Fragen und Antworten zu

  • Wie hoch sind der Strom- und der Gaspreisdeckel?

    UPDATE: Die Strom- und Gaspreisbremsen enden zum 31.12.2023. Dass eine ursprünglich geplante Verlängerung bis ins Frühjahr nicht erfolgt, liegt in der Finanzierung der Preisbremsen begründet, die über den zum Jahresende auslaufenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erfolgte.

    Der Strompreisdeckel, auch Strompreisbremse genannt, liegt für klassische Haushaltskund:innen und Gewerbe (bilanziert vom Netzbetreiber nach dem Standardlastprofil – SLP) bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Dieser Preisdeckel gilt für ein Grundkontingent von 80 % des vom zuständigen Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs – daran sind wir als Energieversorger bei der Berechnung der Entlastung gebunden.

    Beim Gas liegt der Deckel, auch Gaspreisbremse genannt, für klassische Haushaltskunden und Gewerbe (bilanziert vom Netzbetreiber nach dem Standardlastprofil – SLP) bei 12 Cent pro Kilowattstunde – ebenfalls für ein Grundkontingent von 80 % des Jahresverbrauchs.

    Für Industrieunternehmen und andere Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh Strom werden andere Werte zugrunde gelegt. Der gedeckelte Strompreis liegt bei 13 ct/kWh netto, d.h. es kommen noch Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile hinzu. Die Entlastung wird für 70 % des prognostizierten Verbrauchs gewährt und unabhängig von den tatsächlichen Verbräuchen ausgezahlt, so dass auch hier ein hoher Energiespar-Anreiz gegeben ist. Bei einem Gasverbrauch über 1,5 Millionen kWh gilt ein Netto-Arbeitspreis von 7 Cent/kWh.

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  • Wie erhältst du die Entlastung durch die Strom- und Gaspreisbremse?

    Du musst in der Regel nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt über deinen Energieversorger wie Polarstern automatisch. Das heißt, du erhältst seit dem 1. März 2023 von uns quasi eine monatliche Gutschrift. Dadurch sinken dann seit März 2023 deine monatlichen Abschläge um den Entlastungsbetrag.

    Hinweis: Im März haben wir zudem auch die rückwirkenden Entlastungen für die Monate Januar und Februar 2023 verrechnet. Und zum 31.12.2023 enden die Strom- und Gaspreisbremsen.

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  • Wie hoch fällt die Entlastung mit Strom- und Gaspreisbremse aus (Beispiele)?

    UPDATE: Die Strom- und Gaspreisbremsen enden zum 31.12.2023.

    Als klassische:r Haushaltskund:in (bilanziert durch den Netzbetreiber nach dem Standardlastprofil) zahlst du bei Strom 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 % deines Verbrauchs und für die restlichen Energiebedarf (also die restlichen 20 %) fällt der Arbeitspreis deines aktuelles Versorgungsvertrags mit uns an.

    Beziehst du Wirklich Ökogas bei uns, zahlst du 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 % deines Verbrauchs und für die restlichen Energiebedarf (also die 20 %) fällt der Arbeitspreis deines aktuelles Versorgungsvertrags mit uns an.

    Hinweis: Wenn du verglichen zum Vorjahr Energie sparst, rechnet es sich richtig. Du bekommst dann eine zusätzliche Entlastungs-Gutschrift mit der nächsten Jahresabrechnung.

    Beispiel zur Strompreisbremse:

    • Vierköpfige Familie
    • Stromverbrauch 4.500 kWh im Jahr
    • Bisheriger Strompreis bei 30 ct/kWh
    • Aktueller Strompreis: 52 ct/kWh
    • Jahresabschlag früher: 1.350 Euro zzgl. Grundpreis
    • Monatlicher Abschlag (ohne Grundpreis) neu ohne Strompreisbremse: 195 Euro zzgl. Grundpreis
    • Monatlicher Abschlag (ohne Grundpreis) neu mit Strompreisbremse: 159 Euro zzgl. Grundpreis
    • Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: 468 Euro
    • Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: 702 Euro

    Mit dem Polarstern Entlastungsrechner kannst du deine eigene Berechnung anstellen, wie hoch deine monatlichen Energiekosten mit Preisbremse sind und wie viel das Energiesparen auch finanziell bringt.

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  • Wo ist mein Zähler? Wo steht die Zählernummer?

    Damit wir dich erfolgreich von deinem alten Energieversorger abmelden können, brauchen wir deine Zählernummer. Du findest sie auf der letzten Stromrechnung deines bisherigen Energieversorgers oder auf dem Übergabeprotokoll, das du beim Einzug bekommen hast. Wenn du die Papiere gerade nicht parat hast, kannst du deine Zählernummer direkt von deinem Zähler ablesen.

    Dein Zähler ist im Keller, in deiner Wohnung oder im Treppenhaus. In Mehrparteienhäusern gibt es einen eigenen Zählerraum. Dein Zähler ist mit deiner Wohnungsnummer oder deinem Namen gekennzeichnet und eindeutig deiner Wohneinheit zugeordnet.

    Die Zählernummer findest du dann entweder unter – oder über dem Strichcode. Bei einem analogen Zähler kannst du die Zählernummer ganz leicht vom Zählerstand unterscheiden: Der Zählerstand besteht aus aneinandergereihten Zahlenrädchen. Diese Nummer ist also NICHT die Zählernummer. Vor der Zählernummer steht meist „Eigentum“, „Eigentum der Stadtwerke xyz“, „Nr.“ oder „No“.

    Gerne kannst du uns auch ein Foto von deinem Zähler schicken, dann finden wir gemeinsam deine Zählernummer heraus.

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  • Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

    Am schnellsten kannst du deinen Abschlag – egal wo du bist und wann du es machen willst – online im Kundenportal ändern. Natürlich kannst du es auch telefonisch unter 089 309 042 914 oder per E-Mail an abrechnung@service.polarstern-energie.de. Idealerweise informierst du uns auch kurz darüber, warum der Verbrauch in Zukunft höher oder niedriger ausfallen wird, dann können wir die Verbrauchsänderung gegenüber deinem örtlichen Netzbetreiber vertreten. Und willst du deinen Abschlag um mehr als 20 % senken, dann rufe oder maile uns am besten.

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Du erreichst uns telefonisch montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
Aus dem Festnetz zum Ortstarif unter 089 309 042 911 oder schreibe uns eine E-Mail an hallo@polarstern-energie.de.

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