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Häufige Fragen zur Mieterstrom-Anmeldung.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Du findest sie auf dem Übergabeprotokoll, das du beim Einzug bekommst oder auf der letzten Stromrechnung, wenn du schon länger in der Wohnung wohnst. Ansonsten kannst du auch selbst bzw. mithilfe einer:s Hausmeister:in nachschauen.
Typischerweise sind die Stromzähler im Keller, in deiner Wohnung oder im Treppenhaus. In Mehrparteienhäusern gibt es einen eigenen Zählerraum. Dein Zähler ist mit deiner Wohnungsnummer oder deinem Namen gekennzeichnet und eindeutig deiner Wohneinheit zugeordnet.
Die Zählernummer findest du dann entweder unter – oder über dem Strichcode. Bei einem analogen Zähler kannst du die Zählernummer ganz leicht vom Zählerstand unterscheiden: Der Zählerstand besteht aus aneinandergereihten Zahlenrädchen. Diese Nummer ist also NICHT die Zählernummer. Vor der Zählernummer steht meist „Eigentum“, „Eigentum der Stadtwerke xyz“, „Nr.“ oder „No“.
Im Zweifel kannst du uns auch ein Foto von deinem Zähler schicken, dann finden wir gemeinsam deine Zählernummer heraus.
Ich weiß meinen Jahresverbrauch nicht. Was soll ich im Formular angeben?
Am besten nimmst du als Richtwert den Jahresverbrauch deiner letzten Strom-Jahresabrechnung, egal bei welchem Energieversorger du warst. Wenn dir diese Rechnung nicht vorliegt, nimmst du am besten folgende Faustformel für das Online-Formular:
Personenanzahl | Verbrauch |
---|---|
1 Person | 1.300 kWh |
2 Personen | 2.400 kWh |
3 Personen | 3.000 kWh |
4 Personen | 3.500 kWh |
Gut zu wissen: Am Ende zahlst du immer nur das, was du wirklich verbrauchst. Wenn du mehr verbrauchst als du geschätzt hast, musst du das am Jahresende nachzahlen. Verbrauchst du weniger, bekommst du eine Gutschrift.
Wie schnell wird meine Mieterstrom-Anmeldung bearbeitet?
Die Bearbeitung dauert im Falle des Bezugs einer Neubauwohnung rund 1 bis 2 Wochen, im Bestandsgebäude ist es etwas länger. In jedem Fall hörst du wie gesagt nach dem Abschicken des Online-Formulars wieder von uns mit einer Lieferbestätigung, sobald der Termin zum Start deiner Mieterstrom-Versorgung feststeht.
Gut zu wissen: Deine Stromversorgung ist gesetzlich gesichert, das heißt, du hast in deiner Wohnung stets Strom.
Gibt es eine Kündigungsfrist bei Wirklich Mieterstrom?
Wenn du ausziehst, kannst du ganz einfach bei uns kündigen – selbst wenn du bereits ausgezogen bist geht das noch rückwirkend. Nach Übergabe der Wohnung an die vermietende Person / die Hausverwaltung schick uns an anmeldung@polarstern-energie.de das Übergabeprotokoll mit dem Zählerstand zum Übergabedatum als Foto oder PDF sowie eine Adresse, so dass wir dir die Schlussrechnung zuschicken können. Wir beenden den Vertrag dann zum nachgewiesenen Übergabedatum.
Wenn du weiterhin an deiner Adresse wohnst und zu einem anderen Versorger wechseln willst, handelt es sich in der Fachsprache um eine sogenannte Drittbelieferung. Dazu musst du dich in jedem Fall bei uns melden, damit wir dies umsetzen können. Der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter dauert meist mehrere Wochen bis Monate. Das liegt am nötigen Zählerwechsel und der Anmeldung beim Netzbetreiber.
Die Kündigung deines Vertrags mit uns kannst du am einfachsten einreichen über die verlinkte Seite oder in Textform per E-Mail oder per Fax an 089 35 64 78 380 bzw. Brief an Polarstern GmbH, Lindwurmstr. 88, 80337 München.
Wo melde ich mich, wenn ich Fragen zum Wirklich Mieterstrom-Tarif habe?
Du hast hier in den FAQs noch nicht deine Antwort gefunden. Dann melde dich bei unserem Mieterstrom-Kundenservice. Sie helfen dir sehr gerne weiter: anmeldung@polarstern-energie.de oder telefonisch unter 089 30 90 42 911 – montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.