Haus mit PV-Anlage

BEG 2024: Bundesförderung für effiziente Gebäude einfach erklärt.

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Bis 2045 will die Regierung einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Doch noch sind rund 75 % der Gebäude in Europa ineffizient. Deshalb unterstützt dich der Staat, wenn du in ein energieeffizientes Haus investierst. Die Förderungen zur Energieeffizienz sind in einem Programm zusammengefasst: der BEG. Was du fördern lassen kannst, wie hoch die Förderungen von KfW und BAFA sind und wie du an sie rankommst, erfährst du hier.

von Michael. - Lesezeit: 7 Minuten

Zu den Heistromtarifen

Die beste Zeit in Effizienz zu investieren, ist jetzt.

Wer selbst mit Immobilien zu tun hat oder ein eigenes Eigenheim besitzt, weiß längst, dass Klimaschutz etwas ist, das nicht nur CO2 spart, sondern auch Geld. Schließlich senkt eine Dämmung, eine neue Heiztechnik oder eine Heizungsoptimierung entscheidend den Heizenergieverbrauch und so die Kosten. So eine Investition muss man aber erstmal stemmen. Und das ist gar nicht so einfach, vor allem als Privatperson. Wenn aber niemand in die Effizienz investiert, kommt es zum Sanierungsstau und die Klimaziele rücken in noch weitere Ferne.

Bis 2045 will Deutschland einen möglichst klimaneutralen Gebäudebestand haben. Damit sich der Markt bewegt, fördert die Bundesregierung so ziemlich alles, was ein Gebäude energieeffizienter und klimafreundlicher macht. Von Neubauten über Photovoltaik bis zu effizienten Heizungssystemen wie Wärmepumpen.

Zuletzt gab es viel Unmut, weil gefragte Förderprogramme wie die des KfW-Effizienzhaus 40 und KfW-Effizienzhaus 40 Plus sowie der EE-Klasse für den Neubau eingestellt wurden. Die Nachfrage war so groß, dass die Fördertöpfe schnell erschöpft waren.

BEG-Förderung 2024: Diese Effizienz-Maßnahmen werden gefördert.

Bis 2021 gab es für diese Förderungen gleich mehrere Programme. Ein ziemlicher Salat an Anlaufstellen und Anträgen. Um die Sache zu vereinfachen, wurden die Programme zu einem gebündelt: der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Mit dem BEG reicht ein Antrag aus, um Förderangebote zu kombinieren. Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude ist dabei in vier Bereiche gegliedert. Alle Förderkredite können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

  • "Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden",
  • "Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden" sowie
  • "Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden"
  • "Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden"

Gut zu wissen: Seit September 2022 gibt's im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude eine neue Gebäude­kategorie, quasi für die Schwarzen Schafe: das „Worst Performing Building“ (WPB). Für die Sanierung eines solchen WPB zu einem Effizienz­haus oder einem Effizienz­gebäude erhältst du einen Extra-Tilgungs­zuschuss von 10 % über die KfW. Als Worst Performing Building wird ein Gebäude dann anerkannt, wenn es wegen des energetischen Standards zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört.

So ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgebaut.

So hoch ist die BEG-Förderung bei Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Die großen, systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Bei den Richtlinien für die systemische Förderung bleibt alles beim Alten, die Förderrichtlinien „BEG Wohngebäude“ und „BEG Nichtwohngebäude“ ändern sich nicht. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Was aber ist ein Effizienzhaus? Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus, dank der der Energiebedarf reduziert und Wärmeverlust verhindert wird. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude. Folgende Tabelle zeigt die genauen KfW-Fördersätze bei den unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen.

Tabelle: BEG-Förderung bei Sanierung von bestehenden Wohngebäuden zum Effizienzhaus.

