollte die Bundesregierung 2024 die Anschaffung von Elektroautos bei Privatpersonen mit dem Umweltbonus fördern. Doch wegen der Haushaltskrise ging alles ganz schnell: Seit 17. Dezember 2023 ist die staatliche E-Auto-Förderung ersatzlos beendet, es können keine Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Der abrupte Förderstopp ist für viele Verbraucher:innen eine große Enttäuschung, vor allem weil das Ende der Förderung für Elektroautos sehr kurzfristig verkündet wurde. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingegangen waren, werden weiter bearbeitet und bewilligt, erklärte das Wirtschaftsministerium. Bedingung ist aber die bereits erfolgte Zulassung des E-Autos.

Einige Autokonzerne garantieren Privatkund:innen 2024 E-Auto-Prämie in voller Höhe.

Insgesamt wird 2024 aufgrund des Förderstopps wohl ein schweres Jahr für die E-Mobilität werden. Expert:innen befürchten, dass der Absatz von E-Autos 2024 einbricht. Einen Lichtblick gibt es für all diejenigen, die ein E-Autokauf 2024 geplant haben: Nach dem Ende der Kaufprämie kündigen nun diverse Autohersteller an, die Prämie ihrerseits weiter zu garantieren. Zu den Unternehmen, die dies angekündigt haben, gehören Stellantis mit seinen Marken Opel, Peugeot, Fiat und Jeep, sowie VW, Mercedes, Tesla, Mazda, BYD, Kia und Hyundai und Co. Am besten informierst du dich direkt bei den Herstellern über die genauen Bedingungen.

Keine zweite Runde des KfW-Programms 442 "Solarstrom für Elektroautos".

Ende September konnte ein Förderantrag für eine Wallbox in Kombination mit einer PV-Anlage und einem Solarstromspeicher bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Der Fördertopf in Höhe von 300 Millionen Euro war jedoch innerhalb weniger Stunden abgegrast. Zum Ärger vieler.

2024 wird es nun keine neue Runde der Solarstrom-Förderung für E-Mobilität geben, neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Wegen der "erforderlichen Haushaltskonsolidierung" der Bundesregierung wird das KfW-Programm 442 nicht fortgesetzt, wie es auf der Webseite der KfW heißt.

Neue Winterreifenpflicht ab Oktober 2024.

Von Oktober 2024 an, dürfen bei winterlichen Verhältnissen nur noch Winter und Ganzjahresreifen mit dem "Alpine-Symbol" (Schneeflocke und Berg) gefahren werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Reifen mit "M+S"-Kennung, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, nicht mehr gefahren werden. Reifen, die beide Merkmale tragen, sind weiter erlaubt.

"Black Box" ab 2024 für neue Autos Pflicht.

Und noch eine Neuerung: Ab Juli 2024 wird eine „Black Box“ bei neu zugelassenen Autos verpflichtend. Sie soll Unfallhergänge besser rekonstruieren helfen. Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf, wie der ADAC erklärt. Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 7. Juli 2024 wird die „Black Box“ für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht.

Österreich führt neue Ein-Tages-Vignette ein.

Wer bislang nur an einem Tag eine Autobahn in Österreich benutzt hat, weil er zum Beispiel nach Italien in den Urlaub gefahren ist, musste bisher eine 10-Tages-Vignette kaufen. Das ändert sich ab 2024, genauer gesagt sogar schon etwas früher.

Seit 1. Dezember 2023 gibt es in Österreich für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen eine zusätzliche Ein-Tages-Vignette. Die Tagesvignette kostet 8,60 Euro und ist ausschließlich digital verfügbar, es werde keine Klebevariante geben, wie die ASFINAG schreibt. Zudem erhöht sich ab 2024 der Preis für das 10-Tages-Pickerl auf 11,50 Euro. Die digitale Tagesvignette ist neben den üblichen Verkaufsstellen auch beim ADAC erhältlich.

