Berechne deine Energiekosten mit Strom- und Gaspreisbremse.

INFO: Die Strom- und Gaspreisbremsen enden zum 31.12.2023. Dass eine ursprünglich geplante Verlängerung bis ins Frühjahr nicht erfolgt, liegt in der Finanzierung der Preisbremsen begründet, die über den zum Jahresende auslaufenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erfolgte. Wie dein monatlicher Abschlag mit der Preisbremse 2023 sinkt, findest du hier heraus. Und mit Polarstern gibt's eine große Portion Impact dazu. Zusammen verändern wir mit Energie die Welt. Wirklich.

Geschätzter Jahresverbrauch

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Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse.

  • Wo finde ich die Angaben zum Ausfüllen des Entlastungsrechners?

    Am einfachsten ist es, wenn du für die Angabe des Jahresverbrauchs deine letzte Jahresabrechnung nimmst. Und deinen aktuellen Arbeits- und Grundpreis findest du auf der letzten Preisanpassung deines Energieversorgers.

    Und was kommt bei raus, wenn du zu Polarstern wechselst? Probier's aus. Hier geht's zum Tarifrechner.

    Und sonst noch? Da gibt's noch ne ganze Menge, für das Klima, für die faire Energiewende und einen lebenswerten Planeten – auch in Zukunft. Mit unserem Impact-Rechner erfährst du mehr.

  • Welcher Jahresverbrauch wird zur Berechnung der Entlastung verwendet?

    Die meisten privaten Haushalte und viele Gewerbebetriebe werden nach dem Standardlastprofil (SLP) bilanziert. Um die Entlastung durch die Strom- oder Gaspreisbremse zu berechnen, erhalten wir für diese Kund:innen eine Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers, an die wir bei der Entlastungsberechnung gebunden sind.

    Hast du einen so genannten RLM-Zähler, also erfolgt eine registrierende Leistungsmessung, basiert die Entlastungsberechnung auf deinem Verbrauch des Kalenderjahres 2021 an diesem Zähler.

    Für neue Entnahmestellen, die nach dem 1. Januar 2021 eingerichtet wurden, wird der anzusetzende Jahresverbrauch durch den Netzbetreiber anhand der ihm vorliegenden Informationen geschätzt. Diese Schätzung erfolgt auf Basis des ältesten vorliegenden 12-Monatszeitraums. Wenn noch kein voller 12-Monatszeitraum vorliegt, dann werden die bestehenden Monatsverbräuche auf 12 Monate hochgerechnet. Wichtig aber: Solange noch keine drei vollständigen Monatsverbräuche vorliegen, wird gemäß des Strom- und Gaspreisdeckels keine Entlastung gewährt.

  • Wenn Strom- und Gaspreisdeckel gelten, lohnt sich dann überhaupt noch das Energiesparen?

    Ja, und zwar sogar nochmal mehr. Denn du bekommst 80 % deines prognostizierten Jahresbedarfs gedeckelt auf 40 Cent je Kilowattstunde und die restlichen 20 % deines Jahresverbrauchs zu den Tarifkosten deines geltenden Versorgungsvertrags.

    Wenn du nun zum Beispiel deinen Jahresverbrauch um 20 % reduzierst, dann musst du gar keinen Verbrauch zu den höheren Tarifkosten zahlen.

    Und nicht vergessen: Wenn du Energie sparst, gibt's am Ende – wie sonst auch – noch eine Gutschrift. Sie berechnet sich wie folgt: dein geschätzter Jahresverbrauch (auf dem deine monatlichen Abschläge basieren) x deine Energieeinsparung in Prozent x Arbeitspreis deines geltenden Versorgungsvertrags.

    Hinweis für Extremfälle und um Missbrauch vorzubeugen: Negative Gesamtrechnungsbeträge, also eine Auszahlung, die über die Rückzahlung der Abschläge hinaus geht, sind laut Gesetz ausgeschlossen. Das heißt also: Man bekommt nicht mehr zurück als man tatsächlich für seinen Stromverbrauch bezahlt hat.

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Energie ist der Schlüssel für eine lebenswerte Zukunft. Eine faire Energiewende heißt für uns: Sie muss das Klima und die Ressourcen schützen – und allen Vorteile bieten. Mit dem Ausbau dezentraler Ökokraftwerke bringen wir die Energiewende direkt zu den Menschen. Dabei steht für uns bei all unserem Handeln das Gemeinwohl an erster Stelle. Ökologische, soziale und ökonomische Ziele müssen im Einklang sein. Das wird auch extern geprüft und zertifiziert, etwa durch die Gemeinwohl-Ökonomie.

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Wenn du zu Polarstern wechselst, unterstützt du den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und weltweit. Wir sind überzeugt: Energiewende und Klimaschutz müssen Grenzen überschreiten, um erfolgreich zu sein. Mit jeder Kilowattstunde, die du brauchst, investieren wir zusätzlich Geld in den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie 20 Euro pro Kund:in und Jahr in Energiewende-Initiativen in Madagaskar und Kambodscha. Dein Wechsel zu Polarstern hier, ist der Anfang dort.

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Alles, was du noch zur Preisbremse wissen willst.

  • Was ist die Strompreisbremse? Was ist die Gaspreisbremse?

    Die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse entlasten Haushalte und Unternehmen mit ihren hohen Energiepreisen. Schließlich wird ein Großteil des prognostizierten Jahresverbrauchs preislich gedeckelt. Trotz der Preisbremsen lohnt es sich weiterhin, Energie zu sparen. Zum einen wird nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert und zum anderen erhalten Verbraucher:innen durch die erzielten Einsparungen mit der nächsten Jahresabrechnung dann eine weitere Rückerstattung.

  • Wie viel Geld spare ich mit der Strom- und Gaspreisbremse?

    Als klassischer Haushaltskunde (bilanziert durch den Netzbetreiber nach dem Standardlastprofil) zahlst du bei Strom 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 % deines Verbrauchs und für die restlichen Energiebedarf (also die restlichen 20 %) fällt der Arbeitspreis deines aktuelles Versorgungsvertrags mit uns an.

    Beziehst du Wirklich Ökogas bei uns, zahlst du 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 % deines Verbrauchs und für die restlichen Energiebedarf (also die 20 %) fällt der Arbeitspreis deines aktuelles Versorgungsvertrags mit uns an.

    Hinweis: Wenn du verglichen zum Vorjahr Energie sparst, rechnet es sich richtig. Du bekommst dann eine zusätzliche Entlastungs-Gutschrift.

    Beispiel zur Strompreisbremse:

    • Vierköpfige Familie
    • Stromverbrauch 4.500 kWh im Jahr
    • Bisheriger Strompreis bei 30 ct/kWh
    • Aktueller Strompreis: 52 ct/kWh
    • Monatlicher Abschlag früher: 1.350 Euro zzgl. Grundpreis
    • Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse: 2.340 Euro zzgl. Grundpreis
    • Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse: 1.908 Euro zzgl. Grundpreis
    • Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: 468 Euro
    • Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: 702 Euro
  • Wie lange gilt der Preisdeckel?

    Strom- und Gaspreisbremsen gelten ab 01.03.2023. Die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend in gleichem Umfang ab März verrechnet.

    Die Strom- und Gaspreisbremsen endeten zum 31.12.2023. Dass eine ursprünglich geplante Verlängerung bis ins Frühjahr nicht erfolgt, liegt in der Finanzierung der Preisbremsen begründet, die über den zum Jahresende auslaufenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erfolgte.