

Heizungsgesetz reloaded: Das Gebäudemodernisierungsgesetz einfach erklärt.
Laut Plänen der Regierung soll das geltende Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GMG, abgelöst werden. Welche Änderungen das für den Heizungskeller und beim Klimaschutz bringt, erklären wir hier im Artikel.
Wichtiger Hinweis: Bislang handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der erst noch Bundestag und Bundesrat passieren muss. Die hier genannten Pläne können sich also im Gesetzgebungsverfahren auch noch ändern.
Das Wichtigste zum GMG in Kürze.
- Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäudemodernisierunggesetz (GMG).
- Die 65-Prozent-Regel für neu installierte Heizungen soll gestrichen werden. Sie verpflichtet bislang dazu, diese Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, eng verbunden mit der kommunalen Wärmeplanung.
- Stattdessen gilt eine „Grüngasquote“ bzw. “Grünheizölquote” mit sogenannter Bio-Treppe für neue fossile Heizungen.
- Damit ist es nun möglich, neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Heizungsarten weiterhin Gas- oder Ölheizung einzubauen.
- Die Förderung für klimafreundliche Wärmepumpen ist bis 2029 gesichert und soll vorerst bleiben.
Nach schwierigen Debatten zwischen Union und SPD hat die Bundesregierung Ende Februar 2026 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes präsentiert. Künftig soll das als „Heizungshammer“ bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz, das erstmals unter Angela Merkel beschlossen worden war, in ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) überführt werden. Für Verbraucher:innen und den Klimaschutz bringt das geplante Gesetz viele Änderungen mit sich. Wir fassen sie zusammen.
Die Historie des Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Ursprünglich hat das Kabinett unter Angela Merkel als Bundeskanzlerin 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) entworfen und verabschiedet. Ziel war und ist es, mit dem Gesetz die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz dann novelliert und unter anderem die sogenannte 65-Prozent-Regel eingeführt. Auch muss das GEG genauso wie das neue GMG die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (englisch: Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) erfüllen.
Union und SPD verständigten sich 2025 im Koalitionsvertrag dann auf eine erneute GEG-Reform, die das Gesetz wieder technologieoffener machen sollte. Eine Kernbotschaft dieser neuen GMG-Novelle ist, dass die Bürger:innen neben Wärmepumpen weiter fossile Öl- und Gasheizungen einbauen können sollen. Daran gibt es viel Kritik. Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) kritisiert, der Name sei leider nicht Programm: Gebäude würden mit dem geplanten GMG nicht modernisiert. Vielmehr sende die Bundesregierung das Signal: Weitermachen wie bisher.
Ab wann gilt nun das GMG? Gesetz soll ab Juli 2026 in Kraft treten.
Die Fraktionen von Union und SPD haben Ende Februar 2026 ein fünfseitiges Eckpunkte-Papier vorgelegt. Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli 2026 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Wie die Eckpunkte dieses Gesetzes dann final aussehen, kristallisieren sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren heraus.
Was passiert mit der Förderung für Wärmepumpen?
Wer einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt sein. Wer also eine Wärmepumpe im Bestand anschaffen möchte, kann weiter auf die Förderung über die KfW-Bank setzen. Und auch im Neubau gibt es weiterhin Förderzuschüsse.
Alles zur Wärmepumpen-FörderungWie es mit der 65-Prozent-Regelung beim Heizen weitergeht.
Den Plänen von Union und SPD zufolge soll künftig eine “Biotreppe” und ene „Grüngasquote“ die 65-Prozent-Regelung für neue Heizungen ersetzen.
Mit grünen Gasen ist zum Beispiel Biomethan oder grüner Wasserstoff gemeint, der mit Ökostrom erzeugt wird. Ob die Kapazitäten ausreichen, um Millionen Haushalte mit Grüngas zu versorgen, bezweifeln Fachleute und Verbände. Selbst, wenn die Zahl an Gasheizung perspektivisch sinkt, haben wir davon noch viele Millionen im Baubestand. Und für die braucht es eine bezahlbare Lösung. Kommt es zu Engpässen in der Verfügbarkeit grüner Gase steigen die Kosten, so die Befürchtung vieler Kritiker. Nach Berechnungen des Energie-Fachmagazins ZfK, basierend auf Angaben des BDEW wurden in Deutschland 2025 rund zehn Terawattstunden (TWh) Biogas ins Netz gespeist. Das waren etwa 1,2 % des Gasverbrauchs in Deutschland.
Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellt sich außerdem die Frage, ob das geplante GMG mit den Klimazielen vereinbar ist. „Die jetzt beschlossene Abschaffung der 65-Prozent-Anforderung birgt die Gefahr, dass die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Geschäftsführung. Der BDEW moniert weiter: “Kritisch sehen wir insbesondere, dass weiterhin Gas- und sogar Ölheizungen mit zunächst nur relativ geringen Bio-Anteilen eingebaut werden können.”
Ab 2028 soll eine „Grüngasquote“ bzw. „Grünölquote” für Energieversorger gelten.