Für Privatpersonen und Firmen: THG-Prämie 2024 für elektrische Fahrzeuge handeln.

Wer beispielsweise einen Elektroroller oder ein E-Auto fährt, kann 2024 die THG-Quote handeln und sich eine Prämie sichern. Die THG-Quote gibt es für Privatpersonen, genauso wie für Firmenkunden mit E-Autoflotten, ob Elektroautos, E-Transporter (z.B. N1), Elektrobusse (z.B. M3) und E-LKWs genauso, wie für E-Motorräder und Roller.

Auch mit Polarstern kannst du deine THG-Quote 2024 handeln und gleich noch Gutes tun. Wie das geht? So: Du verkaufst deine THG-Quote über unseren Partner fairnergy und stärkst den Klimaschutz gleich mit. Die ganze Anmeldung beim Umweltbundesamt und den THG-Handel übernimmt fairnergy für dich. Dir winken neben der Prämie zusätzlich noch 40 Euro-Gutschrift als Polarstern-Kunde.

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4. Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Konsum.

Neue Pfandregeln ab Januar 2024.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Pfandpflicht ausgeweitet, so bekommen etwa Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einweg-Getränkeflaschen mit einem Volumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das Pfandlogo. Ab Januar wird dann ein Pfand von 25 Cent fällig, wie die Deutsche Pfandsystem GmbH mitteilt.

Keine Erhöhung: Preis für das Deutschlandticket bleibt 2024 bei 49 Euro.

Nach viel Streit haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass das Deutschlandticket nicht schon wieder begraben wird. Das Öffi-Ticket, mit dem Fahrgäste bundesweit für 49 Euro pro Monat den Regional- und Nahverkehr mit Bus und Bahn nutzen dürfen, bleibt 2024 erhalten. Auch der Preis bleibt stabil, wie kürzlich verkündet wurde: Das Deutschlandticket wird 2024 weiter für 49 Euro pro Monat zu haben sein. Millionen Pendler:innen und Reisende können somit mit einem günstigen Preis bei dem beliebten Ticket für Fahrten im Nah- und Regionalverkehr rechnen.

Staatliches Tierhaltungslogo für Schweinefleisch im Supermarkt kommt.

Bundestag und Bundesrat haben im Sommer 2023 ein neues Tierhaltungslogo beschlossen, das ab Januar 2024 auf Schweinefleischprodukten in Supermärkten verpflichtend abgebildet sein muss. Andere Produkte bzw. Tierarten sollen laut Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aber bald folgen. Das Fleisch wird dann mit dem sog. Tierhaltungslogo gekennzeichnet. Es ist schwarz-weiß und unterscheidet fünf verschiedene Haltungsformen:

  1. Bio
  2. Auslauf/Weide
  3. Frischluftstall
  4. Stall und Platz
  5. Stall

So sieht das neue Tierhaltungslogo für Schweinefleisch aus. © Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Das neue Logo soll durch die Möglichkeit zum gezielten Einkauf den Wandel hin zu besseren Tierhaltungsformen unterstützen. Die bisher bekannte, freiwillige Angabe zur Haltung von Tieren ist farbig gestaltet und umfasst vier Haltungsformen. Sie kann weiterhin verwendet werden. Bei Schweinefleisch ist jedoch ab 2024 das staatliche Tierhaltungslabel verpflichtend.

7 Tipps, wie du vegan wirst & bleibst

Portrait von Ludwig.

Ludwig. | Team Wirklich

E‑Mail:  ludwig.o@polarstern-energie.de

Ludwig ist ausgebildeter Journalist und hat viele Jahre bei einem großen Medienhaus in München gearbeitet. Bei Polarstern ist er Redakteur im Marketing-Team und schreibt Artikel für das Polarstern-Magazin und Neuigkeiten für unsere Newsletter. Außerdem kümmert er sich um Events wie die Earth Hour und den Isar Cleanup.