EffizienzhausTilgungszuschuss in % je WohneinheitBetrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 4020 % von max. 120.000 Euro Kredit­betragbis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse25 % von max. 150.000 Euro Kredit­betragbis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 5515 % von max. 120.000 Euro Kredit­betragbis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse20 % von max. 150.000 Euro Kredit­betragbis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 7010 % von max. 120.000 Euro Kredit­betragbis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse15 % von max. 150.000 Euro Kredit­betragbis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 855 % von max. 120.000 Euro Kredit­betragbis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse10 % von max. 150.000 Euro Kredit­betragbis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal5 % von max. 120.000 Euro Kredit­betragbis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse10 % von max. 150.000 Euro Kredit­betragbis zu 15.000 Euro

Quelle: KfW, Stand: Januar 2024

Wer ein Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude saniert oder ein frisch saniertes Effizienz­gebäude kauft, kann einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Die Höchst­grenze der förder­fähigen Kosten orientiert sich laut KfW an der Netto­grund­fläche des Gebäudes: Du erhältst 2.000 Euro pro Quadratmeter Netto­grund­fläche, insgesamt sind maximal 10 Mio. Euro an Förderung möglich.

Tabelle: BEG-Förderung bei Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus.

EffizienzgebäudeTilgungszuschuss
Effizienzgebäude 4020 %
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse25 %
Effizienzgebäude 5515 %
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse20 %
Effizienzgebäude 7010 %
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse15 %
Effizienzgebäude Denkmal5 %
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse10 %

Quelle: KfW, Stand: Januar 2024

Kommunen, die im Besitz von Nichtwohngebäuden sind, fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau alternativ auch mit einem direkt ausgezahlten Zuschuss (maximal 40 %) bei der Sanierung von Immobilien.

Heizungsförderung 2024: Bis zu 70 % Förderung bei Heizungstausch.

Seit 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz, auch Heizungsgesetz, als Teil der BEG-Förderung in Kraft. Zu den Einzelmaßnahmen nach BEG gehören folgenden energetische Maßnahmen:

  • Heizungstausch, insbesondere der Austausch von Gas-, Öl- und Nachtspeicherheizungen durch eine Heizung mit Erneuerbaren Energien, etwa eine Wärmepumpe.
  • Energetische Sanierung der Gebäudehülle, wie Dämmung von Fassaden und Dächern. Einbau von Fenstern und Außentüren mit höherem Dämmwert.
  • Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung), die zur Effizienzsteigerung beiträgt, wie smarte Regelungstechnik oder eine Lüftungsanlage.
  • Heizungsoptimierung, unter anderem der hydraulische Abgleich des Verteilsystems, der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung, die optimale Einstellung des Heizgeräts etc.

Seit Januar 2024 dürfen in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. So will es das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Das sogenannte Heizungsgesetz, wie das GEG auch genannt wird, ist im September 2023 vom Bundestag beschlossen worden und ein zentraler Baustein der Wärmewende.

Wichtig: Öl- oder Gasheizungen, die bereits in Bestandsgebäuden in Betrieb sind, dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren.

Heizungsförderung: Geld vom Staat für freiwilligen Heizungstausch mit Geschwindigkeitsbonus.

Wichtig: Im Falle eines Defekts dürfen alte Heizungen repariert und müssen erstmal nicht durch eine neue Heizung ersetzt werden. Erst nach einem Totalausfall müssten sie ausgetauscht werden. Wer seine alte Heizung jedoch freiwillig eher austauscht, bekommt Fördergelder wie den Geschwindigkeitsbonus. In Summe lassen sich die Boni auf einen Zuschuss bis zu maximal 70 % kombinieren.

❗Die wichtigsten Punkte der neuen Heizungsförderung im BEG (Stand: 18. Januar 2024):

  • Es gibt eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.
  • Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus (5 %).
  • Daneben gibt's einen Einkommensbonus in Höhe von 30 %. Diesen bekommen selbstnutzende Hauseigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
  • Daneben gibt's einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % der Investitionskosten. Ab dem Jahr 2029 soll dieser "Speed-Bonus" um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgesenkt werden. Ab 1. Januar 2037 entfällt der "Speed-Bonus" dann ganz.
  • Die Boni für den Heizungstausch sind kumulierbar, aber nur bis zu einem Höchstfördersatz von maximal 70 % der Kosten.

Heizungsförderung: So sieht der Fahrplan 2024 für einen Förderantrag aus.