Zusätzlich zu den Vorgaben für Hausbesitzende nimmt die Regierung die Energieversorger in die Pflicht. Lieferanten von Erdgas und Heizöl müssen ab 2028 eine Grüngas- bzw. Grünölquote erfüllen. Diese startet bei bis zu einem Prozent und soll schrittweise steigen. Dass die Quote 2028 nur bei einem Prozent liegen soll, haben Klimaschützer scharf kritisiert, da so die Klimaschutz-Ziele im Gebäudesektor nicht einzuhalten seien. Auch ist die EIn-Prozent-Vorgabe wie weiter oben dargestellt, einfach zu erreichen bzw. sie ist theoretisch bereits 2025 erreicht worden.
An wen sich die „Grüngasquote“ und die Biotreppe direkt richten, was sie bedeuten und wie sie zusammenlaufen, dazu stehen im Eckpunktepapier der Bundesregierung folgende Hinweise:
- Gas- und Ölheizungen müssen laut den Plänen von Union und SPD mit einem jährlich wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden.
- Wer ab 2029 eine neue Gasheizung einbaut, muss diese mit Gas versorgen, das gewisse Beimischungsquoten erfüllt. Für 2029 sollen zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan verpflichtend sein.
- Diese Quote soll bis 2040 in drei Schritten steigen, bekannt als sogenannte Bio-Treppe. Die exakten Abstufungen dieser „Treppe“ bis zum stehen noch nicht fest.
- Außerdem sollen die Gasversorger mit der sogenannten „Grüngasquote“ und “Grünheizölquote” verpflichtet werden, ihr Gasportfolio immer grüner zu machen. Starten soll dies wiederum 2028 mit einer Quote von bis zu einem Prozent.
- Für den klimafreundlichen Brennstoffanteil soll der CO2-Preis dann entfallen.
Gut zu wissen: Die Grüngasquote soll auf die Biotreppe auf die Grüngasquote angerechnet werden. Sprich, wenn man 2029 als Haushalt zehn Prozent durch die Biotreppe erfüllen muss und die Grüngasquote bei einem Prozent liegt, muss der Kunde eine Gastarif mit Beimischungsquote von mindestens neun Prozent nutzen. Das soll im Rahmen der regelmäßigen Abgasprüfung bei Gasheizungen durch den Schornsteinfeger geprüft werden.
Wird die Gasheizung zur Kostenfalle?Effizient und günstig heizen mit Wärmepumpe.
Wärmepumpen haben 2025 einen Absatz-Boom erlebt, laut Bundesverband Wärmepumpe (BWP) wurden rund 300.000 Wärmepumpen verkauft. Neben der staatlichen Förderung ist für viele vor allem die hohe Effizienz von elektrischen Wärmepumpen entscheidend. Fossile Heizungen haben nicht nur geringere Wirkungsgrade als Wärmepumpen, sondern sind und werden aufgrund der CO2-Abgabe auch immer teurer im Betrieb. Dazu kommen bei Öl- und Gasheizungen geopolitische Risiken aufgrund von Öl- und Gasimporten.
Mehr zum steigenden CO2-PreisSo oder so solltest du dir vor dem Einbau einer neuen Heizung eine fachliche Beratung einholen, damit du Kosten und Risiken einschätzen kannst.
Wie werden Mieter:innen vor hohen Kosten geschützt?
Für Mieter:innen, die keinen Einfluss haben auf die Heizung in ihrer Wohnung, soll es einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geben – dazu stehen im Papier der Bundesregierung aber bislang (Stand: 25. Februar) keine Details.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das Gebäudemodernisierungsgesetz als klimapolitischen Rückschritt und verweist auf die brisante Situation für Mieter:innen. „Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können. Sie tragen die steigenden Gaspreise und Netzgebühren“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt sogar eine Untersuchung des nicht gerade ökologisch angehauchten Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Es warnt zusammen mit dem Wuppertal Institut vor steigenden Energiepreisen, die vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen massiv belasten könnte.
Tipp für Mieter: Seit 2023 sind Vermietende und Mietende per Gesetz verpflichtet, sich die Kosten für den CO2-Preis beim Heizen aufzuteilen. Das passiert normalerweise automatisch über die Nebenkostenabrechnung. Die gute Nachricht für Mieter:innen: Je schlechter dein Wohngebäude gedämmt ist, desto höher ist der Kostenanteil für den Vermieter. Mehr dazu liest du hier.
Grüne Gase nur begrenzt verfügbar: Preisdruck dürfte zunehmen.
Ein zentraler Fokus der GMG-Novelle liegt auf grünen Gasen und Brennstoffen wie Biogas, Biomethan und Wasserstoff in jeglichen Formen. Hier liegt aber auch die Problematik. Es gibt nur sehr begrenzte Mengen grüner Gase und die hätte die Industrie auch gerne für solche Prozesse, die nicht elektrifiziert werden können, berichtet der Deutschlandfunk. So schnell ändert sich daran auch nichts. Es gibt somit Experten zufolge eine sehr hohe Konkurrenz um die raren grünen Gase. Hier könnte es künftig einen Preisdruck geben, der diejenigen Haushalte, die mit Gas oder Öl heizen, stark belasten wird und der auch die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität hemmen werde.









