Teilnahmebedingungen des „Kunden werben“-Programms von Polarstern
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir in diesem Dokument auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Wir nutzen das generische Maskulinum als neutrale grammatikalische Ausdrucksweise, die ausdrücklich alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten umfasst.
Präambel.
Im Rahmen des Programms empfehlen Kunden und Nicht-Kunden (nachfolgend „Werber“ genannt) die Ökostrom- und/oder Ökogas-Tarife der Polarstern GmbH (nachfolgend „Polarstern“ genannt) an Dritte. Hierzu stellt Polarstern auf seiner Weiterempfehlen-Seite dem Werber ein Empfehlungsformular zur Verfügung, über das er einen Empfehlungslink generieren kann, um diesen über einen persönlichen Kanal an den Empfehlungsempfänger (nachfolgend „Geworbener“ genannt) zu versenden. Der Geworbene kann über diesen Empfehlungslink (auch „Link“ genannt) auf die Website von Polarstern gelangen und dort einen Tarifvertrag abschließen.
1. Teilnahmebedingungen.
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme, den Empfangder Prämie sowie die rechtlichen Beziehungen für die Kundenwerbung von Polarstern zwischen dem Werber bzw. Geworbenen und Polarstern.„Kunden werben“ ist ein Programm der Polarstern GmbH wonach Werber durch die Anwerbung weiterer KundenPrämien oder Gutschriften erhalten können. Auchder Geworbene kann eine Gutschrift für den Vertragsabschluss erhalten, sofern dies auf der Weiterempfehlen-Seite ausgewiesen wird.
Mit der Teilnahme an„Kunden werben“ akzeptiert der Teilnehmer die ausschließliche Geltung der folgenden Teilnahmebedingungen.
2. Allgemeines.
a) Die sonstige Vertragsbeziehung zum Kunden und die insoweit geltenden Regelungen zwischen Polarstern und ihm als Werber (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen) bleiben unberührt und gelten neben diesen Teilnahmebedingungen.
b) Durch die Vermittlung des Geworbenen wird weder ein Makler- noch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Werber und Polarstern begründet. Der Werber ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen und auf Rechnung von Polarstern rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
c) Im Falle eines Vertragsabschlusses des Geworbenen kommt der Vertrag über die diesbezügliche Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem Geworbenen und Polarstern zustande.
3. Teilnahmevoraussetzungen.
Zur Teilnahme am „Kunden werben”-Programm ist jeder Kunde und Nicht-Kunde von Polarstern berechtigt, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Der Werbende muss eine natürliche und nicht unternehmerisch tätige Person sein. Er muss zum Zeitpunkt der Werbung das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Teilnahme über Vermittlerportale ist untersagt. Vertriebspartner von Polarstern dürfen nicht teilnehmen. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen, auch zwischen Personen innerhalb eines Haushalts. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.
4. Ablauf der Kundenwerbung.
a) Der Werber erstellt auf der Polarstern-Seite einen persönlichen Empfehlungslink. Dieser Link kann optional mit einem Textvorschlag an den Geworbenen versendet werden. Der Textvorschlag ist editierbar. Die Versendung des Links an den Geworbenen erfolgt über einen persönlichen Kanal des Werbers, wie z. B. über den persönlichen E-Mail- oder einen Messenger-Account.
b) Der Link enthält einen persönlichen Code ohne personenbezogene Daten, durch den der Werber identifiziert werden kann. Nach Belieferungsbeginn des Tarifvertrags, den der Geworbene über den Link oder mit Eingabe des Werber-Codes im Bestellformular erstellt hat, erhält der Werber eine E-Mail.
- Werber, die nicht Polarstern-Kunden sind, erhalten in dieser Mail einen Link zur Abfrage der Kontakt- und Bankdaten über ein Formular. Diese Daten sind zur Auszahlung der Prämie auf das Bankkonto des Werbers notwendig.
- Werber, die Kunden mit einem aktiven Vertrag bei Polarstern sind, erhalten die Prämie nicht ausgezahlt. Die E-Mail informiert den Werber, dass die Prämie als Gutschrift auf der nächsten Jahresrechnung von Polarstern verrechnet wird. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung der Prämie an Kunden.
5. Erfolgreiche Empfehlung.
Eine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- das Empfehlungsformular von Polarstern wurde für die Empfehlung genutzt oder die Vertragsbestellung ist eindeutig auf den Werber zurückzuführen,
- die Vertragsbestellung ist über den Empfehlungslink oder unter Angabe des vom Werber generierten persönlichen Codes erfolgt,
- der Geworbene ist weder ein bestehender noch ehemaliger Kunde von Polarstern,
- der Neuvertrag wurde nicht widerrufen oder storniert,
- der Neuvertrag ist in Belieferung durch Polarstern gegangen,
- die Empfehlung kommt unter Beachtung der sich aus den Teilnahmebedingungen ergebenen Pflichten zustande,
- der Werber ist nicht gleichzeitig Geworbener(ein über eine solche Eigenempfehlung abgeschlossener Vertrag ist nicht prämienfähig).
Polarstern entscheidet allein über die Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit dem Geworbenen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zum Geworbenen aufgrund der Teilnahme an „Kunden werben“. Sofern keine Geschäftsbeziehung zwischen dem Geworbenen und Polarstern zustande kommt, besteht für den Werber kein Anspruch auf die Prämie. Der Grund für das Nichtzustandekommen der Geschäftsbeziehung ist dabei nicht relevant.