👉 Seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023 kann die konkrete Planung eines Heizungstauschs zusammen mit einem Expert:in für Energieeffizienz oder einem Fachunternehmer für Heizungstechnik gestartet werden. Wichtiger Hinweis: Die Beauftragung eines Expert:in für Energieeffizienz oder eines Fachunternehmens für den Heizungstausch sowie der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage sind unbedingt Voraussetzung dafür, dass ein Förderantrag gestellt werden kann.

👉 Ab dem 1. Februar 2024 können sich Gebäudeeigentümer:innen im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, wenn sie für ein Vorhaben einen Förderantrag stellen wollen.

👉 Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und selbst darin wohnen, können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 bei der KfW einen Antrag für die neue Heizungsförderung stellen.

👉 Für weitere Antragstellergruppen (Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) soll die Beantragung im Verlauf des Jahres 2024 möglich werden.

KfW und BAFA: Hier stellst du deinen Antrag für Heizungstausch und Effizienzhaus-Sanierung.

Wie und wo beantragst du nun die BEG-Förderungen, wenn du 2024 deine Heizung austauschen und/oder nach Effizienzhaus-Standard energetisch sanieren willst? Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.

  • Die Antragstellung für einen Kredit für den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden erfolgt im Produkt „BEG Wohngebäude – Kredit“ (261).
Zur Antragstellung für Wohngebäude mit KfW-Kredit 261

  • Einen Antrag für die Sanierung eines Nichtwohngebäudes nach BEG-Förderrichtlinie stellst du ebenfalls über die KfW, und zwar mit dem KfW-Kredit 263.
Zur Antragstellung für Nichtwohngebäude mit KfW-Kredit 263

  • Neubau-Vorhaben, die besonders energieeffizient sind, fördert die KfW über das neu aufgelegte Programm Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299). Anträge sind voraussichtlich ab Anfang Februar 2024 wieder möglich.
Zur Antragstellung klimafreundlicher Neubau mit KfW-Kredit 299

Wichtig zu wissen: Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung – neu bei der KfW – wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Daher gilt für die Heizungsförderung vorher bereits eine Übergangsregelung: Antragstellerinnen und Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann nachträglich nachholen. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden.

Die technische Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA ist zum 1. Januar 2024 gestartet. Ans Fördergeld kommst du dann, indem du die Rechnungen und Verwendungsnachweise online einreichst. Wenn das BAFA geprüft hat, dass deine Maßnahme im Einklang mit dem BEG steht, zahlt es den Zuschuss aus. Beim BAFA findest du ein Merkblatt zur Antragstellung.

Alle Informationen zum Antrag beim BAFA

BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen durch das BAFA.

Für einen direkten Zuschuss für Einzelmaßnahmen (EM) wendest du dich ans BAFA. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die Investition in neue Anlagentechnik und Heizungsoptimierungen werden mit jeweils 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Neue Wärmeerzeuger werden sogar mit bis zu 45 % der förderfähigen Kosten gefördert.

Die Tabelle des BAFA gibt eine Übersicht über die Förderungen bei den Einzelmaßnahmen. Die Auszahlung von Einzelmaßnahmen ist übrigens nicht an die Bedingung geknüpft, ein Gebäude auf einen höheren Effizienzstandard zu pimpen. Das heißt, es werden effiziente Einzelmaßnahmen damit unterstützt.

So viel musst du für eine Förderung mindestens selbst investieren.

Zu berücksichtigen ist, dass es bei den Förderungen ein Mindestinvestitionsvolumen gibt. Es liegt bei 2.000 Euro brutto und der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung liegen die Mindestinvestitionskosten bei 300 Euro.

Was du über energieeffizientes Bauen und Sanieren wissen musst.

Für Effizienzhausförderungen für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) ist die KfW zuständig. Die KfW kommt also immer ins Spiel, wenn du ein neues Effizienzhaus baust oder kaufst, ein bestehendes Gebäude zum Effizienzhaus sanierst oder wenn du ein frisch saniertes Effizienzhaus erwirbst.

Je besser der Effizienzstandard, desto höher die BEG-Förderung.

