Berechne deine Energiekosten mit Strom- und Gaspreisbremse.
Dein Energiepreis ist dieses Jahr vermutlich niedriger, als du denkst. Denn dein Strom- und Gaspreis sind gedeckelt – und fürs Energie sparen wirst du belohnt. Wie dein monatlicher Abschlag mit der Preisbremse sinkt, findest du hier heraus. Und mit Polarstern gibt's eine große Portion Impact dazu. Zusammen verändern wir mit Energie die Welt. Wirklich.
Wo finde ich die Angaben zum Ausfüllen des Entlastungsrechners?
Am einfachsten ist es, wenn du für die Angabe des Jahresverbrauchs deine letzte Jahresabrechnung nimmst. Und deinen aktuellen Arbeits- und Grundpreis findest du auf der letzten Preisanpassung deines Energieversorgers.
Und was kommt bei raus, wenn du zu Polarstern wechselst? Probier's aus. Hier geht's zum Tarifrechner.
Und sonst noch? Da gibt's noch ne ganze Menge, für das Klima, für die faire Energiewende und einen lebenswerten Planeten – auch in Zukunft. Mit unserem Impact-Rechner erfährst du mehr.
Welcher Jahresverbrauch wird zur Berechnung der Entlastung verwendet?
Die meisten privaten Haushalte und viele Gewerbebetriebe werden nach dem Standardlastprofil (SLP) bilanziert. Um die Entlastung durch die Strom- oder Gaspreisbremse zu berechnen, erhalten wir für diese Kund:innen eine Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers, an die wir bei der Entlastungsberechnung gebunden sind.
Hast du einen so genannten RLM-Zähler, also erfolgt eine registrierende Leistungsmessung, basiert die Entlastungsberechnung auf deinem Verbrauch des Kalenderjahres 2021 an diesem Zähler.
Für neue Entnahmestellen, die nach dem 1. Januar 2021 eingerichtet wurden, wird der anzusetzende Jahresverbrauch durch den Netzbetreiber anhand der ihm vorliegenden Informationen geschätzt. Diese Schätzung erfolgt auf Basis des ältesten vorliegenden 12-Monatszeitraums. Wenn noch kein voller 12-Monatszeitraum vorliegt, dann werden die bestehenden Monatsverbräuche auf 12 Monate hochgerechnet. Wichtig aber: Solange noch keine drei vollständigen Monatsverbräuche vorliegen, wird gemäß des Strom- und Gaspreisdeckels keine Entlastung gewährt.
Wenn Strom- und Gaspreisdeckel gelten, lohnt sich dann überhaupt noch das Energiesparen?
Ja, und zwar sogar nochmal mehr. Denn du bekommst 80 % deines prognostizierten Jahresbedarfs gedeckelt auf 40 Cent je Kilowattstunde und die restlichen 20 % deines Jahresverbrauchs zu den Tarifkosten deines geltenden Versorgungsvertrags.
Wenn du nun zum Beispiel deinen Jahresverbrauch um 20 % reduzierst, dann musst du gar keinen Verbrauch zu den höheren Tarifkosten zahlen.
Und nicht vergessen: Wenn du Energie sparst, gibt's am Ende – wie sonst auch – noch eine Gutschrift. Sie berechnet sich wie folgt: dein geschätzter Jahresverbrauch (auf dem deine monatlichen Abschläge basieren) x deine Energieeinsparung in Prozent x Arbeitspreis deines geltenden Versorgungsvertrags.
Hinweis für Extremfälle und um Missbrauch vorzubeugen: Negative Gesamtrechnungsbeträge, also eine Auszahlung, die über die Rückzahlung der Abschläge hinaus geht, sind laut Gesetz ausgeschlossen. Das heißt also: Man bekommt nicht mehr zurück als man tatsächlich für seinen Stromverbrauch bezahlt hat.
Kann ich meinen Energieversorger 2023 wechseln? Wie hoch ist dann die Entlastung?
Na klar kannst du auch 2023 deinen Stromversorger oder deinen Gasversorger wechseln. Bei der Entlastungsberechnung müssen wir uns am Ende an der bisher zu diesem Zähler erfolgten Entlastungsberechnung orientieren. Also greifen wir auch hier auf die Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers zurück. Bei der Entlastungsberechnung ändert sich bei einem Wechsel also der Arbeitspreis deines Energieversorgungsvertrags, aber die Preisbremse an sich, wirkt auch nach dem Wechsel.
Weitere Fragen und Antworten findest du in unserem FAQ-Bereich unter Energiekrise-Hilfen.
Tonnen CO2 eingespart.
Menschen unterstützt.
Haushalte mit Mieterstrom.
Was ist die Strompreisbremse? Was ist die Gaspreisbremse?
Die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse entlasten Haushalte und Unternehmen mit ihren hohen Energiepreisen. Schließlich wird ein Großteil des prognostizierten Jahresverbrauchs preislich gedeckelt. Trotz der Preisbremsen lohnt es sich weiterhin, Energie zu sparen. Zum einen wird nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert und zum anderen erhalten Verbraucher:innen durch die erzielten Einsparungen mit der nächsten Jahresabrechnung dann eine weitere Rückerstattung.
Wie viel Geld spare ich mit der Strom- und Gaspreisbremse?
Als klassischer Haushaltskunde (bilanziert durch den Netzbetreiber nach dem Standardlastprofil) zahlst du bei Strom 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 % deines Verbrauchs und für die restlichen Energiebedarf (also die restlichen 20 %) fällt der Arbeitspreis deines aktuelles Versorgungsvertrags mit uns an.
Beziehst du Wirklich Ökogas bei uns, zahlst du 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 % deines Verbrauchs und für die restlichen Energiebedarf (also die 20 %) fällt der Arbeitspreis deines aktuelles Versorgungsvertrags mit uns an.
Hinweis: Wenn du verglichen zum Vorjahr Energie sparst, rechnet es sich richtig. Du bekommst dann eine zusätzliche Entlastungs-Gutschrift.
Beispiel zur Strompreisbremse:
Wie lange gilt der Preisdeckel?
Strom- und Gaspreisbremsen gelten ab 1. März 2023. Die Monate Januar und Februar werden rückwirkend in gleichem Umfang ab März verrechnet.
Die Entlastung soll bis einschließlich April 2024 gezahlt werden, so der Plan der Bundesregierung. Weil der EU-Beihilferahmen bisher nur bis Dezember 2023 gilt, kann die Verlängerung über den Dezember 2023 hinaus erst später durch eine Verordnung erfolgen, sobald und sofern der EU-Beihilferahmen verlängert wird.