6. Pflichten des Werbers.
a) Der Werber nutzt das Empfehlungsformular für die Erstellung des Empfehlungslinks.
b) Der Werber gibt den Code nur an ihm bekannte Personen weiter. Das anonyme Verbreiten des Links oder Codes auf Gutschein-/ Rabatt-Plattformen oder anderen öffentlich zugänglichen Seiten oder Netzwerken ist ausdrücklich nicht erlaubt.
c) Der Werber ist verpflichtet, vor Versenden des Links sicherzustellen, dass der Geworbene mit dem Empfang der Empfehlung und den Informationen zu Polarstern einverstanden ist. Das Einverständnis des Geworbenen muss sich insbesondere ausdrücklich auf den Erhalt der Empfehlung im Rahmen des Programms beziehen.
d) Der Geworbene ist davon in Kenntnis zu setzen, dass Polarstern dem Werber im Falle des erfolgreichen Produktabschlusses eine Prämie gewährt.
e) Der Werber tritt nur als persönlicher, privater Werber auf. Die Einschaltung Dritter oder eine hauptberufliche, geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung des Programms ist dem Werber nicht gestattet.
f) Der Werber ist bei allen Empfehlungen verpflichtet, sich so zu verhalten, dass in keiner Weise, insbesondere durch die Äußerung von Werturteilen oder Behauptungen der Ruf, die Werbefähigkeit oder das Ansehen von Polarstern beeinträchtigt werden könnte.
g) Im Übrigen ist der Werber verpflichtet, sich über alle geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Für die wertneutrale Erteilung der Empfehlung an den Geworbenen ist allein der Werber aufgrund der persönlichen Weitergabe verantwortlich und nicht Polarstern.
7. Prämien und Gewährleistung.
a) Der Werber hat nach erfolgreicher Empfehlung einen Anspruch auf eine Prämie gegen Polarstern. Der Werber wird von Polarstern per E-Mail über eine erfolgreiche Empfehlung informiert.
b) Eine Barauszahlung der Prämie an Polarstern-Kunden ist nicht möglich. Kunden mit einem aktiven Polarstern-Vertrag erhalten die Prämie in Form einer Gutschrift auf die nächste Jahresrechnung.
c) Nicht-Kunden erhalten die Prämie per Überweisung innerhalb von vier bis sechs Wochen nach erfolgreicher Empfehlung, sofern Polarstern die korrekten Bankdaten erhalten hat. Im Einzelfall können bis zur Auszahlung der Prämie bis zu zwölf Monate vergehen, etwa wenn der Geworbene noch vertraglich bei einem anderen Versorger gebunden ist und daher nicht eher von Polarstern beliefert werden kann.
d) Sofern der Werber die Prämie nicht erhalten hat, kann sich der Werber nach erfolgreicher Empfehlung per E-Mail an hallo@polarstern-energie.de wenden. Für die Prüfung des Prämienanspruchs ist die Angabe der Empfehlungslinks oder Codes der verwendeten Empfehlung des Werbers sowie der Name, Vorname und die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Geworbenen erforderlich.
e) Polarstern behält sich vor, die Prämien jederzeit im Hinblick auf Prämienwert und/oder Art der Prämie anzupassen. Für die Höhe und die zur Auswahl stehenden Prämien sind die zum Zeitpunkt der Bestellung bei Polarstern auf der Weiterempfehlen-Seite kommunizierten Prämien maßgeblich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Prämie. Polarstern jederzeit berechtigt ist, dass Empfehlungsprogramm ohne vorherige Ankündigung zu stoppen bzw. zu beenden.
8. Ausschluss vom „Kunden werben”-Programm.
Bei einem vom Werber zu vertretendem Missbrauch des „Kunden werben“-Programms behält sich Polarstern vor, die Prämie zu verweigern, ersatzlos zu streichen bzw. zurückzufordern. Ein solcher Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Werber „Kunden werben“ vertragswidrig nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer oder zu gewerblichen Zwecken nutzt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Werber gegen die Pflichten aus Ziffer 5 oder Ziffer 6 verstößt oder er bei der Werbung von Geworbenen lauterkeitsrechtlich unzulässige Methoden anwendet, wie z. B. irreführende, belästigende oder unzulässig vergleichende Werbung oder auf den Geworbenen Druck ausübt, um ihn zum Produktabschluss zu bewegen und sich selbst eine Prämie zu sichern.
9. Datenschutzhinweise.
Zur Durchführung des „Kunden werben“-Programms verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten des Werbers und ggfs. des Geworbenen, die wir im Zusammenhang mit der Empfehlung erhoben haben, nämlich Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse. Bei Prämienauszahlung auf das Bankkonto des Werbers verarbeiten wir zusätzlich die Postanschrift und die IBAN. Zudem verarbeiten wir die Information, dass der Werber einen bestimmten Kunden geworben hat. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des „Kunden werben“-Programms (gem. Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO) und ist hierfür erforderlich, da eine Teilnahme sonst nicht möglich ist.
10. Schlussbestimmungen.
a) Es gilt die zum Zeitpunkt der Kundenwerbung jeweils gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kundenwerbung ist die Versendung des Links an den Geworbenen.
b) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis: Durch Empfehlungsprogramme gewährte Prämien können steuerliche Auswirkungen für den Werber haben. Wenn eine natürliche Person jemanden empfiehlt und eine Belohnung (z. B. Bargeld oder Gutschrift) erhält, gilt der Wert dieser Belohnung im Allgemeinen als steuerpflichtiges Einkommen.
Stand: Juli 2025