Damit aus einem Gebäude ein KfW-Effizienzhaus wird, müssen viele Maßnahmen durchgeführt werden. Eine hohe Effizienz wird aus dem Zusammenspiel aus erneuerbaren Energien, Dämmung und Anlagentechniken erreicht – zum Beispiel mit Wärmepumpen, Solarenergieanlagen oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Effizienzstandards für Immobilien kurz erklärt.

Der Effizienzstandard von Gebäuden wird an zwei Kriterien festgemacht: Einerseits am Gesamtenergiebedarf, der über den Primärenergiebedarf definiert wird. Andererseits an der Wärmedämmung der Gebäudehülle, die über den Transmissionswärmeverlust bestimmt wird. Die Werte selbst stehen für die Höhe des Primärenergiebedarfs im Vergleich zu einem Referenzgebäude, dem KfW-Effizienzhaus 100. Dieses entspricht den Kriterien der Energiesparverordnung (EnEV), die jedes Gebäude in Deutschland erfüllen muss.

Ein KfW-Effizienzhaus 40 verbraucht also nur 40 % des Gesamtenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Natürlich müssen die Gebäude auch bestimmte Standards zur Wärmedämmung erfüllen. Teilweise sind die Förderungen echt ordentlich. Seit April 2022 fördert die KfW das Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (KfW 40 EE), das Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (KfW 40 NH) und das Effizienzhaus 40 Plus.

Wie du herausfindest, welche Förderung für dich infrage kommt.

Wenn deine Sanierungs- oder Kaufpläne konkret werden, wirst du immer mit einer Fachberatung zusammenarbeiten. Für einen ersten Eindruck, was für dich infrage kommen könnte, gibt es aber noch den Förderwegweiser Energieeffizienz. Der ist ziemlich selbsterklärend. Du klickst einfach immer auf das Icon, das auf deine Situation zutrifft. Wenn du beispielsweise als Privatperson in eine Erneuerbare-Energien-Heizung investieren willst, schickt dich der Förderwegweiser zu den Einzelmaßnahmen des BEG. Gleichzeitig begleitet dich der Förderwegweiser bei den bürokratischen Anforderungen – zum Beispiel, welche Dokumente für die Antragstellung beim BAFA erforderlich sind.

Wenn du hingegen ein Haus komplett sanieren möchtest und dafür einen Kredit mit Tilgungszuschuss brauchst, schickt dich das Tool zur KfW. Jedes Programm ist an andere Bedingungen geknüpft, die du zuerst prüfen solltest. Wenn dir jetzt schon eine Frage unter den Nägel brennt, kannst du direkt die Fragen und Antworten zur BEG zurate ziehen – oder bei der KfW unter der 0800 539 9002 anrufen.

Nicht vergessen: Ökoenergie nutzen.

Dein Haus kann noch so gut gedämmt, deine Heizung noch so effizient sein – ohne echte Ökoenergie verursachst du weiter Treibhausgase, und die ganze Anstrengung war umsonst. Beispiel Wärmepumpe: Betreibst du sie mit konventionellem Strom verdoppelt sich nicht nur der Stromverbrauch im Haushalt, sondern die CO2-Emissionen gleich dazu.

Wenn du einen guten Partner für erneuerbare Energie suchst: Komm zu uns, Polarstern! Egal ob Wirklich Ökostrom für den Haushalt, ein Tarif für Wärmepumpenstrom, Autostrom oder Wirklich Ökogas zum Heizen. Unsere Energie ist immer zu 100 % aus erneuerbaren Energien aus wirklich nachhaltiger Erzeugung. Von deinem Gebäude aus treibst du die Energiewende weltweit voran. Mit jeder Kilowattstunde Wirklich Ökostrom investieren wir 1 Cent in den Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa. Und jeder Wechsel sorgt dafür, dass auch die Energiewende in Kambodscha und Madagaskar vorankommen. Denn dafür sind wir angetreten: Um mit Energie die Welt zu verändern. Dabei?

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Portrait von Michael.

Michael. | Team Wirklich

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Michael ist ein alter Hase im Marketing-Team und schon seit 2012 dabei. Als Online-Redakteur stammen viele Texte auf unserer Seite und im Polarstern Magazin aus seiner unverwechselbaren Feder.